Sitzung: 02.12.2010 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: V-PLA/10/024
Baudirektor Haedke trug den
Sachverhalt vor.
Eine Änderung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes sei wegen der noch ausstehenden
Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie erforderlich.
Bisher im Anhörungsverfahren
von den Verbänden gemachten Vorschläge seien nicht umgesetzt worden im Entwurf,
so dass vor der geplanten Verabschiedung der Änderungen im Frühjahr/ Sommer
2011 nun noch Gelegenheit sei, als Kommune hier Signale zu setzen für eine auch
in Zukunft geregelte kommunal verantwortete Abfallentsorgung.
Zum einen seien die Kommunen
mit der nach dem Entwurf ab dem 1.1.2015 verpflichtend geltende getrennte
Sammlung des Bioabfalls nicht einverstanden.
Hier dürfe es keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung geben,
sondern die Kommunen möchten wie bisher vor Ort aufgrund der jeweiligen Verhältnisse
entscheiden.
Eine weitere geplante
Änderung betreffe die Überlassungspflicht. Während das Bundesverwaltungsgericht
2009 klargestellt habe, dass private
Sammlungen nach Art eines Entsorgungsträgers nicht zulässig seien, öffne die
neue geplante Regelung Tür und Tor für
alle privaten gewerblichen Sammlungen. Es sei dann genau das erlaubt,
was nun nicht zulässig sei, was bedeute, dass z. B. trotz eingerichteter
kommunaler Papierabfuhr Privatsammlungen durchgeführt werden dürften.
Aus Sicht der Kommunen sei
dies nicht hinnehmbar, da sie als Entsorgungsträger die Entsorgung unabhängig
vom zu erlösenden Preis immer sicherstellen müssten. Im übrigen sei eine
Kostendeckung über die Gesamterlöse aller Abfallarten nur möglich bei
kalkulierbaren Mengen.
Hinsichtlich der zukünftigen
Konzeption der Wertstofftonne bleibe vieles unklar und werde auf die
Verordnungsebene verlagert, was so nicht hinnehmbar sei. Auch sei nicht klar,
welche Abfälle damit eingesammelt werden sollten.
Aus diesen Gründen solle die
Resolution verabschiedet werden.
Die Kommunen forderten
damit Planungssicherheit ein. Es müsse
weiterhin möglich sein, vor Ort Entscheidungen zu treffen. Die Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushaltungen müsse bleiben.
Eine einheitliche kommunale Wertstofftonne dürfe es grundsätzlich nicht geben,
wenn doch, dann nur in kommunaler Verantwortung.
Der Vortrag ist in der Anlage
beigefügt.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt bedankte sich für den Vortrag. Er gehe davon aus, dass bei einer
Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der bisher vorliegenden Form die
Abfallentsorgung teurer für den Bürger werde. Die CDU-Fraktion spreche sich
daher für die Verabschiedung der Resolution in der vorgelegten Form aus.
Kreistagsabgeordnete Nüdling
sprach sich für ihre Fraktion ebenfalls für den Beschluss der Resolution aus.
Ohne weitere Aussprache
beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei einer Enthaltung,
dem Kreisausschuss zu empfehlen, die vorgelegte Resolution zu beschließen.