Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen,

die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg für die Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG entsprechend den Vereinbarungsentwürfen vom 29.11.2010 zu beschließen.


Die Sitzungsvorlage V-SOZ/10/015 wurde an die Mitglieder des Sozialausschusses verteilt (siehe Anlage 2).

 

Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/015 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck betonte, dass durch die Fortsetzung der Heranziehung der Städte und Gemeinden für die Sozialhilfeaufgaben eine bürgerfreundliche Regelung getroffen werde. Voraussetzung sei, dass die Kostenerstattung für die Städte und Gemeinden auskömmlich sei.

 

Kreistagsabgeordnete Huster-Klatte schlug vor, die seit Jahrzehnten bewährte Übertragung der Aufgaben der Sozialhilfe auf die Städte und Gemeinden fortzusetzen und daher dem Abschluss der Vereinbarungen in der vorliegenden Fassung sowie der vorgesehenen Anhebung der Kostenpauschale auf 135 € zuzustimmen.

 

Vorsitzender Niehaus stellte den Antrag der Kreistagsabgeordneten zur Abstimmung.