Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Kreisbaudirektor Ribinski erläuterte anhand der in der Anlage 1 zu TOP 6 beigefügten Präsentation den Sachstand des vierstreifigen Ausbau der E 233.

 

Für den Planungsabschnitt 8 werde derzeit der Feststellungsentwurf aufgestellt. Ziel sei es, den Entwurf zum Ende des 1. Quartals 2018 der Planfeststellungsbehörde vorzulegen, was zeitlich optimistisch sei. Mit Prüfungsaufträgen der Planfeststellungsbehörde im Anschluss werde gerechnet.

 

Mit der Bearbeitung der Feststellungsentwürfe für die Planungsabschnitte 4 und 6 sei begonnen worden. Man befinde sich hier in Abstimmungsgesprächen mit den Planungsarbeitsgemeinschaften und führe vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Vermessungsarbeiten durch. Außerdem habe die Planfeststellungsbehörde darum gebeten, die Planungen im Vorfeld vorzustellen, was für den Planungsabschnitt 4 bereits umgesetzt wurde. Ziel sei es, einen Planungsabschnitt der Planfeststellungsbehörde in 2018 vorzulegen und den andern Planungsabschnitt dann in 2019.

 

Für den Planungsabschnitt 5 läge der Gesehen-Vermerk des BMVI noch nicht vor. Nach den aktuellen Erkenntnissen werde dieser nunmehr im Januar 2018 erwartet.

 

Für den Planungsabschnitt 7 sei die NLStBV zuständig. Daher bat Herr Kreisbaudirektor Ribinski Herrn Haberland, für diesen Planungsabschnitt eine Information über den Sachstand zu geben. Herr Haberland teilte mit, dass der Planungsabschnitt 7 die Ortsumgehung Cloppenburg beträfe und es hier um Lärmschutzmaßnahmen gehe. Für den Lärmschutz auf der Ortsumgehung sei ein Vorschlag erarbeitet worden, der dem BMVI vorgelegt wurde. In dem Vorschlag seien verschiedenste Maßnahmen zum Lärmschutz enthalten. Details könne er jedoch erst nach Zustimmung durch den BMVI mitteilen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann zum Zeitplan für die Planungsabschnitte 4 und 6 teilte Herr Kreisbaudirektor Ribinski mit, dass die Vorlage einer der beiden Feststellungsentwürfe bis Ende 2018 erfolgen solle. Der andere Planungsabschnitt solle in 2019 fertiggestellt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat darum, eine Abschätzung abzugeben, mit welchem Zeitraum zwischen Fertigstellung des Feststellungsentwurfs und Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen sei. Bei optimalen Verhältnissen sei von einem Zeitraum von ca. ½ Jahr auszugehen, teilte Herr Kreisbaudirektor Ribinski mit. Aus den Erfahrungen des Planungsabschnitts 1 müsse aber mit einem längeren Zeitraum gerechnet werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich ferner danach, ob bei Durchführung eines ÖPP-Verfahrens sämtliche Planungsabschnitte planfestgestellt sein müssten. Herr Kreisbaudirektor Ribinski erklärte, dass alle für ein ÖPP-Projekt vorgesehenen Abschnitte planfestgestellt sein müssten.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Roder erkundigte sich nach dem Planungsstand im Landkreis Emsland. Der Planungsabschnitt 1 stehe kurz vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, teilte Herr Kreisbaudirektor Ribinski mit. Für den Planungsabschnitt 3 werde der Feststellungsentwurf aufgestellt. Dieser sei den Planungsabschnitten 4 und 6 etwas voraus, da der Gesehen-Vermerk auch früher eingegangen sei. Der Planungsabschnitt 2 gestalte sich etwas aufwendiger, da hier u. a. ein FFH-Gebiet betroffen sei. Der Vorentwurf solle in 2019 an den BMVI zwecks Erlangung des Gesehen-Vermerks übermittelt werden.