Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte den Teilhaushalt des Jugendamtes 2010.
„Beratung der Ansätze des Teilhaushalts
Jugendamt (Amt 51) für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der Umstellung auf das neue Haushaltssystem „DOPPIK“ sieht die Aufstellung des Haushalts jetzt ganz anders aus. Es werden nunmehr die Erträge und Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bzw. die Einzahlungen und Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt nur noch zusammengefasst unter den dort genannten Ziffern aufgeführt und nur noch einzelne wesentliche Produkte werden näher erläutert und dargestellt.
Der Ergebnishaushalt ist die buchhalterische Ermittlung der sog. Gewinn- und Verlustrechnung und wird von der Finanzabteilung aufgestellt.
Dem Finanzhaushalt ist die Summe der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (früher: Verwaltungshaushalt) und die Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (früher: Vermögenshaushalt) zu entnehmen.
Folgende Abweichungen im Teilhaushalt des Jugendamtes:
Teilergebnishaushalt: enthält Abschreibungen als Aufwendungen (auch aus Investitionstätigkeit)
Teilfinanzhaushalt: enthält keine Abschreibungen, aber die kompletten Mittel aus Investitionstätigkeit
Als wesentliches Produkt ist vom Jugendamt die Hilfe zur Erziehung benannt worden. Eine kurze Beschreibung der dazugehörigen Hilfen, die gesetzlichen Grundlagen und die Ziele dieser Hilfen sind auf Seite 109 näher erläutert worden.
Hinter den auf S. 110 aufgeführten Beträgen verbergen sich folgende Positionen:
04. sonstige Transfererträge = Kostenbeiträge 494.000 €
05. öffentlich-rechtliche Entgelte = Erstattung von
Jugendhilfe-
trägern für den Abschluss von
Pflegesätzen 1.000 €
07. Kostenerstattungen und Kostenumlagen = Erstattung von
anderen Jugendämtern für Heim- und
Pflegekinder 620.000
€
13. Aufwendungen für aktives Personal (Amt 10) 1.041.600 €
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Amt 10) 30.800 €
16. Abschreibungen (Finanzabteilung Amt 10) 16.000 €
18. Transferaufwendungen 13.057.700 €
hierzu gehören:
Zuschuss an die EB 398.000 € (unverändert)
HzE (Pflegefamilien) 873.600 € (+ 33.600 €)
HzE (ambulante Hilfen) 2.100.000 € (+ 100.000 €)
Leistungen der Familienpflege 800 € (unverändert)
HzE (Heim) 7.878.000 € (+ 303.000 €)
HzE (Tagesgruppe) 1.707.300 € (+ 81.300 €)
HzE (Soz. Gruppenarbeit) 100.000 € (+ 100.000 €)
19. sonstige ordentliche Aufwendungen 380.500 €
hierzu gehören:
Rückzahlung an andere Jugendämter
für Heimkinder 138.000 € (unverändert)
für Pflegekinder 220.000 € (unverändert)
Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften,
Fernmeldegebühren (Amt 10) 22.500 €
Bei dem zweiten wesentlichen Produkt (Tageseinrichtungen für Kinder) sollte die Kostenbeteiligung des Landkreises an den Krippenbauten der Städte und Gemeinden aufgeführt werden. Ich habe mich hierbei an anderen Landkreisen orientiert, wo dies wohl über Transferaufwendungen läuft; bei uns sind es Auszahlungen für Investitionstätigkeit.
Zu dem Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ gehören bei uns die Landeszuwendungen für das Programm „Familien mit Zukunft“ und das „Brückenjahr“ und die entsprechenden Ausgaben dazu.
Insgesamt ergibt sich aus dem Teilhaushalt für das Jugendamt ein Fehlbetrag von 19.466.000 Euro, aufgeschlüsselt in
3.644.300 Euro Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
22.755.400 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
354.900 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Die reinen Jugendhilfeeinnahmen und -ausgaben, die vom Jugendamt ermittelt wurden, betragen
3.608.100 Euro Einnahmen
20.574.800 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
354.900 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit
17.321.600 Euro
Im Vergleich das Vorjahr (2009):
3.569.200 Euro Einnahmen
19.732.100 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
311.200 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit
16.474.100 Euro
Den Mehreinnahmen von 38.900 Euro stehen Mehrausgaben von 886.400 Euro (842.700 Euro aus dem ehemaligen Verwaltungshaushalt und 43.700 Euro aus dem ehemaligen Vermögenshaushalt) gegenüber, so dass sich ein Mehrbedarf von 847.500 Euro ergibt.
