Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

a)    Für die Sanierung der Ortsdurchfahrten im Zuge der K 178 in Höltinghausen, der K 149 in Petersdorf und der K 356 in Garrel ist der Planungsauftrag an die NLStBV, rGB Lingen, zu erteilen.

b)    Für die Sanierung aller weiteren Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen ist die Aufstellung einer Strategie durch die NLStBV, rGB Lingen, für einen Unterhaltungszeitraum von 5 Jahren zu erarbeiten.

 


Zunächst führte Herr Bauoberrat Ribinski entsprechend der Vorlage V-VERK/16/112 in die Thematik ein und erläuterte die Beweggründe, die dazu geführt hätten, den Ausbau der Ortsdurchfahrten näher in den Blick zu nehmen. Da verschiedenste Infrastrukturen betroffen seien, würden umfangreiche und intensive Abstimmungen zwischen den einzelnen Infrastrukturträgern erforderlich. Es seien bereits drei Ortsdurchfahrten eruiert worden, die für ein solches Gemeinschaftsprojekt in Frage kämen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten übergab er das Wort an Herrn Opitz von der NLStBV, rGB Lingen.

 

Herr Opitz erläuterte anhand der in der Anlage 1 beigefügten Präsentation den Zustand der Ortsdurchfahrten und ging auf die Ursachen und das Schadensbild ein. Sodann stellte er die drei Maßnahmen vor, die für eine Sanierung in Frage kämen. Anhand von Beispielen stellte er dar, wie eine Sanierung erfolgen könne. Zu den Kosten führte er aus, dass es sich hierbei um einen mittleren ersten Ansatz handele und verwies darauf, dass eine Kostenteilung zwischen den einzelnen Trägern erfolge.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bedankte sich bei Herrn Opitz für seien Ausführungen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier erkundigte sich danach, ob die Ortsdurchfahrten auch durch andere Maßnahmen erhalten werden könnten. Zudem bat er um weitere Ausführungen zu den TV-Inspektionen der Rohrleitungen.

 

Grundsätzlich, so Herr Opitz, könnten durch Sanierungsmaßnahmen auch Ortsdurchfahrten länger Instand gehalten werden. Dafür müsse jedoch u. a. ein ausreichend hoher Aufbau der Straßen vorhanden sein. Dies sei jedoch aufgrund der Bauweise und der nur unregelmäßig durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer gegeben, so dass die Lebensdauer der vorgestellten Straßen abgelaufen sei und ein Ausbau erforderlich werde.

 

Anschließend erläuterte Herr Opitz die Verfahrensweise, mit welcher die Rohrsysteme im Straßengrund inspiziert werden. Hierbei handele es sich um das gewöhnliche Verfahren, welches auch bei der Überprüfung der an den Kreisstraßen befindlichen Durchlässe eingesetzt werde. Mit dieser Arbeit werde eine Fremdfirma beauftragt. Der Kostenaufwand für diese TV-Inspektionen sei nicht sehr hoch.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus erläuterte, dass er sich seit einiger Zeit für den Ausbau von Ortsdurchfahrten eingesetzt habe, da er es als unbedingt erforderlich ansehe, den schlechten Ausbauzustand einiger Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten an den guten Ausbauzustand dieser Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten anzupassen. Diesbezüglich verwies er beispielhaft auf den Zustand der K 356 in der Gemeinde Garrel. Darüber hinaus sprach er sich dafür aus, eine langfristige Planung für die Sanierung der Ortsdurchfahrten vorzunehmen, damit auch die jeweiligen Gemeinden ausreichend Zeit für ihre Planungen hätten.

 

Grundsätzlich könne er den Beschlussvorschlag befürworten, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Bothe mit. Allerdings gab er zu bedenken, dass die Gemeinden ihren zu tragenden Anteil von ca. 50 % aufgrund bestehender Satzungen größtenteils auf die Anlieger abwälzen würden. Somit würden oft erhebliche Belastungen auf die Anlieger zukommen.

 

Sowohl Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann als auch Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg baten um Auskunft hinsichtlich der Höhe der Anliegerbeiträge und der Aufteilung der Kosten zwischen den Baulastträgern. Herr Opitz erläuterte, dass der Landkreis für die Kosten, die er als Straßenbaulastträger tragen müsse (hierzu zählen in der Regel die Kosten für Fahrbahn, Rinne und Radweg), keine Anliegerbeiträge erheben würde. Für die weiteren Kosten wie z. B. für Gehwege, evtl. Erneuerung von Regen- und Schmutzwasserkanälen, seien die Gemeinden bzw. je nach Regelung auch Versorgungsträger zuständig. Da es verschiedenste Konstellationen gäbe und in den Gemeinden unterschiedliche Anliegerbeitragssatzungen bestünden, müssten mit den zuständigen Infrastrukturinhabern umfangreiche Abstimmungen erfolgen. Daher sei es schwierig, zum derzeitigen Zeitpunkt die Kosten für die Anlieger aufzuzeigen. Durch die Einwerbung von Fördermitteln könne jedoch eine Entlastung erreicht werden.

 

Da keine weiteren Fragen bestanden, trug der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, den Beschlussvorschlag vor und bat um Abstimmung.