Einen Überblick über den Stand des vierstreifigen Ausbaus der E 233 verschaffte Herr Bauoberrat Ribinski. Anhand der in der Anlage 3 beigefügten Präsentation erläuterte er den jeweiligen Planungsfortschritt der einzelnen Planungsabschnitte. Ferner klärte er über die verschiedenen Aufgaben auf, die im Rahmen der Erstellung des Feststellungsentwurfs zu erledigen seien. Um einen Einblick in die Aufgabenabwicklung zu erhalten, erklärte er beispielhaft hinsichtlich der Überarbeitung der Planunterlagen, welche Tätigkeiten im Einzelnen damit verbunden seien.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich, ob nunmehr absehbar sei, wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werde. Zudem bat er um Mitteilung, ob auch eine Aktualisierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses erfolge.

 

Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens sei noch nicht terminiert, daher könne er hierzu keine konkreten Aussagen machen, teilte Herr Bauoberrat Ribinski mit. Es sei an dieser Stelle unredlich, sich festzulegen, er setze jedoch alles daran, dass ein solches Verfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden würde. Sofern alles perfekt laufe, könne dies eventuell in 2017 möglich sein. Für die Kosten-Nutzen-Analyse sei das BMVI zuständig. Eine Aktualisierung werde soweit erforderlich von dort erfolgen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde merkte an, dass man mit den Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233 schon weit fortgeschritten sei. Er bedankte sich bei Herrn Bauoberrat Ribinski für seine Ausführungen.