Sitzung: 15.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kreisoberamtsrätin Lottmann stellte den Tätigkeitsbereich des Jugendamtes
vor.
Anmerkung:
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte an, dass
der Jugendhilfeausschuss vor Jahren in vertraulicher Sitzung über Widersprüche
entschieden habe. In den letzten Jahren sei dies nicht mehr der Fall gewesen.
Sie erkundigte sich, ob diese Aufgabe der Verwaltung übertragen worden sei.
Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass das
Widerspruchsverfahren u. a. für die Jugendhilfe gesetzlich abgeschafft worden
sei. Nunmehr müsse unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Ferner erkundigte sie sich über die
Verfahrensweise bei Meldungen von häuslicher Gewalt. Herr Nienaber als
Beauftragter für Jugendsachen der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
erläuterte, dass bei einem bei der Polizei eingehenden Notruf die Polizei die
Örtlichkeit aufsuche und versuche, die Situation zu bereinigen. Die Polizei
könne einen Platzverweis erteilen oder einen nicht einsichtigen Störer in
Polizeigewahrsam nehmen. Sofern der Verdacht einer Straftat vorliege, werde der
Störer vorläufig festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Die Polizei
informiere in jedem Falle die Beratungs- und Interventionsstelle gegen Gewalt
(BISS). Ebenso werde das Jugendamt benachrichtigt. Diese Mitteilung erfolge
allerdings nicht immer sofort.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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