Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte den Teilhaushalt des Jugendamtes 2010.

 

„Beratung der Ansätze des Teilhaushalts Jugendamt (Amt 51) für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der Umstellung auf das neue Haushaltssystem „DOPPIK“ sieht die Aufstellung des Haushalts jetzt ganz anders aus. Es werden nunmehr die Erträge und Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bzw. die Einzahlungen und Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt nur noch zusammengefasst unter den dort genannten Ziffern aufgeführt und nur noch einzelne wesentliche Produkte werden näher erläutert und dargestellt.

Der Ergebnishaushalt ist die buchhalterische Ermittlung der sog. Gewinn- und Verlustrechnung und wird von der Finanzabteilung aufgestellt.

Dem Finanzhaushalt ist die Summe der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (früher: Verwaltungshaushalt) und die Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (früher: Vermögenshaushalt) zu entnehmen.

 

Folgende Abweichungen im Teilhaushalt des Jugendamtes:

Teilergebnishaushalt:             enthält Abschreibungen als Aufwendungen (auch aus Investitionstätigkeit)

Teilfinanzhaushalt:                 enthält keine Abschreibungen, aber die kompletten Mittel aus Investitionstätigkeit

 

Als wesentliches Produkt ist vom Jugendamt die Hilfe zur Erziehung benannt worden. Eine kurze Beschreibung der dazugehörigen Hilfen, die gesetzlichen Grundlagen und die Ziele dieser Hilfen sind auf Seite 109 näher erläutert worden.

 

Hinter den auf S. 110 aufgeführten Beträgen verbergen sich folgende Positionen:

 

04. sonstige Transfererträge = Kostenbeiträge                                                          494.000 €

05. öffentlich-rechtliche Entgelte = Erstattung von Jugendhilfe-
      trägern für den Abschluss von Pflegesätzen                                                            1.000 €

07. Kostenerstattungen und Kostenumlagen = Erstattung von
      anderen Jugendämtern für Heim- und Pflegekinder                                           620.000 €

 

13. Aufwendungen für aktives Personal (Amt 10)                                                  1.041.600 €

15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Amt 10)                                      30.800 €

16. Abschreibungen (Finanzabteilung Amt 10)                                                            16.000 €

18. Transferaufwendungen                                                                                   13.057.700 €

       hierzu gehören:
Zuschuss an die EB                                           398.000 €                 (unverändert)

HzE (Pflegefamilien)                                         873.600 €                 (+ 33.600 €)

HzE (ambulante Hilfen)                                  2.100.000 €                 (+ 100.000 €)

Leistungen der Familienpflege                                  800 €                 (unverändert)

HzE (Heim)                                                     7.878.000 €                 (+ 303.000 €)

HzE (Tagesgruppe)                                        1.707.300 €                 (+ 81.300 €)

HzE (Soz. Gruppenarbeit)                                 100.000 €                 (+ 100.000 €)

 

19. sonstige ordentliche Aufwendungen                                                         380.500 €

      hierzu gehören:
Rückzahlung an andere Jugendämter

für Heimkinder                                                   138.000 €                 (unverändert)

für Pflegekinder                                                 220.000 €                 (unverändert)

Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften,

Fernmeldegebühren (Amt 10)                            22.500 €

 

Bei dem zweiten wesentlichen Produkt (Tageseinrichtungen für Kinder) sollte die Kostenbeteiligung des Landkreises an den Krippenbauten der Städte und Gemeinden aufgeführt werden. Ich habe mich hierbei an anderen Landkreisen orientiert, wo dies wohl über Transferaufwendungen läuft; bei uns sind es Auszahlungen für Investitionstätigkeit.

Zu dem Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ gehören bei uns die Landeszuwendungen für das Programm „Familien mit Zukunft“ und das „Brückenjahr“ und die entsprechenden Ausgaben dazu.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Teilhaushalt für das Jugendamt ein Fehlbetrag von 19.466.000 Euro, aufgeschlüsselt in

  3.644.300 Euro Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

22.755.400 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

     354.900 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit

 

Die reinen Jugendhilfeeinnahmen und -ausgaben, die vom Jugendamt ermittelt wurden, betragen

 

  3.608.100 Euro Einnahmen

20.574.800 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

     354.900 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit

17.321.600 Euro

 

Im Vergleich das Vorjahr (2009):

  3.569.200 Euro Einnahmen

19.732.100 Euro Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

     311.200 Euro Auszahlungen für Investitionstätigkeit

16.474.100 Euro

 

Den Mehreinnahmen von 38.900 Euro stehen Mehrausgaben von 886.400 Euro (842.700 Euro aus dem ehemaligen Verwaltungshaushalt und 43.700 Euro aus dem ehemaligen Vermögenshaushalt) gegenüber, so dass sich ein Mehrbedarf von 847.500 Euro ergibt.

