Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Baudirektor Haedke trug den Sachverhalt vor.

 

Eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes sei wegen der noch ausstehenden Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie erforderlich.

Bisher im Anhörungsverfahren von den Verbänden gemachten Vorschläge seien nicht umgesetzt worden im Entwurf, so dass vor der geplanten Verabschiedung der Änderungen im Frühjahr/ Sommer 2011 nun noch Gelegenheit sei, als Kommune hier Signale zu setzen für eine auch in Zukunft geregelte kommunal verantwortete Abfallentsorgung.

 

Zum einen seien die Kommunen mit der nach dem Entwurf ab dem 1.1.2015 verpflichtend geltende getrennte Sammlung des Bioabfalls nicht einverstanden.  Hier dürfe es keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung geben, sondern die Kommunen möchten wie bisher vor Ort aufgrund der jeweiligen Verhältnisse entscheiden.

 

Eine weitere geplante Änderung betreffe die Überlassungspflicht. Während das Bundesverwaltungsgericht 2009  klargestellt habe, dass private Sammlungen nach Art eines Entsorgungsträgers nicht zulässig seien, öffne die neue geplante Regelung Tür und Tor für  alle privaten gewerblichen Sammlungen. Es sei dann genau das erlaubt, was nun nicht zulässig sei, was bedeute, dass z. B. trotz eingerichteter kommunaler Papierabfuhr Privatsammlungen durchgeführt werden dürften.

Aus Sicht der Kommunen sei dies nicht hinnehmbar, da sie als Entsorgungsträger die Entsorgung unabhängig vom zu erlösenden Preis immer sicherstellen müssten. Im übrigen sei eine Kostendeckung über die Gesamterlöse aller Abfallarten nur möglich bei kalkulierbaren Mengen.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Konzeption der Wertstofftonne bleibe vieles unklar und werde auf die Verordnungsebene verlagert, was so nicht hinnehmbar sei. Auch sei nicht klar, welche Abfälle damit eingesammelt werden sollten.

 

Aus diesen Gründen solle die Resolution verabschiedet werden.

Die Kommunen forderten damit  Planungssicherheit ein. Es müsse weiterhin möglich sein, vor Ort Entscheidungen zu treffen.  Die Überlassungspflicht  für Abfälle aus Haushaltungen müsse bleiben. Eine einheitliche kommunale Wertstofftonne dürfe es grundsätzlich nicht geben, wenn doch, dann nur in kommunaler Verantwortung.

 

Der Vortrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt bedankte sich für den Vortrag. Er gehe davon aus, dass bei einer Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der bisher vorliegenden Form die Abfallentsorgung teurer für den Bürger werde. Die CDU-Fraktion spreche sich daher für die Verabschiedung der Resolution in der vorgelegten Form aus.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach sich für ihre Fraktion ebenfalls für den Beschluss der Resolution aus.

 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei einer Enthaltung, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die vorgelegte Resolution zu beschließen.