Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig dem
Kreistag zu empfehlen, Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten zu
bezuschussen, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und
der zuletzt ermittelten Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen
Vormittagsplätze in der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/005 vor.
Sie wies darauf hin, dass bislang für die Frequentierung von Geburtsjahrgängen ein fester Wert beschlossen worden sei. Dieser betrage aktuell 2,72 Geburtsjahrgänge. Der Beschluss könne auch offener gefasst werden, so dass eine Bezuschussung unter Berücksichtigung der zuletzt ermittelten Frequentierung erfolge.
Kreistagsabgeordneter Kressmann sprach sich für eine offene Beschlussfassung aus, da dieser jeweils die aktuelle Frequentierung der Geburtsjahrgänge berücksichtige.
Frau Dr. Kannen merkte an, dass ein solcher Beschluss einfacher zu handhaben sei.