Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Der Sozialausschuss beschloss mit 7-Ja-Stimmen und 2-Nein-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, dem St. Elisabeth-Stift Barßel eine Schuldendienstbeihilfe in Höhe von 200.000,- € verteilt auf die Jahre 2010 bis 2012 zu bewilligen. Voraussetzung ist, dass für diesen Zweck die Kath. Kirchengemeinde Barßel eine Beihilfe in Höhe von 100.000,- € und die Gemeinde Barßel eine Beihilfe in Höhe von 200.000,- € bewilligt. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das St. Elisabeth-Stift Barßel nach Ablauf der 3 Jahre einen Bericht über die finanzielle Situation vorlegt.

 


Erster Kreisrat Frische trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/002 vor.

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass die Kath. Kirchengemeinde Barßel nunmehr beabsichtige, durch den Verkauf von Grundstücken eine Beihilfe in Höhe von 100.000,- € zu bewilligen. Das Bischöflich Münstersche Offizialat lehne dagegen eine Bezuschussung weiterhin ab, da eine Präzedenzwirkung befürchtet werde. Erster Kreisrat Frische betonte, dass diese Präzedenzwirkung auch hinsichtlich einer Bezuschussung durch den Landkreis gelte.

Kreistagsabgeordneter Möller führte aus, dass die CDU-Fraktion sich entschlossen habe, den Erhalt dieser wichtigen Einrichtung durch einen Zuschuss zu unterstützen. Voraussetzung sei, dass sich die Gemeinde Barßel mit einem Betrag von 200.000,- € und die Kath. Kirchengemeinde Barßel mit einem Betrag von 100.000,- € beteiligten. Seien diese Bedingungen erfüllt, könne der Landkreis eine Schuldendienstbeihilfe in Höhe von 200.000,- € in den kommenden 3 Jahren bewilligen. Nach Ablauf der 3 Jahre sei ein Bericht über die finanzielle Situation des St. Elisabeth-Stiftes Barßel vorzulegen.

Kreistagsabgeordnete Lüdders erkundigte sich nach den Gründen der ablehnenden Haltung des Offizialates. Des Weiteren bat sie um Auskunft, welche Aufgaben das St. Elisabeth-Stift für den Landkreis Cloppenburg übernehme. Letztlich bat sie um Einschätzung, was passieren würde, wenn der Kreis keinen Zuschuss bewillige.

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass es sich beim St. Elisabeth-Stift um eine wirtschaftliche Einrichtung handle. Das Gesundheitszentrum im ehemaligen Barßeler Krankenhaus umfasse derzeit verschiedene Pflege- und Therapieangebote sowie die Sozialstation Barßel-Saterland. Ohne die Bewilligung des Kreiszuschusses werde sich die finanzielle Situation der Einrichtung voraussichtlich noch problematischer gestalten. Sofern keine andere Lösung gefunden werde, könne auch eine Insolvenz drohen.

Erster Kreisrat Frische machte deutlich, dass dieser Kreiszuschuss keine gesetzliche Pflichtaufgabe betreffe sondern eine freiwillige Leistung sei.

Die ablehnende Haltung des Bischöflich Münsterschen Offizialates ergebe sich bereits aus dem Antragsschreiben des St. Elisabeth-Stiftes vom 16.11.2009. Darin werde ausgeführt, dass das Offizialat „die Präzedenzwirkung einer offenen Zuschussgewährung auf weitere kirchliche Einrichtungen befürchtet“.

Kreistagsabgeordneter Loots befürwortete die Bewilligung des Kreiszuschusses für das St. Elisabeth-Stift. Er sehe damit gewährleistet, dass das Modellprojekt „Begleitete Elternschaft“ umgesetzt werden könne und gleichzeitig das St. Elisabeth-Stift über gesicherte Mieteinnahmen verfüge.

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck sieht die Bezuschussung als problematisch an. Er verwies insbesondere auf die Präzedenzwirkung. Zudem sei das Modellprojekt „Begleitete Elternschaft“ ein neues Thema, das noch nicht politisch beraten wurde. Er schlug daher vor, zunächst das Modellprojekt zu diskutieren. Unter den gegebenen Umständen, könne er dem Kreiszuschuss nicht zustimmen.

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass das Modellprojekt „Begleitete Elternschaft“ auf eine Initiative des Landes zurückgehe. Dieses Modellprojekt betreffe die stationäre Unterbringung von geistig behinderten Müttern und ihren in der Regel nicht behinderten Kindern.  Die Trägerschaft habe der Caritas-Vereins
Altenoythe übernommen. Auch hinsichtlich der Finanzierung des Modellprojektes gebe es noch Unklarheiten. Dennoch habe sich die Kreisverwaltung nicht dagegen gesperrt. Die Refinanzierung müsse jedoch wie bei allen derartigen Projekten über den Pflegesatz erfolgen.

Erster Kreisrat Frische verwies abschließend darauf, dass es nunmehr Aufgabe der Politik sei, über die Schuldendienstbeihilfe zu entscheiden.

Vorsitzender Niehaus stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Möller zur Abstimmung.