1.)    Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 zu Nr. 1. sowie der mündlich von der SPD-Fraktion gestellte Antrag wurde durch den Kreistag mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen mit 24 Gegenstimmen abgelehnt.

2.)    Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 zu Nr. 2. wurde durch den Kreistag mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mit 35 Gegenstimmen abgelehnt.

3.)    Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 zu Nr. 3. wurde durch den Kreistag mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mit 36 Gegenstimmen abgelehnt.

4.)    Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 zu Nr. 4. wurde durch den Kreistag mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mit 36 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ danach über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 29.03.2017 wie folgt abstimmen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 29.03.2017 zu Nr. 5. wurde durch den Kreistag mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Abschließend ließ Kreistagsvorsitzender Hackstedt über die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg in Gänze - wie als Anlage 7 zur Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt in das Kreistagsinformationssystem eingestellt - abstimmen:

 

Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung den vorliegenden Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung unter Einbeziehung der vorhergehenden Beschlüsse aufgrund der gestellten Anträge zur Geschäftsordnung.

 

Protokollzusatz:

Die heute beschlossene Fassung der Geschäftsordnung des Landkreises Cloppenburg ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

 


 

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/16/046/2 vor und erteilte Kreistagsabgeordneten Wesselmann das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 vor und begründete diesen mit den Ausführungen der Gruppe GRÜNE/UWG in deren Antrag vom 21.10.2016.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen teilte mit, dass ihr nach der Sitzung des Kreisausschusses vom 21.03.2017 ein weiterer Punkt aufgefallen sei und ergänzte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 21.10.2016 um eine Position, den § 5 Abs. 1 betreffend. Sie beantragte, die Wörter „Bericht der Landrätin/des Landrates über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Kreisausschusses“ durch „Bericht der Landrätin/des Landrates über wichtige Angelegenheiten und Beschlüsse des Kreisausschusses“ zu ersetzen.

Diesen Antrag hat sie mit Datum vom 29.03.2017 formuliert und begründet, der dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt wird.

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, teilte mit, dass diese den Antrag der CDU-Fraktion mittragen könne. Die Einwohnerfragestunde solle jedoch am Anfang und am Ende der Sitzung stattfinden. Zu Beginn, falls Fragen hinsichtlich der Tagesordnung bestünden und am Ende um zu den einzelnen behandelten Tagesordnungspunkten nachfragen zu können. Daher beantragte er für die SPD-Fraktion, sowohl am Anfang als auch am Ende der Sitzung Einwohnerfragestunden vorzusehen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärte, die Einwohnerfragestunde solle zu Beginn der Sitzung stattfinden und auf 30 Minuten beschränkt werden, um zu verhindern, dass sich die Sitzung unnötig hinzöge. Die Fragestellung solle auf 2 Minuten begrenzt werden. Fragen seien an den Landrat zu stellen. Eine Einwohnerfragestunde am Ende der Sitzung mache für ihn keinen Sinn, da ohnehin wenig Anfragen gestellt werden würden.

Zum Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG wies Kreistagsabgeordneter Götting darauf hin, dass jede bzw. jeder Kreistagsabgeordnete das Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses erhielte und entsprechend informiert sei.

 

Sodann ließ Kreistagsvorsitzender Hackstedt über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.01.2017 wie folgt abstimmen. Er wies darauf hin, dass er bei der Abstimmung über den ersten Punkt des Antrages gleichzeitig auch über den mündlich von der SPD-Fraktion gestellten Antrag abstimmen lassen wolle, da diese den gleichen Inhalt hätten (Einwohnerfragestunde am Anfang und am Ende der Sitzung). Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.