Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig, die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige wie im Entwurf vorgestellt neu zu fassen. Die Aufwandsentschädigung für Schleusenwärterinnen/ Schleusenwärter wird auf monatlich 150,00 Euro festgesetzt.

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/17/354 vor.