 

Bereits im letzten Jahr sind enorme Mehrkosten angefallen, die im Nachtragshaushalt zusätzlich eingeplant werden mussten. Die Kosten wurden im einzelnen in den Haushaltsberatungen zum Nachtrag vorgetragen. Diese Mehrkosten wirken sich auch in diesem Jahr aus. Die Zahlen für 2010 wurden unter Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen und den derzeitigen Ausgaben ermittelt.

 

Die jetzigen Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung. Das wären:

 

Unterbringung in Pflegefamilien                                                                                   33.600 €

(derzeitige Fallzahl: 95; 2008: 80; hier wirkt sich auch die

Gewinnung von mehreren Bereitschaftspflegefamilien aus)

ambulante Hilfen                                                                                                         100.000 €

(derzeitige Fallzahl: 228; 2008: 174)

Heimunterbringung                                                                                                     303.000 €

(derzeitige Fallzahl:141: 2008: 127)

Unterbringung in Tagesgruppen                                                                                   81.300 €

(derzeitige Fallzahl: 69; 2008: 59; hier wird sich 2010 auch

die Eröffnung einer weiteren TG in Friesoythe auswirken)

Soz. Gruppenarbeit                                                                                                     100.000 €

(hier handelt es sich um ein weiteres Angebot der Jugendhilfe, dass in § 29 SGB VIII verankert ist; es soll für Kinder/Jugendliche ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, bevor „das Kind in Brunnen gefallen ist“, z.B. straffällig gewordene Kinder/ Jugendliche, auffällig gewordene Kinder/Jugendliche in Schulen; pädagogische Arbeit mit den Betroffenen an 2-3 Nachmittagen in der Woche in einem Umfang von 2-3 Stunden)

 

Andere zusätzliche Mehrkosten ergeben sich:

 

Honorarkosten für Trainingskurse                                                                                12.500 €

(ein Erfahrungsaustausch des Sozialen Dienstes und des Jugendrichterinnen am Amtsgericht Cloppenburg hat ergeben, dass das Angebot für straffällig gewordene Jugendliche erweitert werden soll und zwar um „Sozialpädagogische Verkehrserziehung“ und „Anti-Aggressions-Training“).

Schutzengelprojekt                                                                                                       23.500 €

(Erweiterung um das Angebot „Fahrsicherheitstraining“)

Zuweisung an Gemeinden für Krippenplätze                                                             126.000 €

Krippenbauten – LK-Zuschuss                                                                                     43.700 €

(hier wurde noch vorsichtig kalkuliert, da nicht abzusehen ist, wann

die komplette Abrechnung für die Krippenbauten erfolgt ist und dem LK

der notwendige Verwendungsnachweis vorliegt; für 2011 sind höhere

Ausgaben eingeplant)

 

Soweit die Erklärungen zu dem Teilhaushalt des Jugendamtes.

 

Erläuterungen zur Entwicklung der Mehrausgaben des Jugendamtes im Bereich der Hilfe zu Erziehung:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist im letzten Jahr der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) beigetreten. Hierdurch ergibt sich ein Vergleich mit anderen öffentlichen Jugendhilfeträgern vergleichbarer Größe und Sozialstruktur. Erste gute vergleichbare Ergebnisse sind jedoch erst im nächsten Jahr – bezogen auf das Jahr 2010 - zu erwarten.

 

Trotzdem kann ich schon an dieser Stelle sagen, dass die Kostensteigerungen im Jugendhilfebereich in fast allen Jugendämtern zu beklagen ist.

 

Für die Steigerung der Kosten sind als Gründe zu nennen:

-          vermehrte Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung

-          vermehrten Inobhutnahmen die zu langfristigen Heimunterbringungen im Rahmen von beantragter Hilfe zur Erziehung führen können

-          Vermehrte Zahl der Abschätzung der Kindeswohlgefährdungen

 

Die Hemmschwelle, einen Antrag auf HzE zu stellen, ist nicht mehr so hoch wie früher. Eltern sind heute eher bereit, dazu zu stehen, dass sie mit der Erziehung der Kinder überfordert sind und sind auch eher zu einer Fremdunterbringung der Kinder bereit.

