Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung, den Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen auf Änderung der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg abzulehnen.
Landrat Wimberg,
Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-KA/17/375 vor.
Kreistagsabgeordneter
Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sprach sich dafür aus, den Beirat für
Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Diese Menschen könnten die
Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bereichern. Seiner
Meinung nach würden keine Begehrlichkeiten geweckt werden und die SPD-Fraktion
würde dem Antrag zustimmen.
Kreistagsabgeordneter
Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte mit, die CDU-Fraktion würde den
Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen ablehnen. Dieser
Personenkreis sei bereits im Sozialausschuss vertreten. Er befürchte, dass die
Fachausschüsse des Kreistages zu groß würden. Außerdem stünde für jeden Bürger
die Einwohnerfragestunde des Kreistages offen und auch die
Kreistagsabgeordneten könnten zu Themen angesprochen werden.
Kreistagsabgeordneter
Kolde teilte mit, die ablehnende Haltung nicht nachvollziehen zu können. Er
begrüße die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen in den weiteren
Ausschüssen des Kreistages.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, schloss sich den Ausführungen der
Abgeordneten der SPD-Fraktion an. Der Antrag des Beirates für Menschen mit
Behinderungen auf Beteiligung erstrecke sich auf drei weitere Ausschüsse, in
denen dieser beratend vertreten sein möchte. Es sei im Sozialausschuss durch
die beratenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen viel
Fachverstand anwesend, der aber nicht genug zum Tragen käme. Die beratenden
Mitglieder seien alleinige Vertreter einer Institution. Als Einzelkämpfer zu
agieren läge nicht in der Natur eines jeden Menschen. Kreistagsabgeordnete Dr.
Kannen schlug vor, den beratenden Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich
eine halbe bis eine Stunde vor den Sitzungen über die zu beratenden Vorlagen austauschen
zu können. Es soll dann ein entsprechender Raum angeboten werden.