Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer wies zu Beginn darauf hin, dass Zielsetzung der Einrichtung des Monitorings eine gleichmäßige Verteilung von Grundwassermessstellen in Kreisgebiet sei, um damit Verbesserungen und auch Verschlechterungen beim oberflächennahen Grundwasser erkennen zu können. Das Programm habe eine Laufzeit von 5 Jahren, die Federführung liege bei der unteren Wasserbehörde. Bisher habe es zwei Beprobungen gegeben.  Nunmehr sei der 1. Jahresbericht erstellt worden, der von Herrn Rubach und Herrn Judith vom Büro Rubach und Partner vorgestellt werde.

Ebenfalls begrüßte er Frau Annette Kayser vom NLWKN, Betriebsstelle Cloppenburg.

 

Herr Rubach erläuterte den Anwesenden, dass im Rahmen des Monitorings das oberflächennahe Grundwasser auf Nährstoffparameter, insbesondere auf Nitrat untersucht werde, um die Belastung mit Nitrat differenzierter darstellen und Änderungen zeitnah erkennen zu können.

Auswahlkriterium sei eine möglichst flächenhafte Verteilung mit mindestens einer Messstelle in jeder Gemeinde, wobei die Messstellen grundsätzlich nicht mehr als 20 m unter der Geländeoberkante liegen sollten und sich im unbebauten Außenbereich mit landwirtschaftlichen Nutzflächen im Zustrom befinden sollten. Es sei ein Raster mit geeigneten Flächen entwickelt worden, woraus bis zu 60 geeignete Messstellenpositionen abgeleitet worden seien. 21 Messstellen des NLWKN mit einem vorhandenen Überwachungsprogramm, 51 zu beprobenden Messstellen und 6 Suchräume für die Neueinrichtung von Messstellen seien Ausgangslage für das Monitoring 2016. Für das Monitoring 2017 seien einige Anpassungen erfolgt; u a. habe man 6 zusätzliche Messstellen eingerichtet und weitere Untersuchungsparameter für das endgültige Messnetz mit aufgenommen. Eine Beprobung habe dann in Oktober 2016 und im April 2017 stattgefunden. Insbesondere stünden die Stickstoffparameter und die Nährstoffparameter sowie seit 2017 auch die Ionenbilanz im Fokus der Untersuchung. Bei der Mehrzahl der Messstellen lägen Ackerflächen im direkten Anstrom.

 

Herr Judith erläuterte, dass als Grundlage der gesetzliche Grenzwert von 50 mg/l Nitrat und 0,5 mg/l Ammonium angesetzt worden seien.

Festgestellt worden sei, dass ca. 35 % der untersuchten Messstellen eine Nitratkonzentration von über 50 mg/l auswiesen. Im nördlichen Kreisgebiet seien überwiegend geringere Nitratgehalte als im Südkreis gefunden worden. Dafür sei dort die Ammoniumkonzentration vielfach deutlich höher.

Abschließend wies er daraufhin, dass die nächste Beprobung von nunmehr 54 Messstellen im Oktober 2017 stattfinden werde.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer dankte für den Vortrag und stellte ihn zur Diskussion.

 

Auf Rückfrage der Abgeordneten ergänzte Herr Rubach, der Ammoniumwert im Nordkreis sei auf die dort vorherrschenden Bodenschichten mit Hoch- und Niedermoor zurückzuführen. Die teilweise vorgefundenen sehr unterschiedlich hohen Werte bei nebeneinander liegenden Brunnen seien nicht ungewöhnlich, auch wenn sie z. T. nur wenige 100 m voneinander entfernt lägen. Einfluss auf die unterschiedlich hohen Werte hätten Parameter wie Durchlässigkeit, Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit. Auch der Ort des Eintrages sei entscheidend.

Weiterhin wies er darauf hin, dass weitgehend ein bestehendes Brunnennetz genutzt werde. Das bedinge, dass nicht alle Brunnen in gleicher Art und Weise und mit gleicher Eintauchtiefe (= Tauchtiefe des Filters im Grundwasser) angelegt seien. Auf die Daten der Messstellen des NLWKN könne zurückgegriffen werden. Ein Abgleich mit diesen Daten habe keine nennenswerten Abweichungen zu den Neubeprobungen ergeben. Die Daten des Gewässerkundlichen Dienstes könnten im Internet abgerufen werden.

Die beiden Beprobungsreihen hätten für die Brunnen keine signifikanten Abweichungen nach oben oder unten ergeben.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erklärte, ihr fehle die Vergleichbarkeit der Werte mit den vergangenen Jahren. Es sollten hier kurzfristig auch alten Daten der Brunnen, soweit vorhanden, zur Verfügung gestellt werden. Bisher sei die Untersuchung für sie nicht bewertbar.

 

Herr Rubach erklärte hierzu, für die meisten der beprobten Brunnen gebe es bisher nur zwei Werte. Lediglich für die Messstellen des NLWKN gebe es alte Daten.

 

Frau Kayser vom NLWKN ergänzte, dass es zu den Messstellen ihres Hauses langjährige Daten gebe, die auch im Internet abgerufen werden könnten.

Kreisverwaltungsoberrat Meyer erläuterte das weitere Vorgehen. Der vorliegende Bericht würde seitens der Kreisverwaltung nunmehr dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), dem NWLKN und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Verfügung gestellt werden. Ebenso werde man ihn der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk und den Städten und Gemeinden übersenden. Geplant seien danach Behördengespräche, u. a. mit der Landwirtschaftskammer. Weiterhin solle es einen Runden Tisch geben, zu dem auch Beratungsringe und der Handel hinzugezogen werden sollten. Darüber hinaus werde man entsprechend dem Erlass des MU und ML mit den Behörden besprechen, welche Kontrollen durchzuführen seien. Ggfls. müssten Flächenbewirtschafter in kritischen Bereichen aufgefordert werden, ihre Verwertungskonzepte für die Wirtschaftsdüngerverwertung vorzulegen. Mit der Landwirtschaftskammer als Düngebehörde sei zu erörtern, welche düngerechtlichen Kontrollen notwendig seien.

Er verwies im Übrigen auf das vor kurzem in Kraft getretene neue Düngerecht, welches erhebliche Veränderungen für die Landwirte mit sich bringe. Nunmehr seien auch Gärreste aus Biogasanlagen mit zu erfassen. Landwirte müssten zudem Stoffstrombilanzen erstellen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer begrüßte es, dass aus dem Bericht Schlussfolgerungen gezogen würden und gehandelt werden solle.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, die festgestellten Messwerte seien erschreckend. Es sei zu hoffen, dass die neue Düngeverordnung hier Verbesserungen bringen werde. Im Übrigen bat er darum, über die initiierten Maßnahmen und über die weiteren Untersuchungsberichte den Ausschuss für Planung und Umwelt zu unterrichten.

 

Frau Kayser führte dazu aus, dass es bereits jetzt Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers gebe und verwies auf die Wasserrahmenrichtlinie und die landwirtschaftlichen Programme dazu.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, er sei nach Vorliegen der beiden Untersuchungsergebnisse überrascht, dass die Werte nicht höher lägen, da früher der Grenzwert bei 100 mg/l für Nitrat gelegen hätte. Die  Gülleausbringung im Herbst sei viele Jahre gängige Praxis gewesen. Es sei zu begrüßen, dass zukünftig auch die Gärreste der Biogasanlagen mit zu erfassen seien. Er gehe davon aus, dass bereits in 3 Jahren bessere Ergebnisse vorliegen würden.

 

Die vorgestellte Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.