Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann wies darauf hin, dass in der Regel in der zweiten Jahressitzung des Jugendhilfeausschusses die jährliche Kindergartenbedarfsplanung mit Stand 01.10. des Vorjahres vorgestellt werde. Im letzten Jahr habe der Nds. Landesrechnungshof im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Planung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf die Abstimmung der Planung mit den Städten und Gemeinden hingewiesen. Auch sei aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses um eine einheitliche Berechnung gebeten worden. Der Arbeitskreis Soziales habe das Thema behandelt und vereinbart, dass der Landkreis seine Berechnung in der bisherigen Form – jedoch unter Zugrundelegung eines 100%igen Bedarfs von 3 Jahrgängen (3-5 Jahre) - vornehme und den Städten und Gemeinden diese zur Abstimmung vorlege. Die Unterlagen seien erstellt und lägen diesen zur Stellungnahme vor. Die Bedarfsplanung solle noch mit den Bürgermeistern in der kommenden HVB-Tagung am 13.06.2017 erörtert werden. Die Planung werde in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses als TOP aufgenommen.

 

Im Rahmen des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen habe die Bildungsreferentin der Ev. Kirche das Jugendamt und den Jugendhilfeausschuss schriftlich darum gebeten, die neue Vorschrift des § 48 b SGB VIII (= Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit) zu verhindern. Der Kinderschutz solle dadurch gestärkt werden, bringe jedoch enorme bürokratische Belastungen mit sich und würde das ehrenamtliche Engagement eher gefährden als unterstützen.

Nach der neuen Vorschrift solle für Träger von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, die keiner Betriebserlaubnis nach dem SGB VIII bedürfen (z.B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge), eine Meldepflicht eingeführt und auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Tätigkeitsuntersagung ausgesprochen werden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht könne mit einem Bußgeld belegt werden.

Einrichtungen mit ausschließlich neben- oder ehrenamtlichen Personen hätten ein Konzept zum Kinderschutz zu entwickeln und bei einer Kindeswohlgefährdung die Beratung des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

 

Dagegen hätten sich bereits ausgesprochen:

·         die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter

·         der Landesjugendhilfeausschuss des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

·         der Bundesjugendring

 

Die Jugendämter in Niedersachsen seien vom Nds. Landkreistag um Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten worden. Die Kreisverwaltung habe sich ebenfalls gegen diese Vorschrift ausgesprochen und sich den Ausführungen der o.g. Institutionen angeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: