Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Bauoberrat Ribinski gab anhand der in der Anlage 4 beigefügten Präsentation einen Überblick über den Stand der Planungen des vierstreifigen Ausbaus der E 233.

 

Da sich eine große Anzahl neuer Abgeordneter im Verkehrsausschuss befänden, stellte er zunächst das Projekt und die Aufgabenstellung im Rahmen des Projektes vor.

 

Sodann ging er auf den Planungsstand der einzelnen Planungsabschnitte ein. Sämtliche Vorentwürfe des Landkreises Cloppenburg seien fertiggestellt und mit dem Ziel, den Gesehen-Vermerk vom BMVI zu erhalten, an diesen weiter geleitet worden.

 

Das BMVI habe die Prüfung für den Planungsabschnitt 8 abgeschlossen und den Gesehen-Vermerk im Dezember 2016 erteilt. Die Aufbereitung des Vorentwurfs für das Planfeststellungsverfahren erfolge derzeit.

 

Herr Bauoberrat Ribinski stellte dar, dass die NLStBV als Antragsteller für das Planfeststellungsverfahren für das Projekt zuständig sei. Die Landkreise Cloppenburg und Emsland seien aber weiterhin bis zum unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss am Projekt beteiligt.

 

Anschließend erläuterte er, welche Aufgaben noch für die Fertigstellung des Feststellungsentwurfs zu erledigen seien.

 

Zum Abschluss teilte er mit, dass der PA 8 voraussichtlich als erster Abschnitt in das Planfeststellungsverfahren gehen würde

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich, wann mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen sei. Außerdem bemerkte er, dass laut aktueller Medienberichte der Instanzenzug für das Planfeststellungsverfahren geändert, respektive verkürzt werden solle. Er sehe diese Einschränkungen als problematisch an. Er bat um Mitteilung, ob seitens des BMVI diesbezüglich eine Anfrage an den Landkreis Cloppenburg ergangen sei bzw. ob der Landkreis Cloppenburg eine entsprechende Anfrage an das BMVI getätigt hätte.

 

Zur Anfrage hinsichtlich der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei es schwierig, eine Aussage zu treffen, teilte Herr Bauoberrat Ribinski mit. Allerdings erhoffe man sich einen schnellstmöglichen Beginn. Zur Frage der Verkürzung des Instanzenzuges könne er mitteilen, dass weder eine Anfrage vom BMVI vorgelegen hätte noch ein Antrag seitens des Landkreises Cloppenburg an das BMVI ergangen sei.

 

Herr Kreisbaurat Raue führte aus, dass es sich für ihn um eine überraschende Nachricht gehandelt habe, die jedoch das Verfahren beschleunige. Er begrüße diese Maßnahme ausdrücklich, da durch den Ausbau der E 233 die Wirtschaftskraft in der Region gestärkt werde und positive Effekte, auch für die Kommunen entlang der Ausbaustrecke, mit sich bringe. Rechte betroffener Bürger würden dadurch nicht eingeschränkt.

 

Abschließend erkundigte sich Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann, ob es seitens des Landrates des Landkreises Cloppenburg diesbezügliche Initiativen gegeben hätte und bat um Aufnahme des Ergebnisses ins Protokoll.

 

Ergänzung zum Protokoll:

 

Auf Nachfrage teilte Herr Landrat Wimberg dazu mit, dass auch er keinen diesbezüglichen Kontakt mit dem BMVI hatte.