Der Kreistag beschloss einstimmig, die
Verwaltung zu beauftragen, die derzeit gültige Schülerbeförderungssatzung bis
zur nächsten Sitzung des Schulausschusses und mit Gültigkeit zum
Schuljahresbeginn 2017/2018 zu überarbeiten. Dabei soll allen im Bereich des
Landkreises wohnenden und anspruchsberechtigten Vollzeitschülerinnen und
–schülern des Sekundarbereichs II, die nicht ohnehin einen Anspruch aus § 114
Abs. 1 NSchG haben, ab einer Schulwegmindestentfernung von 2 km wie im
Sekundarbereich I ein genereller Beförderungsanspruch ohne Eigenbeteiligung
eingeräumt werden. Gleichzeitig soll die bisherige Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung
im Kfz-Individualverkehr innerhalb des Kreisgebietes wegfallen.
Kreistagsabgeordneter Cloppenburg, stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SCHUL/17/099 vor.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt gab den Hinweis, dass auch die Gruppe GRÜNE/UWG mit Datum vom 04.03.2017 einen Antrag zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg gestellt habe.
Kreistagsabgeordneter Bohnstengel teilte mit, dass die SPD-Fraktion froh sei, dass die freie Schülerbeförderung auf den Weg gebracht werde. Es würde ein Änderungsantrag der SPD im Hinblick auf die Teilzeitschüler folgen.