Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: V-PLA/17/179
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer wies zu Beginn darauf hin, dass Zielsetzung der Einrichtung des
Monitorings eine gleichmäßige Verteilung von Grundwassermessstellen in
Kreisgebiet sei, um damit Verbesserungen und auch Verschlechterungen beim
oberflächennahen Grundwasser erkennen zu können. Das Programm habe eine
Laufzeit von 5 Jahren, die Federführung liege bei der unteren Wasserbehörde.
Bisher habe es zwei Beprobungen gegeben.
Nunmehr sei der 1. Jahresbericht erstellt worden, der von Herrn Rubach
und Herrn Judith vom Büro Rubach und Partner vorgestellt werde.
Ebenfalls
begrüßte er Frau Annette Kayser vom NLWKN, Betriebsstelle Cloppenburg.
Herr
Rubach erläuterte den Anwesenden, dass im Rahmen des Monitorings das
oberflächennahe Grundwasser auf Nährstoffparameter, insbesondere auf Nitrat
untersucht werde, um die Belastung mit Nitrat differenzierter darstellen und
Änderungen zeitnah erkennen zu können.
Auswahlkriterium
sei eine möglichst flächenhafte Verteilung mit mindestens einer Messstelle in
jeder Gemeinde, wobei die Messstellen grundsätzlich nicht mehr als 20 m unter
der Geländeoberkante liegen sollten und sich im unbebauten Außenbereich mit
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Zustrom befinden sollten. Es sei ein Raster
mit geeigneten Flächen entwickelt worden, woraus bis zu 60 geeignete
Messstellenpositionen abgeleitet worden seien. 21 Messstellen des NLWKN mit
einem vorhandenen Überwachungsprogramm, 51 zu beprobenden Messstellen und 6
Suchräume für die Neueinrichtung von Messstellen seien Ausgangslage für das
Monitoring 2016. Für das Monitoring 2017 seien einige Anpassungen erfolgt; u a.
habe man 6 zusätzliche Messstellen eingerichtet und weitere
Untersuchungsparameter für das endgültige Messnetz mit aufgenommen. Eine
Beprobung habe dann in Oktober 2016 und im April 2017 stattgefunden.
Insbesondere stünden die Stickstoffparameter und die Nährstoffparameter sowie
seit 2017 auch die Ionenbilanz im Fokus der Untersuchung. Bei der Mehrzahl der
Messstellen lägen Ackerflächen im direkten Anstrom.
Herr
Judith erläuterte, dass als Grundlage der gesetzliche Grenzwert von 50 mg/l
Nitrat und 0,5 mg/l Ammonium angesetzt worden seien.
Festgestellt
worden sei, dass ca. 35 % der untersuchten Messstellen eine Nitratkonzentration
von über 50 mg/l auswiesen. Im nördlichen Kreisgebiet seien überwiegend
geringere Nitratgehalte als im Südkreis gefunden worden. Dafür sei dort die
Ammoniumkonzentration vielfach deutlich höher.
Abschließend
wies er daraufhin, dass die nächste Beprobung von nunmehr 54 Messstellen im
Oktober 2017 stattfinden werde.
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer dankte für den Vortrag und stellte ihn zur Diskussion.
Auf
Rückfrage der Abgeordneten ergänzte Herr Rubach, der Ammoniumwert im Nordkreis
sei auf die dort vorherrschenden Bodenschichten mit Hoch- und Niedermoor
zurückzuführen. Die teilweise vorgefundenen sehr unterschiedlich hohen Werte
bei nebeneinander liegenden Brunnen seien nicht ungewöhnlich, auch wenn sie z.
T. nur wenige 100 m voneinander entfernt lägen. Einfluss auf die
unterschiedlich hohen Werte hätten Parameter wie Durchlässigkeit, Fließrichtung
und Fließgeschwindigkeit. Auch der Ort des Eintrages sei entscheidend.
Weiterhin
wies er darauf hin, dass weitgehend ein bestehendes Brunnennetz genutzt werde.