Bereits im letzten Jahr sind enorme Mehrkosten angefallen, die im Nachtragshaushalt zusätzlich eingeplant werden mussten. Die Kosten wurden im einzelnen in den Haushaltsberatungen zum Nachtrag vorgetragen. Diese Mehrkosten wirken sich auch in diesem Jahr aus. Die Zahlen für 2010 wurden unter Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen und den derzeitigen Ausgaben ermittelt.
Die jetzigen Mehrkosten ergeben
sich insbesondere aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung. Das wären:
Unterbringung in Pflegefamilien 33.600 €
(derzeitige Fallzahl: 95; 2008: 80; hier wirkt sich auch die
Gewinnung von mehreren Bereitschaftspflegefamilien aus)
ambulante Hilfen 100.000 €
(derzeitige Fallzahl: 228; 2008: 174)
Heimunterbringung 303.000 €
(derzeitige Fallzahl:141: 2008: 127)
Unterbringung in Tagesgruppen 81.300 €
(derzeitige Fallzahl: 69; 2008: 59; hier wird sich 2010 auch
die Eröffnung einer weiteren TG in Friesoythe auswirken)
Soz. Gruppenarbeit 100.000 €
(hier handelt es sich um ein weiteres Angebot der Jugendhilfe, dass in § 29 SGB VIII verankert ist; es soll für Kinder/Jugendliche ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, bevor „das Kind in Brunnen gefallen ist“, z.B. straffällig gewordene Kinder/ Jugendliche, auffällig gewordene Kinder/Jugendliche in Schulen; pädagogische Arbeit mit den Betroffenen an 2-3 Nachmittagen in der Woche in einem Umfang von 2-3 Stunden)
Andere zusätzliche Mehrkosten
ergeben sich:
Honorarkosten für Trainingskurse 12.500 €
(ein
Erfahrungsaustausch des Sozialen Dienstes und des Jugendrichterinnen am
Amtsgericht Cloppenburg hat ergeben, dass das Angebot für straffällig gewordene
Jugendliche erweitert werden soll und zwar um „Sozialpädagogische
Verkehrserziehung“ und „Anti-Aggressions-Training“).
Schutzengelprojekt 23.500 €
(Erweiterung um das Angebot „Fahrsicherheitstraining“)
Zuweisung an Gemeinden für Krippenplätze 126.000 €
Krippenbauten – LK-Zuschuss 43.700 €
(hier wurde noch vorsichtig kalkuliert, da nicht abzusehen ist, wann
die komplette Abrechnung für die Krippenbauten erfolgt ist und dem LK
der notwendige Verwendungsnachweis vorliegt; für 2011 sind höhere
Ausgaben
eingeplant)
Soweit die Erklärungen zu dem Teilhaushalt des Jugendamtes.
Erläuterungen zur Entwicklung der Mehrausgaben des
Jugendamtes im Bereich der Hilfe zu Erziehung:
Der Landkreis Cloppenburg ist im letzten Jahr der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) beigetreten. Hierdurch ergibt sich ein Vergleich mit anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern vergleichbarer Größe und Sozialstruktur. Erste gute vergleichbare Ergebnisse sind jedoch erst im nächsten Jahr – bezogen auf das Jahr 2010 - zu erwarten.
Trotzdem kann ich schon an dieser Stelle sagen, dass die Kostensteigerungen im Jugendhilfebereich in fast allen Jugendämtern zu beklagen ist.
Für die Steigerung der Kosten sind als Gründe zu nennen:
- vermehrte Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung
- vermehrten Inobhutnahmen die zu langfristigen Heimunterbringungen im Rahmen von beantragter Hilfe zur Erziehung führen können
- Vermehrte Zahl der Abschätzung der Kindeswohlgefährdungen
Die
Hemmschwelle, einen Antrag auf HzE zu stellen, ist nicht mehr so hoch wie
früher. Eltern sind heute eher bereit, dazu zu stehen, dass sie mit der
Erziehung der Kinder überfordert sind und sind auch eher zu einer
Fremdunterbringung der Kinder bereit.
