Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach in der vorliegenden Fassung (Anlage 2 der Vorlage) zu beschließen.


Der Sachverhalt wurde von Kreisoberamtsrat Meyer entsprechend der Vorlage V-PLA/16/156 vorgetragen. Er verwies auf die rechtliche Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete auszuweisen und erläuterte die Zeitschiene des Verfahrens. Anhand der Übersichtspläne erläuterte er den Umfang des zu beschließenden Überschwemmungsgebietes. Die von der Landwirtschaftskammer vorgebachten Einwendungen zu Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe könnten nicht berücksichtigt werden, weil es für die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet ausschließlich darauf ankomme, ob eine Fläche aufgrund ihrer Höhenlage bei einem 100jährigen Hochwasser überschwemmt werde. Wenn die ÜSG-Festsetzung baulichen Veränderungen/ Erweiterungen auf einer Hofstelle entgegenstehe, müsse dies ggf. in einem Ausnahmeverfahren geregelt werden.

Wohl berücksichtigt worden sei die Einwendung der Stadt Cloppenburg. Sie habe eine Nachvermessung bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Das Nachvermessungsergebnis sei vom NLWKN geprüft und für richtig befunden worden. Daher seien eine Änderung der Abgrenzung und eine neue vorläufige Sicherung erfolgt.

Derartige Änderungen im Verfahren seien nicht selten. Betroffene Eigentümer würden häufiger Nachvermessungen in Auftrag geben. Diese Messungen seien in Einzelfällen detaillierter und genauer als das für die Erstermittlung des Gesamtgebietes zu Grunde gelegte Vermessungsraster.

Weiterhin verwies Kreisoberamtsrat Meyer darauf, dass der derzeit realisierte Ausbau einer Sekundäraue am Löninger Mühlenbach als Gewässerausbau nicht den Verboten innerhalb eines Überschwemmungsgebietes unterliege. Für diese Maßnahme sei im Genehmigungsverfahren geprüft und nachgewiesen worden, dass sich keine nachteiligen Veränderungen - insbesondere keine neuen Betroffenheiten - ergeben würden.

Abschließend empfahl er den Anwesenden die vorliegende Verordnung zur Beschlussfassung.

Die Folien des Vortrags sind der Niederschrift beigefügt.

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, die Argumente der Anlieger seien hier überzeugend. Der Widerspruch der Stadt Cloppenburg basiere darauf, dass das Überschwemmungsgebiet ursprünglich in den geplanten Trassenbereich der Entlastungsstrasse Südtangente hineingereicht habe. Es sei schon schwer nachzuvollziehen, dass aufgrund einer Nachberechnung, die die Stadt Cloppenburg in Auftrag gegeben habe, nun der Trassenbereich nicht mehr vom Überschwemmungsgebiet tangiert werde. Er halte dies für nicht glaubhaft, auch wenn der NLWKN die Vermessung geprüft habe.

Auf weitere Rückfrage des Abgeordneten erklärte Kreisoberamtsrat Meyer, dass außer bei dieser Einwendung keine weiteren Änderungen des Gebietes vorgenommen worden seien.

Auf Rückfrage des Abgeordneten Dr. Steenken teilte Kreisoberamtsrat Meyer mit, dass evtl. in der Vergangenheit stattgefundene Überschwemmungen keinen Einfluss auf die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hätten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein, z. B. auch verstopfte Durchlässe. Grundlage für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete sei immer die Ermittlung der Überschwemmungsfläche im Falle eines 100jährigen Hochwassers.

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer dankte der Verwaltung für die Abarbeitung des Verfahrens. Die erforderliche Bürgerbeteiligung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Änderung der Gebietsabgrenzung und der Trasse der Südtangente sei unlauter. Hier sei eine Nachberechnung durch den NLWKN erfolgt und auch glaubhaft.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

Nein:

Enthaltung: