Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei 7 Gegenstimmen, die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) beim Ausbau der K 318 und der K 296 anzuwenden.

 

 


Ausschüsse:    Verkehrsausschuss am 25.11.2010

                        Kreisausschuss am 09.12.2010

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordneter Freye hielt die Anwendung der Richtlinie auch für die beiden anstehenden Maßnahmen nicht für zweckmäßig. Wer so plane, wolle eine Schneise in die Kulturlandschaft schlagen. Dies sei von niemandem gewollt und nicht richtig. Wenn die Förderung aus GVFG-Mittel von der Anwendung dieser Richtlinie abhängig gemacht werde, bedeute das s.E., dass sich das Land aus der Förderung der Kreisstraßen zurückziehen wolle. Der Landkreis habe bislang beim Bau von Straßen immer der Verkehrssicherheit Rechnung getragen und werde dies auch in Zukunft tun.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff erklärte, für die beiden anstehenden Maßnahmen müsse die Richtlinie angewandt werden, da ohne GVFG-Mittel der Ausbau nicht stattfinden könne. Außerdem habe die Anwendung der Richtlinie bei diesen Maßnahmen eine relativ geringe Auswirkung. Grundsätzlich sei die Richtlinie vermutlich gut gemeint gewesen, heraus komme jedoch das Gegenteil. Bei allen zukünftigen Straßenbauprojekten müsse die Anwendung der Richtlinie jeweils im Einzelfall geprüft werden.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel erklärte, auch mit dieser Richtlinie könne das Leben nicht total abgesichert werden. Jeder Verkehrsteilnehmer sei durch sein Fahrverhalten für seine Sicherheit verantwortlich.

Er bitte um Auskunft, um wieviel sich die Baumaßnahmen durch das Fällen der Bäume verteuern würden. Immerhin müsse deutlich mehr Grunderwerb getätigt werden. Dies müsse s.E. gegengerechnet werden. Fraglich sei, ob sich dann die Inanspruchnahme der Förderung noch lohne.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, dass sich die Mitglieder des Verkehrsausschusses vom Grundsatz her gegen die Anwendung der Richtlinie ausgesprochen hätten. Dennoch habe sich der Ausschuss mit Mehrheit dafür ausgesprochen. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die Richtlinie sei eine Empfehlung des Bundesverkehrsministerium. Das Land hätte diese Empfehlung nicht übernehmen müssen. Die Regelung sei völlig weltfremd.

 

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass sich der Landkreis im Hinblick auf die beiden anstehenden Maßnahmen im Zeitdruck befinde. Das Planverfahren sei bereits angelaufen und solle in der Sitzung des Verkehrsausschusses im Februar vorgestellt werden. Es müsse dann im nächsten Kreistag entschieden werden, ob die Maßnahmen als ÖPP-Modell ausgebaut werden sollten. Der Kreisausschuss habe beschlossen, die Richtlinie zunächst nur für diese beiden Maßnahmen anzuwenden. Er hoffe, dass durch Druck der Landtagsabgeordneten, der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Kommunen die Regelung modifiziert oder aufgehoben werde.

 

Zu der von Herrn Bohnstengel angesprochenen Kosten-Nutzen-Rechnung könne er z.Z. keine Angaben machen. Der Landkreis müsse auf jeden Fall Ersatzpflanzungen entlang der Straßen oder an anderer Stelle vornehmen. Falls der Landkreis die Richtlinie nicht anwende, würden rd. 6,6 Mio. € Zuschüsse wegfallen. Es liege allerdings noch keine verbindliche Zusage bezüglich der GVFG-Mittel vor.

 

Kreistagsabgeordneter Rosenbaum wies darauf hin, dass der Verkehrsausschuss der Anwendung der Richtlinie zugestimmt habe, weil an den beiden Straßen nur wenige Bäume gefällt werden müssten.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer bemerkte, dass alle Kreistagsmitglieder über diese Richtlinie „den Kopf geschüttelt hätten“. Der Kreisausschuss habe daher die Anwendung der Richtlinie auch nur für die beiden anstehen Maßnahmen beschlossen. Seiner Meinung nach sei über diese Richtlinie aber noch nicht das letzte Wort gesprochen.