Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einsstimmig, dem  Kreistag zu empfehlen, dass der Landkreis Cloppenburg in Abänderung des Kreistagsbeschlusses vom 24.03.2009 den kreisangehörigen Städten/ Gemeinden ab 01.01.2009 für jeden vorhandenen Krippenplatz lt. Betriebserlaubnis einen monatlichen Pauschalbetrag von 200,00 Euro für eine Halbtagsgruppe und 275,00 Euro für eine Ganztagsgruppe zahlt.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/007 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling wies darauf hin, dass die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ab dem 01.01.2009 38 % betrage und erst ab dem 01.08.2010 43 %. Ebenso merkte Kreistagsabgeordnete Korfhage an, dass bei der Berechnung des Ausgangsbetrages von 180,00 € von der höheren Finanzhilfe von 43 % ausgegangen worden sei. Erster Kreisrat Frische versicherte, dass die Beträge mit den Städten und Gemeinden abgesprochen worden seien.

 

Ferner erkundigte sich die Kreistagsabgeordnete Korfhage nach der Regelung über die Kosten der Ferien- und Hortbetreuung. Erster Kreisrat Frische  erläuterte, dass die Änderung der Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden zunächst nur die Finanzierung der Krippenplätze betreffe. Bezüglich der Ferien– und Hortbetreuung werde zunächst ein Treffen des Arbeitskreises Soziales stattfinden.

 

Auf Nachfrage zur Finanzierung einer Drittkraft in Kinderkrippen von Frau Jünger-Zobel teilte Erster Kreisrat Frische mit, dass die Diskussion um eine Drittkraft noch nicht abgeschlossen sei. Die Entscheidung läge derzeit noch in der Verantwortung der Städte und Gemeinden. Wenn sich eine Lösung abzeichne, solle das Thema mit den Städten und Gemeinden erneut beraten werden.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling verwies auf das Konnexitätsprinzip. Die Kosten einer Drittkraft müssten somit von Bund und Land getragen werden. Erster Kreisrat Frische schloss sich der Argumentation an und verwies auf einen Appell an den Landesgesetzgeber, eine Drittkraft bei der Krippenfinanzierung zu berücksichtigen. Bei einer Entscheidung über den Einsatz einer Drittkraft sei grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Der Landkreis Cloppenburg beteilige sich an den auf Grund aktueller Rechtslage notwendigen Kosten. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta finanzierten derzeit die Kosten für eine Drittkraft aus eigenen Mitteln.

 

Vorsitzender Hannover rief zur Abstimmung auf.