Es meldete sich ein Einwohner und erkundigte sich nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, welches durch den Bau der A 20 der E 233 entzogen werde. In den Verkehrsuntersuchungen, die für den Ausbau der E 233 durchgeführt worden seien, erklärte Herr Bauoberrat Ribinski, sei auch der Bau der A 20 berücksichtigt worden. Somit werde dadurch kein zusätzlicher Verkehr entzogen.

 

Anschließend meldete sich ein Einwohner aus Augustendorf. Er habe seine Anregungen und Vorschläge hinsichtlich des Ausbaus der K 300 verfasst und an den Verkehrsausschussvorsitzenden übergeben. Die von ihm vorgetragenen Punkte stelle er zur Verfügung. Weiter führte er aus, dass es keinen Einwohner in Augustendorf gäbe, der die bestehende Situation zufriedenstellend finde. Eine Veränderung sei erforderlich. Da Fördermittel beantragt werden sollten, werde im Zuge der K 300 eine 21 m breite Schneise gezogen, um Schutzeinrichtungen anzubringen. Dadurch werde das Dorfbild stark verändert. Daher bat er darum, die K 300 schmaler als geplant auszubauen.

 

Die Verkehrssicherheit habe für den Ausbau oberste Priorität, merkte Herr Opitz an. Daher sei der Ausbau, wie bereits vorgestellt, vorgesehen.

 

Neben der Verkehrssicherheit sei auch die Lebensqualität wichtig, äußerte der Einwohner und machte darauf aufmerksam, dass bei einem schmaleren Ausbau auch die Kosten gesenkt werden könnten.

 

Herr Kreisbaurat Raue machte deutlich, dass für den Ausbau einer Kreisstraße, die eine überörtliche Funktion habe, ein Mindestquerschnitt notwendig sei. Man versuche, für konkrete Probleme der einzelnen Anwohner eine Lösung zu finden. Er machte den Vorschlag, dieses Angebot zu nutzen und bat darum, das Gespräch mit der Kreisverwaltung und der der NLStBV zu suchen.

 

Ein weiterer Einwohner aus Augustendorf meldete sich und teilte seine Befürchtung mit, dass nach einem Ausbau die Raserei auf dieser Strecke zunehmen werde. Er erkundigte sich, warum hier keine Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet werde.

 

Für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Bereich sei die Verkehrsbehörde der Stadt Friesoythe zuständig, merkte Herr Opitz an. Diese habe jedoch eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt.