Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann  stellte den Tätigkeitsbereich des Jugendamtes vor.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte an, dass der Jugendhilfeausschuss vor Jahren in vertraulicher Sitzung über Widersprüche entschieden habe. In den letzten Jahren sei dies nicht mehr der Fall gewesen. Sie erkundigte sich, ob diese Aufgabe der Verwaltung übertragen worden sei.

Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass das Widerspruchsverfahren u. a. für die Jugendhilfe gesetzlich abgeschafft worden sei. Nunmehr müsse unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

 

Ferner erkundigte sie sich über die Verfahrensweise bei Meldungen von häuslicher Gewalt. Herr Nienaber als Beauftragter für Jugendsachen der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta erläuterte, dass bei einem bei der Polizei eingehenden Notruf die Polizei die Örtlichkeit aufsuche und versuche, die Situation zu bereinigen. Die Polizei könne einen Platzverweis erteilen oder einen nicht einsichtigen Störer in Polizeigewahrsam nehmen. Sofern der Verdacht einer Straftat vorliege, werde der Störer vorläufig festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Die Polizei informiere in jedem Falle die Beratungs- und Interventionsstelle gegen Gewalt (BISS). Ebenso werde das Jugendamt benachrichtigt. Diese Mitteilung erfolge allerdings nicht immer sofort.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: