Sitzung: 16.02.2017 Jugendhilfeausschuss
Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille berichtete
über ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit und im Jugendschutz im Jahr 2016.
Anmerkung:
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Thedering hob anerkennend die Fülle der
Tätigkeiten hervor, die die Kreisjugendpflege zu bearbeiten habe. Auf Nachfrage
teilte Kreisjugendpflegerin Pille mit, dass ein Flyer über die geplanten
Veranstaltungen derzeit im Druck sei.
Herr Fangmann erkundigte sich, welche
Konsequenzen bei Testkäufen festgestellte Verstöße hätten. Kreisjugendpflegerin
Pille erläuterte, dass bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von bis zu 300,00 €
festgesetzt werde. Das Bußgeld werde gegen den Kassierenden festgesetzt. Die
Höhe des Bußgeldes hänge vom Einkommen ab.
Herr Nienaber wies ergänzend darauf hin, dass
Testkäufe seit 2009 durchgeführt würden. Es habe sich als gutes
Steuerungsinstrument erwiesen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies auf die
der Sitzungseinladung beigefügten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg. Nach ihrer Ansicht sei
die Förderung in den jeweiligen Städten und Gemeinden z. B. hinsichtlich der
Förderhöhe pro Tag, Altersbegrenzung oder der Kriterien, wann ein Betreuer
bezuschusst werde, sehr unterschiedlich. Sie sehe es als Aufgabe des
Landkreises an, als grundsätzlich für die Jugendarbeit zuständige Behörde
darauf zu achten, dass kreisweit die Förderung in etwa gleichrangig geregelt
sei. Zwar müsse den Städten und Gemeinden ein Spielraum belassen werden. Die
Förderrichtlinien variierten nach Ihren Vorstellungen allerdings zu stark. Sie
regte an, durch den Landkreis Rahmenvorgaben zu erarbeiten.
Erster Kreisrat Frische erwiderte, dass diese
Aufgabe den Städten und Gemeinden zum 01.01.1995 durch einen Kreistagsbeschluss
übertragen worden sei. Ein entscheidender Grund für die Übertragung der Aufgabe
sei seinerzeit u. a. eine teilweise Doppelförderung durch den Landkreis und die
Städte und Gemeinden gewesen. Zudem sei es der ausdrückliche Wille gewesen, die
Förderung der Jugendarbeit vor Ort anhand der örtlichen Gegebenheiten in
eigener Zuständigkeit zu regeln.
Erster Kreisrat Frische bot an, das Thema auf
der nächsten Klausurtagung der Bürgermeister zu erörtern. Es könne allerdings
nur ein Appell an die Städte und Gemeinden sein, ihre Richtlinien annähernd
einheitlich zu gestalten.
Herr Thedering verwies auf die Richtlinie des
Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Jugendgruppenleiterschulungen. Um
ausreichend Zeit für die Schulungen zu haben, fänden sie in aller Regel in
Häusern mit Vollverpflegung statt. Der derzeitige Förderbetrag von 4 € pro Tag
und Teilnehmer stünde nicht mehr in einem angemessenem Verhältnis zu den
Kosten. Kreisoberamtsrätin Lottmann erwiderte, dass eine Änderung der
Förderhöhe vorbereitet und als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung behandelt werde.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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