Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kreisbaudirektor Ribinski erläuterte anhand der in der Anlage 3 beigefügten Präsentation den Stand des vierstreifigen Ausbaus der E 233.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann teilte Herr Kreisbaudirektor Ribinski mit, dass mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Planungsabschnitt 8, wenn alles optimal laufen würde, frühestens Ende 2017/Anfang 2018 begonnen werden könne.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich weiterhin nach der Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG zum vierstreifigen Ausbau der E 233. Diese Anfrage, so Herr Kreisbaurat Raue, werde schriftlich beantwortet.

 

Herr Prof. Dr. Olivier fragte an, ob es vorteilhaft sei, wenn der vierstreifige Ausbau der E 233 nicht mehr als PPP-Projekt erfolgen werde, da dieses als Verzögerung angesehen werde.

 

Eine Durchführung als PPP-Projekt sei nur auf großen Abschnitten vorteilhaft, erläuterte Herr Kreisbaurat Raue. Der Ausbau der E 233 erfolge in 7 Abschnitten, für die insgesamt rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor Beginn eines PPP-Projekts vorliegen müssten. Im Bereich des Landkreises Cloppenburg werde der Planungsabschnitt 8 als erstes für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Im Landkreis Emsland werde mit dem Planungsabschnitt 1 begonnen. Eine Möglichkeit sei es, diese Anfangs- und Endabschnitte auf konventionelle Art und Weise zu bauen. Das habe den Vorteil, schon vor Rechtskraft aller Planfeststellungsbeschlüsse mit der dringend erforderlichen Ausbaumaßnahme beginnen zu können. Die restlichen Planungsabschnitte könnten dann immer noch im Rahmen eines PPP-Projektes durchgeführt werden. Er legte dar, dass man jedoch beide Finanzierungsarten, die konventionelle und die als PPP-Projekt, unterstütze und offen halten solle. Die Entscheidung über die Durchführung der Baumaßnahme liege beim Bund.

 

Da laut Bundespolitik Geld vorhanden sei, bat Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier um Mitteilung, wann mit der Fertigstellung des Projektes zu rechnen sei. In dem Planungsverfahren gäbe es viele Verfahrensschritte und Verfahrensbeteiligte, so Herr Kreisbaurat Raue. Die Durchführung der Baumaßnahme liege vollständig beim Bund. Für den Zeitpunkt der Fertigstellung des Projektes Angaben zu machen, sei reine Spekulation. Der nächste Schritt für den Planungsabschnitt 8 sei die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Mit etwas Optimismus sei damit Ende 2017/Anfang 2018 zu rechnen. Für die Durchführung müsse man ca. 2 Jahre einplanen. Zudem könne der Beschluss auch noch beklagt werden.