Der Kreistag beschloss einstimmig, die
Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung,
des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige wie
im Entwurf vorgestellt neu zu fassen. Die Aufwandsentschädigung für
Schleusenwärterinnen/ Schleusenwärter wird auf monatlich 150,00 Euro
festgesetzt.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/17/354 vor.