Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bauoberrat Ribinski stellte entsprechend der Vorlage V-VERK/16/113 die bisher aufgestellten Verbreiterungsprogramme sowie deren Entstehung und Entwicklung dar. Anschließend ging er auf die zeitliche Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Landkreises Cloppenburg für die kommenden Jahre ein und übergab sodann für die Darstellung des Maßnahmenstandes der einzelnen Vorhaben Herrn Opitz das Wort.

 

Herr Opitz gab zunächst eine Zusammenfassung der verschiedenen Verbreiterungsprogramme der letzten Jahre und ging dann entsprechend der in der Anlage 3 beigefügten Präsentation auf das Mehrjahressanierungskonzept II ein. Insbesondere stellte er die geplante Verbreiterung der K 300 von Augustendorf nach Neumarkhausen dar. Der Ausbau der K 300 sei aus verkehrlicher Sicht erforderlich, so Herr Opitz. Es handele sich bei der K 300 in diesem Abschnitt um eine schmale, ca. 5,00 m breite Straße. Im geringen Abstand zur Fahrbahn befände sich ein ebenfalls schmaler, nur ca. 1,50 m breiter Radweg. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und des hohen Schwerverkehrsanteils sowie der sehr engen Platzverhältnisse sei es aus verkehrlicher Sicht notwendig, die K 300 auf ein für Kreisstraßen gebotenes Niveau auszubauen und an die bestehenden Verkehrsverhältnisse anzupassen. In diesem Zuge müsse auch die Entwässerung neu geregelt und Entwässerungseinrichtungen, wie z. B. Entwässerungsmulden, angelegt werden.

 

Um die für den Ausbau einer Kreisstraße erforderliche Breite in diesem Bereich zu erhalten, sei es notwendig, Bäume zu entfernen und Grunderwerb zu tätigen.

In einigen Bereichen könne, um Grunderwerb zu vermeiden, auf die Einrichtung von Entwässerungsmulden verzichtet werden, wenn das Oberflächenwasser vom Grundstückseigentümer aufgenommen werde.

 

Von einigen Anliegern wurde im Rahmen der durchgeführten Anliegerversammlungen der Wunsch geäußert, möglichst wenige Bäume zu entfernen und möglichst wenige Schutzplanken zu setzen, um das vorhandene Ortsbild zu erhalten. Man habe versucht, diese Wünsche soweit wie möglich in die Planungen einzubinden. Um einen verkehrssicheren, regelkonformen Ausbau zu erhalten, seien jedoch planerische Zwangspunkte gegeben, die einzuhalten seien. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse müssten daher Hindernisse, wie z. B. Bäume, entfernt werden.

 

Ein weiteres Thema sei eine Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h im Kurvenbereich von Augustendorf gewesen. Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h seien aus Verkehrssicherheitsgründen Hindernisse, wie z. B. Bäume, in einem Abstand von 4,50 m vom Fahrbahnrand zu entfernen, wenn keine Schutzeinrichtungen angebracht werden sollen. Der Abstand betrage bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h 7,50 m. Somit würden in diesen Bereichen mehr Bäume zu fällen sein.

Daher habe man drei Varianten ausgearbeitet, in denen dargestellt wurde, wieviel Bäume erhalten werden könnten, wenn eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf bestimmte Streckenabschnitte erfolge. Für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Bereich sei die Stadt Friesoythe als Verkehrsbehörde zuständig. Diese habe jedoch eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h über den Bestand hinaus abgelehnt, so dass diesbezüglich keine Planänderungen vorgenommen werden konnten. Allerdings habe die Überprüfung auch ergeben, dass durch eine mögliche Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h nur wenige Bäume erhalten werden könnten.

 

Herr Kreisbaurat Raue ergänzte, dass die Kosten für einen Ausbau ca. 2 Mio. € betragen würden. Ca. 1,1 Mio. € an Fördermitteln könnten eingeworben werden.

 

Herr Opitz stellte dann entsprechend der Präsentation den Stand des Kreisverbreiterungskonzepts III vor.

 

Zum Ausbau des 2. Abschnittes der K 297 ergänzte er, dass sich die Anmeldefrist für die Einwerbung von Fördermitteln um einen Monat auf den 30.09.2017 verkürzt hätte und es schwer werde, die zeitlichen Vorgaben für die Beantragung von Fördermitteln in 2018 einzuhalten.

 

Abschließend erläuterte er den Fortgang beim Ausbau des Radweges entlang der K 161 von der B 213 bis nach Benstrup.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann teilte mit, dass er die Verbreiterung der K 300 ablehne und es auch bei dieser Einstellung bleibe. Er erkundigte sich nach der Anzahl der zu fällenden Bäume.