Als Gründe werden genannt:
- Überforderung der Eltern
- Schulschwierigkeiten
- keine Einhaltung von Regeln und Grenzen
- Stehlen (z.B. in Kaufhäusern) und das Bestehlen von Familienangehörigen
Auch wir als Jugendamt stellen eine leider nachlassende Erziehungskompetenz und fehlende Erziehungsverantwortung von Eltern fest. Es fällt auf, dass Eltern oftmals nicht in der Lage sind, ihren Kindern Regeln und Grenzen zu setzen und ihre Jugendhilfeanträge mit der Hilflosigkeit bei der Kindererziehung begründet werden.
Geänderte Familienstrukturen (steigende Ehescheidungen, Patchworkfamilien, Alleinerziehung eines Elternteiles) und zunehmende Armut führen oftmals zu weitreichenden Konflikten, die ohne fremde Hilfe nicht gelöst werden können.
Sehr häufig ist auch das Fehlen einer geregelten Tagesstruktur Grund für die Probleme (oftmals bei Familien ohne geregelte Arbeit).
Hinzu kommt, dass sich die Freizeitgestaltung der Kinder/ Jugendlichen oftmals auf Fernsehen, Internet, Handy, DVD´s beschränkt.
Dies deckt sich auch mit der bundesweiten Statistik, die ich kurz vorstellen möchte, ohne das ich jetzt allerdings eine genaue prozentuale Ermittlung für den Landkreis vorgenommen habe.
Bundesweit wurden als Gründe für Heimunterbringungen genannt
(Mehrfachnennungen waren wohl möglich, da es über 100 % sind):
43 % eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern
35 % Auffälligkeiten im sozialen Verhalten
24 % schulische bzw. berufliche Probleme
22 % Kindeswohlgefährdung oder unzureichende Förderung u. Betreuung der Kinder
Auch für den Landkreis Cloppenburg kann bestätigt werden, dass die Überprüfung der Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen in einigen Fällen eine
Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen aus der Familie notwendig macht.
Durch eine bessere Vernetzung und Informationen wird das Jugendamt auf Schwierigkeiten in Familien hingewiesen, z.B.
- Durch Polizeiberichte (in jedem Fall der häuslichen Gewalt, wo Kinder wohnen, Alkoholmissbrauch der Eltern, aber auch bei allen Straftaten der Kinder, Aufgreifen von betrunkenen Kindern und Jugendlichen)
- Von Schulen (bei Auffälligkeiten von Schülern wie z.B. extrem unsaubere Kleidung, kein Essen, kein regelmäßiger Schulbesuch, bei Schwierigkeiten mit Schülern, wie z.B. nicht akzeptables Sozialverhalten, massives Stören des Unterrichts, Bedrohung anderer Mitschüler, Folge: Ausschluss vom Unterricht)
- Ärzte/ Kliniken (Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen, mangelnde Versorgung).
- Hinweise aus dem Familienkreis und aus der Nachbarschaft
Vor dem Hintergrund eklatanter Einzelfälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung und einer intensiven Berichterstattung in den Medien ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Kinderschutz immer größer geworden. Der Anstieg der externen Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen und die Verantwortung der Jugendämter macht es unausweichlich, das angebliche Gefährdungspotential durch einen Hausbesuch einzuschätzen. Allein durch diesen sich aus dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII ergebenden Auftrag erfolgt eine starke Personalbindung, aber auch ein höherer Beratungs- und Hilfebedarf mit finanziellen Folgen.
So sind im letzten Jahr 118 Meldungen betr. Kindeswohlgefährdungen eingegangen, davon wurden 34 Gefährdungen festgestellt (rd. 29%).
Ergriffene Maßnahmen: 16 Inobhutnahmen (10 Heim, 6 Pflegefamilien) (13,5 %) 2 Einsatz Familienhebamme
3 Mitteilungen ans Familiengericht
7 anderweitige Unterbringung in der Familie
1 Klinik
4 Anträge auf HzE gestellt
1 Mehrbedarf HzE gewährt
Früher sind diese Fälle oftmals nicht bekannt geworden. Fakt ist allerdings auch, dass heute eher wie früher Hilfen zur Unterstützung der Familien vom Jugendamt angeboten werden.
Ein weiterer Faktor der Kostensteigerung ist auch der Anstieg der Heimkosten, die gerade im letzten Jahr durch die tariflichen Erhöhungen bei den Personalkosten nicht unerheblich waren. Hinzu kommen zusätzliche Sonderleistungen bei sehr auffälligen Jugendlichen (zusätzliche Fachleistungsstunden oder Wohngruppe mit intensiverer Betreuung, Besuch einer E-Schule).