Als Gründe werden genannt:

-          Überforderung der Eltern

-          Schulschwierigkeiten

-          keine Einhaltung von Regeln und Grenzen

-          Stehlen (z.B. in Kaufhäusern) und das Bestehlen von Familienangehörigen 

 

Auch wir als Jugendamt stellen eine leider nachlassende Erziehungskompetenz und fehlende Erziehungsverantwortung von Eltern fest. Es fällt auf, dass Eltern oftmals nicht in der Lage sind, ihren Kindern Regeln und Grenzen zu setzen und ihre Jugendhilfeanträge mit der Hilflosigkeit bei der Kindererziehung begründet werden.

Geänderte Familienstrukturen (steigende Ehescheidungen, Patchworkfamilien, Alleinerziehung eines Elternteiles) und zunehmende Armut führen oftmals zu weitreichenden Konflikten, die ohne fremde Hilfe nicht gelöst werden können.

Sehr häufig ist auch das Fehlen einer geregelten Tagesstruktur Grund für die Probleme (oftmals bei Familien ohne geregelte Arbeit).

Hinzu kommt, dass sich die Freizeitgestaltung der Kinder/ Jugendlichen oftmals auf Fernsehen, Internet, Handy, DVD´s beschränkt.

 

Dies deckt sich auch mit der bundesweiten Statistik, die ich kurz vorstellen möchte, ohne das ich jetzt allerdings eine genaue prozentuale Ermittlung für den Landkreis vorgenommen habe.

 

Bundesweit wurden als Gründe für Heimunterbringungen genannt

(Mehrfachnennungen waren wohl möglich, da es über 100 % sind):

43 % eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern

35 % Auffälligkeiten im sozialen Verhalten

24 % schulische bzw. berufliche Probleme

22 % Kindeswohlgefährdung oder unzureichende Förderung u. Betreuung der Kinder

 

Auch für den Landkreis Cloppenburg kann bestätigt werden, dass die Überprüfung der Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen in einigen Fällen eine

Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen aus der Familie notwendig macht.

 

Durch eine bessere Vernetzung und Informationen wird das Jugendamt auf Schwierigkeiten in Familien hingewiesen, z.B.

-          Durch Polizeiberichte (in jedem Fall der häuslichen Gewalt, wo Kinder wohnen, Alkoholmissbrauch der Eltern, aber auch bei allen Straftaten der Kinder, Aufgreifen von betrunkenen Kindern und Jugendlichen)

-          Von Schulen (bei Auffälligkeiten von Schülern wie z.B. extrem unsaubere Kleidung, kein Essen, kein regelmäßiger Schulbesuch, bei Schwierigkeiten mit Schülern, wie z.B. nicht akzeptables Sozialverhalten, massives Stören des Unterrichts, Bedrohung anderer Mitschüler, Folge: Ausschluss vom Unterricht)

-          Ärzte/ Kliniken (Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen, mangelnde Versorgung).

-          Hinweise aus dem Familienkreis und aus der Nachbarschaft

 

Vor dem Hintergrund eklatanter Einzelfälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung und einer intensiven Berichterstattung in den Medien ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Kinderschutz immer größer geworden. Der Anstieg der externen Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen und die Verantwortung der Jugendämter macht es unausweichlich, das angebliche Gefährdungspotential durch einen Hausbesuch einzuschätzen. Allein durch diesen sich aus dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII ergebenden Auftrag erfolgt eine starke Personalbindung, aber auch ein höherer Beratungs- und Hilfebedarf mit finanziellen Folgen.

 

So sind im letzten Jahr 118 Meldungen betr. Kindeswohlgefährdungen eingegangen, davon wurden 34 Gefährdungen festgestellt (rd. 29%).

Ergriffene Maßnahmen:         16 Inobhutnahmen (10 Heim, 6 Pflegefamilien) (13,5 %)                                                                  2 Einsatz Familienhebamme

                                                3 Mitteilungen ans Familiengericht

                                                7 anderweitige Unterbringung in der Familie

                                                1 Klinik

                                                4 Anträge auf HzE gestellt

1 Mehrbedarf HzE gewährt

 

Früher sind diese Fälle oftmals nicht bekannt geworden. Fakt ist  allerdings auch, dass heute eher wie früher Hilfen zur Unterstützung der Familien vom Jugendamt angeboten werden.

 

Ein weiterer Faktor der Kostensteigerung ist auch der Anstieg der Heimkosten, die gerade im letzten Jahr durch die tariflichen Erhöhungen bei den Personalkosten nicht unerheblich waren. Hinzu kommen zusätzliche Sonderleistungen bei sehr auffälligen Jugendlichen (zusätzliche Fachleistungsstunden oder Wohngruppe mit intensiverer Betreuung, Besuch einer E-Schule).

