Sitzung: 15.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Ausschussvorsitzende Wienken belehrte die
nicht dem Kreistag angehörigen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die
ihnen obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG), zum
Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG) und zum Vertretungsverbot (§ 42 NKomVG) und
verpflichtete diese. Je eine Ausfertigung der aufgenommenen Niederschrift sowie
ein Merkblatt über die o. g. Bestimmungen wurden den verpflichteten Mitgliedern
ausgehändigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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