Kosten pro Heim
(Durchschnittssatz bei 51 ausgewerteten Einrichtungen) rd. 4.200 Euro
Kosten für Intensive Heimbetreuung (teuerster Satz) rd. 6.450 Euro
Kosten für Internat (günstigster Satz) rd. 2.400 Euro
Kosten der Heime im Landkreis Cloppenburg
Liegen noch unter dem Durchschnittssatz (zwischen 3.600 und 3.700 Euro bis auf die
§ 35 a –Einrichtung der Jugendburg (5.240 Euro).
Genauere Beleuchtung der
Zahlen der Minderjährigen, die entweder im Heim oder in einer Pflegefamilie
untergebracht sind, zum Stichtag 31.12.2009:
Anhand des beigefügten Schaubildes ist zu erkennen, dass mehr Mädchen in Pflegefamilien untergebracht sind (55 % Mädchen, 45 % Jungen), wiederum ist das Verhältnis andersherum bei den Heimunterbringungen (58 % Jungen, 42 % Mädchen).
Bundesweite Statistik von 2007: Heimunterbringung überwiegend männlich (53 %).
Zum Stichtag war die Unterbringungsdauer in Heimen 719 Tage (auf 360 Tage gerechnet = 2 Jahre); in Vollzeitpflege 1440 Tage = 4 Jahre.
Die Aufteilung nach Gemeinden/ Städten ergibt, dass die „Brennpunkte“ im Nordkreis und in der Stadt Cloppenburg liegen (sh. Schaubild).
Pflegefamilien: Extern bedeutet, dass die Eltern außerhalb des Landkreises wohnen, die Pflegeeltern jedoch im Landkreis Cloppenburg leben; nach der Sondervorschrift des
§ 86 (6) SGB VIII sind wir zuständig.
Ansonsten Wohnort der Eltern überwiegend: Barßel, Cloppenburg, Saterland
Heimerziehung: überwiegend Barßel, Cloppenburg, Friesoythe, Saterland
Aufteilung nach Alter der Unterbringung (sh. Schaubild):
Fallzahlen Stand
31.12.2009
Pflegefamilien: Durchschnittsalter bei Unterbringung liegt bei 6 Jahren,
erschreckend die hohe Zahl der untergebrachten Kinder unter 1 Jahr (15 Kinder); ansonsten die meisten Unterbringungen bis 5 Jahre.
Gründe:
- Mangelnde Versorgung/ Minderjährige Mütter
- Mütter, deren Familie bereits dem Jugendamt bekannt ist
- Psychisch erkrankte Eltern
Heimfälle: Durchschnittsalter bei Unterbringung liegt bei 11 Jahren; überwiegendes Alter liegt bei 13-15 Jahre (das schwierige Alter/ Pubertät)
Gründe:
- Lassen sich von den Eltern nichts mehr sagen
- Keine Zukunftsperspektive (Schulprobleme)
- Bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten (Prügeln, Klauen)
Zusammenfassend kann hieraus der allgemeine Bundestrend (insbesondere die fehlende Erziehungskompetenz der Eltern, die vermehrten sozialen Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen, daraus resultierend die steigenden Fallzahlen und Ausgaben in der Jugendhilfe) erkannt werden, jedoch keinen gravierenden Besonderheiten, die signifikant für den Landkreis Cloppenburg sind.“
Da der mit der Sitzungseinladung übersandte Teilhaushalt des Jugendamtes ohne weitere Aufschlüsselung wenig aussagekräftig sei, bat die Kreistagsabgeordnete Nüdling darum, für zukünftige Beratungen den Teilhaushalt näher zu erläutern. Kreistagsabgeordneter Kressmann schloss sich diesem Wunsch an. Eine Aufschlüsselung der Kosten des Teilhaushaltes 2010 ist dem Protokoll beigefügt.
Im Haushalt sind Mittel für eine Soziale Gruppenarbeit sowie für eine „Sozialpädagogischen Verkehrserziehung“ und ein „Anti-Aggressions-Trainings“ für straffällig gewordene Jugendliche veranschlagt. Die Maßnahmen wurden allseits befürwortet.
Nach intensiver Diskussion schlug der Vorsitzende Hannöver vor, diese Maßnahmen vor einer abschließenden Entscheidung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses konkret vorzustellen und zu beraten. Danach solle über das erweiterte Angebot des Jugendamtes entschieden werden. Die Kosten sollen jedoch nicht vom Haushalt abgetrennt werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.