Kosten pro Heim

(Durchschnittssatz bei 51 ausgewerteten Einrichtungen)                              rd. 4.200 Euro

Kosten für Intensive Heimbetreuung (teuerster Satz)                                    rd. 6.450 Euro

Kosten für Internat (günstigster Satz)                                                             rd. 2.400 Euro

Kosten der Heime im Landkreis Cloppenburg

Liegen noch unter dem Durchschnittssatz (zwischen 3.600 und 3.700 Euro bis auf die

§ 35 a –Einrichtung der Jugendburg (5.240 Euro).

 

 

Genauere Beleuchtung der Zahlen der Minderjährigen, die entweder im Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht sind, zum Stichtag 31.12.2009:

 

Anhand des beigefügten Schaubildes ist zu erkennen, dass mehr Mädchen in Pflegefamilien untergebracht sind (55 % Mädchen, 45 % Jungen), wiederum ist das Verhältnis andersherum bei den Heimunterbringungen (58 % Jungen, 42 % Mädchen).

 

 

Bundesweite Statistik von 2007: Heimunterbringung überwiegend männlich (53 %).

 

Zum Stichtag war die Unterbringungsdauer in Heimen 719 Tage (auf 360 Tage gerechnet = 2 Jahre); in Vollzeitpflege 1440 Tage = 4 Jahre.

 

Die Aufteilung nach Gemeinden/ Städten ergibt, dass die „Brennpunkte“ im Nordkreis und in der Stadt Cloppenburg liegen (sh. Schaubild).

 

Pflegefamilien: Extern bedeutet, dass die Eltern außerhalb des Landkreises wohnen, die Pflegeeltern jedoch im Landkreis Cloppenburg leben; nach der Sondervorschrift des

§ 86 (6) SGB VIII sind wir zuständig.
Ansonsten Wohnort der Eltern überwiegend: Barßel, Cloppenburg, Saterland

Heimerziehung: überwiegend Barßel, Cloppenburg, Friesoythe, Saterland

 

Aufteilung nach Alter der Unterbringung (sh. Schaubild):

 

Fallzahlen Stand 31.12.2009

 
 


Pflegefamilien: Durchschnittsalter bei Unterbringung liegt bei 6 Jahren,

erschreckend die hohe Zahl der untergebrachten Kinder unter 1 Jahr (15 Kinder); ansonsten die meisten Unterbringungen bis 5 Jahre.

Gründe:

  • Mangelnde Versorgung/ Minderjährige Mütter
  • Mütter, deren Familie bereits dem Jugendamt bekannt ist
  • Psychisch erkrankte Eltern

 

Heimfälle: Durchschnittsalter bei Unterbringung liegt bei 11 Jahren; überwiegendes Alter liegt bei 13-15 Jahre (das schwierige Alter/ Pubertät)

Gründe:

  • Lassen sich von den Eltern nichts mehr sagen
  • Keine Zukunftsperspektive (Schulprobleme)
  • Bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten (Prügeln, Klauen)

 

Zusammenfassend kann hieraus der allgemeine Bundestrend (insbesondere die fehlende Erziehungskompetenz der Eltern, die vermehrten sozialen Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen, daraus resultierend die steigenden Fallzahlen und Ausgaben in der Jugendhilfe) erkannt werden, jedoch keinen gravierenden Besonderheiten, die signifikant für den Landkreis Cloppenburg sind.“

 

Da der mit der Sitzungseinladung übersandte Teilhaushalt des Jugendamtes ohne weitere Aufschlüsselung wenig aussagekräftig sei, bat die Kreistagsabgeordnete Nüdling darum, für zukünftige Beratungen den Teilhaushalt näher zu erläutern. Kreistagsabgeordneter Kressmann schloss sich diesem Wunsch an. Eine Aufschlüsselung der Kosten des Teilhaushaltes 2010 ist dem Protokoll beigefügt.

 

Im Haushalt sind Mittel für eine Soziale Gruppenarbeit sowie für eine „Sozialpädagogischen Verkehrserziehung“ und ein „Anti-Aggressions-Trainings“ für straffällig gewordene Jugendliche veranschlagt. Die Maßnahmen wurden allseits befürwortet.

 

Nach intensiver Diskussion schlug der Vorsitzende Hannöver vor, diese Maßnahmen vor einer abschließenden Entscheidung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses konkret vorzustellen und zu beraten. Danach solle über das erweiterte Angebot des Jugendamtes entschieden werden. Die Kosten sollen jedoch nicht vom Haushalt abgetrennt werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.