Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Kreisverwaltungsoberrat Meyer trug entsprechend der Vorlage V-PLA/17/178 vor. Er bedauerte, dass der Fragenkatalog mit den eigenen Feststellungen nicht beantwortet werden könne und verwies auf die Aussagen im Krebsregister Niedersachsen.

Der Zwischenbericht von Februar 2017 stelle folgendes fest:

„Für Krebs insgesamt liegt das SPRT-Testergebnis ab dem Sterbejahr 2012 deutlich unter dem unteren Grenzwert. Damit ist die Sterblichkeit an Krebs insgesamt (Männer und Frauen zusammengefasst) in der Studienregion inzwischen unauffällig, so dass eine ‘Entwarnung’ ausgesprochen werden kann.“

(Anmerkung: SPRT= Sequential Probability Ratio Test= angewandtes Testverfahren)

Darüber hinaus werde auch festgestellt:

„Ende des Jahres 2018 wird das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen die vom Landkreis Cloppenburg erbetene Auswertung über den 10-Jahres-Nachbeobachtungszeitraum 2007 - 2016 durchführen und die Ergebnisse in einem Abschlussbericht veröffentlichen.“

Weitere Informationen lägen der Kreisverwaltung nicht vor.

Zur Lärm- und Schadstoffmessung müsse an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verwiesen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte an, ob der Landkreis selbst die Untersuchung der Luftqualität in Auftrag geben werde, wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt dies nicht durchführen werde.

 

Hierauf entgegnete Kreisverwaltungsoberrat Meyer, dass dies nicht beabsichtigt sei.

 

Kreistagsabgeordneter J. Meyer gab zu bedenken, dass die Diskussion in dieser Sache mit äußerster Vorsicht zu führen sei. Die Auffälligkeiten lägen laut des vorliegenden Zwischenberichtes nicht mehr im kritischen Bereich. Früher sei die Deponie für die Auffälligkeiten verantwortlich gemacht worden, nun solle es das hohe Verkehrsaufkommen sein. Eine Verunsicherung der Bürger müsse in jedem Fall vermieden werden.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.