Sitzung: 16.02.2017 Jugendhilfeausschuss
Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass
wegen der Gedenkfeier zur Reichsprogromnacht
der Sitzungstermin im November auf Dienstag, den 07.11.2017, vorverlegt
worden sei.
Im Oktober 2016 sei vom
Bundesfamilienministerium eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum
01.01.2017 angekündigt worden. Vertreter der Länder und der Bundesregierung
hätten sich nunmehr auf eine Änderung zum 01.07.2017 verständigt. Künftig
sollen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zum 18. Lebensjahr statt, wie bisher, bis zum 12.
Lebensjahr gezahlt werden. Die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten solle
entfallen.
Ferner habe der Bund den Entwurf eines
Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes vorgelegt. Danach sollen den Ländern Gelder
nicht nur für den Krippen- sondern auch für den Kindergartenausbau zur
Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen beabsichtige, Mitte des
Jahres eine Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zu erlassen.
Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung habe
der Bund den Ländern eine Beteiligung an den Kosten der Integration der
Flüchtlinge durch eine jährliche Integrationspauschale zugesagt.
Der Niedersächsische Landtag habe beschlossen, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 55 Mio. € im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) für zusätzliches Personal und jeweils 5 Mio. € für die Aufstockung der aktuellen Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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