 

Für die Planung sei die erste Baumreihe aufgemessen worden, erläuterte Herr Opitz. In vielen Abschnitten sei im rückwärtigen Bereich noch weiterer Baumbestand vorhanden, so dass sich hier durch die Entnahme der Bäume kein erheblich abweichendes Bild vom Bestand ergebe. Für die Durchführung der Maßnahme müssten mehrere hundert Bäume entfernt werden. Die genaue Anzahl sei ihm nicht bekannt, da hierzu auch viele kleinere Bepflanzungen im Seitenraum (z. B. kleine Bäume, Sträucher) zählten. Man habe jedoch die Anzahl der zu entfernenden Bäume mit einem Durchmesser von 80 cm und mehr ermittelt. Auf der gesamten Strecke ergebe dies 40 Bäume.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann teilte Herr Opitz mit, dass auch einige Wallhecken entfernt werden müssten. Man habe in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde die hierfür verträglichste Variante erarbeitet.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat um Erläuterung, welcher Querschnitt für den Ausbau zum Tragen käme. Da nach Mitteilung von Herrn Opitz auf der gesamten Strecke aufgrund der örtlichen Begebenheiten verschiedenste Querschnitte zur Anwendung kämen, bat Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann darum, das Minimum sowie Maximum an erforderlicher Breite für den Ausbau darzustellen.

 

Die Grundbreite betrage nach den vorgegebenen Regelungen (RAL) für die Fahrbahn 6,00 m, für das Bankett (Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg) 1,75 m und für den Radweg 2,00 m. Auf der Fahrbahnseite käme dann noch ein 1,50 m breiter Seitenstreifen hinzu sowie eine 2,00 m breite Entwässerungseinrichtung (Mulde). Auf der Radwegseite seien ein 0,50 m breiter Seitenraum (Lenkerfreiheit) sowie ebenfalls eine 2,00 m breite Entwässerungseinrichtung (Mulde) erforderlich. Sofern es technisch möglich sei und mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen hinsichtlich der Übernahme des Oberflächenwassers gebe, könne in einigen Bereichen auf die Anlegung einer Entwässerungseinrichtung (Mulde) verzichtet werden, was den Querschnitt verringere.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann nach der Höhe des für den Ausbau erforderlichen Flächenerwerbs erläuterte Herr Opitz, dass eine abschließende Aussage hierzu erst nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen (Evtl. Verzicht auf Mulden) gemacht werden könne. Die Höhe der maximal zu erwerbenden Fläche könne nachgereicht werden.

 

Ergänzung zum Protokoll:

 

Die maximale Grunderwerbsfläche beträgt nach derzeitigem Stand ca. 30.000 qm.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Wesselmann nach den Kosten, teilte Herr Kreisbaurat Raue mit, dass es sich bei den angegebenen 2 Mio. € um eine erste Einschätzung der Baukosten handele. Eine Aussage zur Höhe der Planungskosten könne nachgereicht werden.

 

Ergänzung zum Protokoll:

 

Die Planungskosten belaufen sich bisher auf 105.000,- €. In welcher Höhe Planungskosten insgesamt entstehen, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Arkenau äußerte, dass im Rahmen des Vortrages von Herrn Opitz deutlich geworden sei, dass die K 300 zu schmal für das dortige Verkehrsaufkommen sei. Er sehe die Notwendigkeit, die Kreisstraße an die Verkehrsverhältnisse anzupassen. Für den Ausbau sei entsprechender Raum erforderlich, so dass hierfür im notwendigen Umfang auch Bäume gefällt werden müssten.

 

Er halte die Diskussion für richtig, so der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde. Da es sich lediglich um einen Sachstandsbericht handele und keine Beschlussfassung erfolgen müsse, bat er aber darum, das Thema zum Abschluss zu bringen.

 

Herr Kreisbaurat Raue wies abschließend nochmals darauf hin, dass man mehrfach mit den Anliegern Gespräche geführt habe, um deren Wünsche soweit wie möglich in die Planungen einzubinden. Für die Umsetzung der Maßnahme sei jedoch bei allem Verständnis für die unterschiedlichen Interessen der Anlieger der dargestellte Platz erforderlich. Die Betroffenen könnten ihre konkreten Anliegen im Rahmen der Grunderwerbsgespräche äußern. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der NLStBV, GB Lingen, seien gerne bereit, die Probleme der Anlieger aufzunehmen und soweit wie möglich, dafür Lösungen zu finden. Herr Opitz habe die Notwendigkeit eines Ausbaus der K 300 dargestellt. Das öffentliche Erfordernis einer Verbreiterung dieser Kreisstraße sei gegeben.

 

Hinsichtlich des Zeitplanes für diese Maßnahme bat Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann um Auskunft, ob dieser für ein Planverzichtsverfahren oder Planfeststellungsverfahren gelte.

 

Sofern nicht alle Konflikte für den erforderlichen Grunderwerb ausgeräumt werden könnten, teilte Herr Kreisbaurat Raue mit, seien diese in einem Planfeststellungsverfahren zu behandeln. Man gehe derzeit davon aus, dass dieses Verfahren Ende 2017/Anfang 2018 beendet werden könne.

 

Abschließend appellierte Herr Opitz nochmals an die Anlieger, sich mit Ihren Anregungen und Wünschen an ihn und die Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu wenden.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bedankte sich bei Herrn Opitz für seine Ausführungen.