Der Kreistag beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeit gültige Schülerbeförderungssatzung bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses und mit Gültigkeit zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu überarbeiten. Dabei soll allen im Bereich des Landkreises wohnenden und anspruchsberechtigten Vollzeitschülerinnen und –schülern des Sekundarbereichs II, die nicht ohnehin einen Anspruch aus § 114 Abs. 1 NSchG haben, ab einer Schulwegmindestentfernung von 2 km wie im Sekundarbereich I ein genereller Beförderungsanspruch ohne Eigenbeteiligung eingeräumt werden. Gleichzeitig soll die bisherige Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung im Kfz-Individualverkehr innerhalb des Kreisgebietes wegfallen.

 

 


Kreistagsabgeordneter Cloppenburg, stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SCHUL/17/099 vor.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt gab den Hinweis, dass auch die Gruppe GRÜNE/UWG mit Datum vom 04.03.2017 einen Antrag zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg gestellt habe.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel teilte mit, dass die SPD-Fraktion froh sei, dass die freie Schülerbeförderung auf den Weg gebracht werde. Es würde ein Änderungsantrag der SPD im Hinblick auf die Teilzeitschüler folgen.