Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ab dem Jahre 2018 für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) in der Geschäftsstelle einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 15.000,00 EURO und für eine(n) Leiter(in) der Heimatbibliothek Vechta einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 12.000,00 EURO zu gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.

 

Weiterhin beschloss der Ausschuss für Kultur und Freizeit einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ab dem Haushaltsjahr 2017 für die Geschäftsstelle und für die Mietkosten der Geschäftsstelle einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 38.400,00 Euro zu gewähren.

 

 


Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/17/086 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer wies darauf hin, dass über den Heimatbund eine sehr gute Information der Kreistagsmitglieder in der interfraktionellen Sitzung des Kreistages Mitte Januar erfolgte. Dr. Hoffschroer regte an, als Voraussetzung der Zuschussgewährung für den Heimatbund für das Oldenburger Münsterland eine Beteiligung des Landkreises Vechta in gleicher Höhe im Beschlussvorschlag festzulegen.

 

Landrat Wimberg gab zu Bedenken, dass eine gleichwertige Beteiligung des Landkreises Vechta nach seiner Auffassung keine Bedingung für eine Zuschussgewährung durch den Landkreis Cloppenburg sein müsse, da der Landkreis Cloppenburg auch bisher zumindest die Kosten für die Unterbringung des Heimatbundes alleine übernommen habe. Bei den Personalkosten habe sich bisher jedoch auch der Landkreis Vechta beteiligt.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass im Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss des Landkreises Vechta ebenfalls heute über eine Zuschussgewährung in gleicher Höhe wie beim Landkreis Cloppenburg beraten wird, so dass eine Beteiligung des Landkreises Vechta nicht in den Beschluss aufgenommen werden müsse.