Das bedinge, dass nicht alle Brunnen in gleicher Art und Weise und mit gleicher
Eintauchtiefe (= Tauchtiefe des Filters im Grundwasser) angelegt seien. Auf die
Daten der Messstellen des NLWKN könne zurückgegriffen werden. Ein Abgleich mit
diesen Daten habe keine nennenswerten Abweichungen zu den Neubeprobungen
ergeben. Die Daten des Gewässerkundlichen Dienstes könnten im Internet
abgerufen werden.
Die
beiden Beprobungsreihen hätten für die Brunnen keine signifikanten Abweichungen
nach oben oder unten ergeben.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling erklärte, ihr fehle die Vergleichbarkeit der Werte mit den vergangenen
Jahren. Es sollten hier kurzfristig auch alten Daten der Brunnen, soweit
vorhanden, zur Verfügung gestellt werden. Bisher sei die Untersuchung für sie
nicht bewertbar.
Herr
Rubach erklärte hierzu, für die meisten der beprobten Brunnen gebe es bisher
nur zwei Werte. Lediglich für die Messstellen des NLWKN gebe es alte Daten.
Frau
Kayser vom NLWKN ergänzte, dass es zu den Messstellen ihres Hauses langjährige
Daten gebe, die auch im Internet abgerufen werden könnten.
Kreisverwaltungsoberrat Meyer erläuterte das weitere
Vorgehen. Der vorliegende Bericht würde seitens der Kreisverwaltung nunmehr dem
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), dem
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ML), dem NWLKN und dem Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG) zur Verfügung gestellt werden. Ebenso werde man ihn der
Landwirtschaftskammer, dem Landvolk und den Städten und Gemeinden übersenden.
Geplant seien danach Behördengespräche, u. a. mit der Landwirtschaftskammer.
Weiterhin solle es einen Runden Tisch geben, zu dem auch Beratungsringe und der
Handel hinzugezogen werden sollten. Darüber hinaus werde man entsprechend dem
Erlass des MU und ML mit den Behörden besprechen, welche Kontrollen
durchzuführen seien. Ggfls. müssten Flächenbewirtschafter in kritischen
Bereichen aufgefordert werden, ihre Verwertungskonzepte für die
Wirtschaftsdüngerverwertung vorzulegen. Mit der Landwirtschaftskammer als
Düngebehörde sei zu erörtern, welche düngerechtlichen Kontrollen notwendig
seien.
Er
verwies im Übrigen auf das vor kurzem in Kraft getretene neue Düngerecht,
welches erhebliche Veränderungen für die Landwirte mit sich bringe. Nunmehr
seien auch Gärreste aus Biogasanlagen mit zu erfassen. Landwirte müssten zudem
Stoffstrombilanzen erstellen.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Hoffschroer begrüßte es, dass aus dem Bericht Schlussfolgerungen gezogen
würden und gehandelt werden solle.
Kreistagsabgeordneter
Wesselmann erklärte, die festgestellten Messwerte seien erschreckend. Es sei zu
hoffen, dass die neue Düngeverordnung hier Verbesserungen bringen werde. Im
Übrigen bat er darum, über die initiierten Maßnahmen und über die weiteren
Untersuchungsberichte den Ausschuss für Planung und Umwelt zu unterrichten.
Frau
Kayser führte dazu aus, dass es bereits jetzt Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers gebe und verwies auf die Wasserrahmenrichtlinie und die
landwirtschaftlichen Programme dazu.
Kreistagsabgeordneter
Götting erklärte, er sei nach Vorliegen der beiden Untersuchungsergebnisse
überrascht, dass die Werte nicht höher lägen, da früher der Grenzwert bei 100
mg/l für Nitrat gelegen hätte. Die
Gülleausbringung im Herbst sei viele Jahre gängige Praxis gewesen. Es
sei zu begrüßen, dass zukünftig auch die Gärreste der Biogasanlagen mit zu
erfassen seien. Er gehe davon aus, dass bereits in 3 Jahren bessere Ergebnisse
vorliegen würden.
Die
vorgestellte Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss
für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.