1.      Öffentliche Auslegung des NSG Verordnungsentwurfs „Ohe“

 

Baudirektor Viets informierte die Anwesenden über den Sachstand hinsichtlich der Ausweisung des FFH- Gebietes „Ohe“.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg habe am 02.06.2015 beschlossen, dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen.

Dem Landkreis Emsland sei daraufhin mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 18.03.2016 die Zuständigkeit zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes für das FFH-Gebiet 266 „Ohe“ übertragen worden. Die dortige untere Naturschutzbehörde nehme seitdem federführend die Aufgabe der Ausweisung wahr und habe zwischenzeitlich einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der auf Verwaltungsebene abgestimmt worden sei. Er soll demnächst öffentlich ausgelegt werden. Nach entsprechender Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Einwendungen werde er dann den Kreistagsgremien des Landkreises Emsland und Cloppenburg zur Beratung vorgelegt.

Zur zukünftigen Ausdehnung verwies Baudirektor Viets auf die beiliegende Karte. Das Naturschutzgebiet sei auf den Gewässerlauf beschränkt.

 

Der Verordnungsentwurf nebst Anlagen liegt dem Protokoll bei.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

2.    Wohnraumversorgungskonzept

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte die Anwesenden darüber, dass das in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017 vorgestellte Wohnraumversorgungskonzept nunmehr in Schriftform vorliege. Es werde auf der Internetseite des Landkreises eingestellt und allen Städten und Gemeinden im Landkreis zugesandt.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm auch diese Ausführungen zur Kenntnis.