Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2017 bis
2019 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände
finanziert.
Den
Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge
entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:
- dem
Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 37.000,00 EUR,
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 34.000,00 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 39.500,00 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 35.000,00 EUR.
Die Kreistagsabgeordneten Karnbrock und Möller erklärten sich für diesen Tagesordnungspunkt als befangen und verließen den Sitzungsraum.
Kreistagsabgeordneter Eilers, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/16/062 vor.