1.  Landesverfassung

Kreisoberamtsrätin Lottmann wies auf eine Änderung der Landesverfassung hin.

 

Zur Verankerung der Kinderrechte sei die Landesverfassung zum 01.07.2009 geändert worden. Der Gesetzestext laute:

„Artikel 4 a – Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

 

(1)  Kinder haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung.

(2)  Wer Kinder erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge.

(3)  Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.“

 

2.  Sitzungstermine

 

Die nächsten Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses seien wie folgt vorgesehen:

 

Dienstag, 20.04.2010

Donnerstag, 09.09.2010

Dienstag, 30.11.2010