Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung, den Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen auf Änderung der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg abzulehnen.

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/17/375 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sprach sich dafür aus, den Beirat für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Diese Menschen könnten die Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bereichern. Seiner Meinung nach würden keine Begehrlichkeiten geweckt werden und die SPD-Fraktion würde dem Antrag zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte mit, die CDU-Fraktion würde den Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen ablehnen. Dieser Personenkreis sei bereits im Sozialausschuss vertreten. Er befürchte, dass die Fachausschüsse des Kreistages zu groß würden. Außerdem stünde für jeden Bürger die Einwohnerfragestunde des Kreistages offen und auch die Kreistagsabgeordneten könnten zu Themen angesprochen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Kolde teilte mit, die ablehnende Haltung nicht nachvollziehen zu können. Er begrüße die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen in den weiteren Ausschüssen des Kreistages.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, schloss sich den Ausführungen der Abgeordneten der SPD-Fraktion an. Der Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen auf Beteiligung erstrecke sich auf drei weitere Ausschüsse, in denen dieser beratend vertreten sein möchte. Es sei im Sozialausschuss durch die beratenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen viel Fachverstand anwesend, der aber nicht genug zum Tragen käme. Die beratenden Mitglieder seien alleinige Vertreter einer Institution. Als Einzelkämpfer zu agieren läge nicht in der Natur eines jeden Menschen. Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen schlug vor, den beratenden Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich eine halbe bis eine Stunde vor den Sitzungen über die zu beratenden Vorlagen austauschen zu können. Es soll dann ein entsprechender Raum angeboten werden.