a)     Kreisverwaltungsoberrätin Schröder teilte mit, dass die Verwaltung in 2018 die Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Sozialämter) neu festlegen müsse. Dazu sei nun nach erfolgter Ausschreibung das Marktforschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ aus Hamburg beauftragt worden, eine repräsentative Erhebung der Unterkunftskosten (Mieten und Nebenkosten) zu erstellen und auszuwerten. Die neuen Richtwerte sollen ab dem 01.07.2018 angewendet werden.

b)     Erster Kreisrat Frische trug vor, dass zwei Anfragen der Gruppe Grüne/UWG vorliegen würden. Beide Anfragen seien erst nach der Einladung zum Sozialausschuss eingegangen. Eine Anfrage habe die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zum Thema, die andere Anfrage beziehe sich auf die Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter. Erster Kreisrat Frische verwies darauf, dass beide Anfragen schriftlich beantwortet würden.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass weitere Mitteilungen nicht vorlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: