Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Planung und Umwelt
Vorlage: V-PLA/16/156
Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für
Planung und Umwelt sodann mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über die Festsetzung
des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach in der vorliegenden Fassung (Anlage 2
der Vorlage) zu beschließen.
Der Sachverhalt wurde von Kreisoberamtsrat Meyer
entsprechend der Vorlage V-PLA/16/156 vorgetragen. Er verwies auf die
rechtliche Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete auszuweisen und erläuterte die
Zeitschiene des Verfahrens. Anhand der Übersichtspläne erläuterte er den Umfang
des zu beschließenden Überschwemmungsgebietes. Die von der
Landwirtschaftskammer vorgebachten Einwendungen zu Entwicklungsmöglichkeiten
für landwirtschaftliche Betriebe könnten nicht berücksichtigt werden, weil es
für die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet ausschließlich darauf ankomme, ob
eine Fläche aufgrund ihrer Höhenlage bei einem 100jährigen Hochwasser
überschwemmt werde. Wenn die ÜSG-Festsetzung baulichen Veränderungen/
Erweiterungen auf einer Hofstelle entgegenstehe, müsse dies ggf. in einem
Ausnahmeverfahren geregelt werden.
Wohl berücksichtigt worden sei die Einwendung der
Stadt Cloppenburg. Sie habe eine Nachvermessung bei einem Ingenieurbüro in
Auftrag gegeben. Das Nachvermessungsergebnis sei vom NLWKN geprüft und für
richtig befunden worden. Daher seien eine Änderung der Abgrenzung und eine neue
vorläufige Sicherung erfolgt.
Derartige Änderungen im Verfahren seien nicht
selten. Betroffene Eigentümer würden häufiger Nachvermessungen in Auftrag
geben. Diese Messungen seien in Einzelfällen detaillierter und genauer als das
für die Erstermittlung des Gesamtgebietes zu Grunde gelegte Vermessungsraster.
Weiterhin verwies Kreisoberamtsrat Meyer darauf,
dass der derzeit realisierte Ausbau einer Sekundäraue am Löninger Mühlenbach
als Gewässerausbau nicht den Verboten innerhalb eines Überschwemmungsgebietes
unterliege. Für diese Maßnahme sei im Genehmigungsverfahren geprüft und
nachgewiesen worden, dass sich keine nachteiligen Veränderungen - insbesondere
keine neuen Betroffenheiten - ergeben würden.
Abschließend empfahl er den Anwesenden die vorliegende
Verordnung zur Beschlussfassung.
Die
Folien des Vortrags sind der Niederschrift beigefügt.
Kreistagsabgeordneter
Wesselmann erklärte, die Argumente der Anlieger seien hier überzeugend. Der
Widerspruch der Stadt Cloppenburg basiere darauf, dass das
Überschwemmungsgebiet ursprünglich in den geplanten Trassenbereich der
Entlastungsstrasse Südtangente hineingereicht habe. Es sei schon schwer
nachzuvollziehen, dass aufgrund einer Nachberechnung, die die Stadt Cloppenburg
in Auftrag gegeben habe, nun der Trassenbereich nicht mehr vom
Überschwemmungsgebiet tangiert werde. Er halte dies für nicht glaubhaft, auch
wenn der NLWKN die Vermessung geprüft habe.
Auf
weitere Rückfrage des Abgeordneten erklärte Kreisoberamtsrat Meyer, dass außer
bei dieser Einwendung keine weiteren Änderungen des Gebietes vorgenommen worden
seien.
Auf
Rückfrage des Abgeordneten Dr. Steenken teilte Kreisoberamtsrat Meyer mit, dass
evtl. in der Vergangenheit stattgefundene Überschwemmungen keinen Einfluss auf
die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hätten. Die Ursachen dafür könnten
vielfältig sein, z. B. auch verstopfte Durchlässe. Grundlage für die Ausweisung
der Überschwemmungsgebiete sei immer die Ermittlung der Überschwemmungsfläche
im Falle eines 100jährigen Hochwassers.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Hoffschroer dankte der Verwaltung für die Abarbeitung des Verfahrens. Die
erforderliche Bürgerbeteiligung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Herstellung
eines Zusammenhangs zwischen der Änderung der Gebietsabgrenzung und der Trasse der
Südtangente sei unlauter. Hier sei eine
Nachberechnung durch den NLWKN erfolgt und auch glaubhaft.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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