a) Antrag des Krankenhauses Friesoythe auf Bewilligung eines Zuschusses

 

Erster Kreisrat Frische berichtete, dass das Krankenhaus in Friesoythe weitere Sanierungs- und Neubaumaßnahmen plane.

 

Der 1. Bauabschnitt „Sanierung der Allgemeinpflege“ sei mit Gesamtkosten von 2,85 Mio. € kalkuliert. Für den ersten Teilabschnitt bewillige das Land bei förderfähigen Kosten von 2,25 Mio. € einen Festbetrag von 2,1 Mio. €. Eigenmittel und Landeszuschuss würden hierfür zunächst ausreichen. Für den zweiten Teilabschnitt seien förderfähige Kosten von rd. 180.000 €, zuzüglich Baunebenkosten von 36.000 € eingeplant.


Zur Finanzierung des 1. Bauabschnittes „Sanierung der Allgemeinpflege“ sei das Krankenhaus auf einen Zuschuss seitens des Landkreises von rd. 367.000 € angewiesen. Die Mittel würden voraussichtlich in 2013/14 benötigt.

 

Der 2. Bauabschnitt betreffe den „Neubau des Bettenhauses / Westflügel“. Die baufachliche Prüfung durch das Land erfolge in 2010. Das Krankenhaus rechne mit der Bescheiderteilung durch das Land im Spätherbst 2010.  Dann könne im Frühjahr 2011 mit dem Bau begonnen werden.

 

Welche Zuschüsse für den 2. Bauabschnitt vom Landkreis erwartet würden, hänge von der Höhe der Differenz der vom Land als förderfähig anerkannten Gesamtkosten sowie des daraufhin gewährten Landeszuschusses ab. Hierüber lägen bisher keine Erkenntnisse vor. Ein Zuschuss des Landkreises könne schon den Haushalt 2011 betreffen.

 

 

b) Hinweis zur Auflistung aller freiwilligen Leistungen


Kreisoberamtsrätin Schröder erinnerte daran, dass in der letzten Sitzung eine Auflistung der Leistungen/Zuschussgewährungen aus dem Bereich Soziales erbeten wurde. Diese Zusammenstellung liege zwar vor, sei aber durch die umfassende Information im Haushaltssicherungskonzept ersetzt worden. Es wurde deshalb darauf verzichtet, diese Liste dem Protokoll beizufügen.

 

c) Neuorganisation SGB II

Kreisoberamtsrätin Schröder berichtete, dass am 25.01.2010 der erste Gesetzesentwurf der Bundesregierung bekannt geworden sei. Danach sehe die Bundesregierung eine getrennte Trägerschaft vor. Dies bedeute, dass der Landkreis im Wesentlichen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Beihilfen zuständig sei, für alles andere die Agentur für Arbeit. Eine Erweiterung der Optionsmöglichkeit sei nicht vorgesehen, weil dies nach den Vorgaben des Grundgesetzes wohl problematisch wäre.

 

Gemeinsam mit Vertretern der Agentur für Arbeit würden jetzt Überlegungen für eine sinnvolle Lösung der rechtlich getrennten Sachbearbeitung angestellt.
Sinnvoll sei die Zusammenfassung der Teilbereiche in einem Gebäude, „unter einem Dach“.

 

Erster Kreisrat Frische machte deutlich, dass die getrennte Sachbearbeitung erheblich höheren Verwaltungsaufwand verursachen werde. So seien im Landkreis Wesermarsch, der die getrennte Trägerschaft bereits praktizieren müsse, allein für den Bereich der Unterkunftskosten Mehrausgaben von jährlich rd. 300.000 € errechnet worden.


d) Wohnortzuweisungsgesetz

 

Kreisoberamtsrätin Schröder teilte mit, dass das Wohnortzuweisungsgesetz zum 1. Januar 2010 außer Kraft getreten sei. Das Gesetz habe geregelt, dass Spätaussiedler, die nicht über einen Arbeitsplatz oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen verfügten und daher auf öffentliche Hilfe angewiesen waren, für die Dauer von 3 Jahren einem vorläufigen Wohnort zugewiesen wurden.

 

Das Grenzdurchgangslager Friedland werde künftig die Spätaussiedler intensiv beraten und eine gezielte Vermittlung in Wohnortgemeinden anbieten, wobei auch der Aspekt der „lastengerechten“ Wohnsitznahme berücksichtigt werden solle. Die Spätaussiedler hätten aber nunmehr eine freie Wohnortwahl.

 

In 2009 wurden dem Landkreis Cloppenburg keine Spätaussiedler zugewiesen. Im Januar 2010 hätten 2 Personen im Grenzdurchgangslager mitgeteilt, dass sie sich für einen Wohnort im Landkreis Cloppenburg entschieden hätten.

 

 

f) Pflegestützpunkte 

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erläuterte, dass am 1. Juli 2008 das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten sei. Hierin seien erstmalig auch die umstrittenen Pflegestützpunkte geregelt. In den ersten Gesetzesentwürfen sei von je einem Pflegestützpunkt pro angefangene 20.000 Einwohner einer kommunalen Gebietskörperschaft die Rede gewesen. Dies wären im Landkreis Cloppenburg 8 Pflegestützpunkte gewesen.

 

Die Ausführung des Gesetzes bezüglich der Errichtung von Pflegestützpunkten sei den Ländern überlassen worden. Eine Pflicht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten gebe es in Niedersachsen nicht, so Kreisoberamtsrätin Schröder weiter.

 

In 2009 sei zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden ein Rahmenvertrag zur Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten unterzeichnet worden. Danach sollen grundsätzlich die Kranken- bzw. Pflegekassen Pflegestützpunkte einrichten. Der Gesetzgeber gehe aber eher von einer gemeinsamen Umsetzung durch Landkreise und Pflegekassen aus.

 

Um zu ermitteln, ob im Landkreis Cloppenburg ein Bedarf für einen Pflegestützpunkt gesehen werde, wurde mit der AOK Kontakt aufgenommen und eine überschlägige Bedarfs- und Kostenanalyse durchgeführt.  Die AOK hielt einen Pflegestützpunkt im Kreisgebiet nicht für erforderlich.

 

Anfragen bei den Sozialämtern der Kommunen ergaben nur sehr vereinzelte Nachfragen im pflegerischen Bereich. Von dort werde an die Sozialstationen oder an das Sozialamt der Kreisverwaltung verwiesen. Außerdem würden die ambulanten Pflegedienste individuelle Pflegepläne erstellen und Angelegenheiten mit Pflegekassen regeln.

 

Bei vollstationärer Aufnahme im Pflegeheim würden von dort Hinweise auf die Leistungen der Pflegekassen gegeben. Bei ungedeckten Kosten werde an das Sozialamt der Kreisverwaltung verwiesen.

 

Von keiner angefragten Stelle sei der Bedarf eines Pflegstützpunktes gesehen worden, zumal dieser tatsächlich auch eher nur Vernetzungsaufgaben wahrnehmen könne.

 

Zur Kalkulation der Kosten führte Kreisoberamtsrätin Schröder aus, dass die Kosten für einen Pflegestützpunkt von den Pflegekassen mit einer Pauschale bedient würden. Der Bund zahle nur eine einmalige Anschubfinanzierung (bis zu 45.000 €, bei Errichtung bis 30.06.2011), der Rest gehe zu Lasten der Kommune. Für den Landkreis Cloppenburg sei für das 1. Jahr ein Defizit von 17.600 € und in Folgejahren von über 50.000 € errechnet worden. 

 

Vor diesem Hintergrund hätte die Mehrheit der Sozialhilfeträger in Weser-Ems entschieden, keine Pflegestützpunkte einzurichten.

 

Die Verwaltung beabsichtige, sich mit Vertretern der Pflegekassen, der Einrichtungen und Dienste in regelmäßigen Abständen auszutauschen und Bedarfe sowie Lösungen abzustimmen, um die derzeit schon gelebte Vernetzung zu optimieren.