Sitzung: 15.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/16/091
Dem Kreistag wurde mit 14-Ja Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und
Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000
Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren
Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf
die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können
entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit
einsetzen.
Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden
Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur
Verfügung gestellt.
Sollte das Land
Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und
berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse
entsprechend gekürzt.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend
der Vorlage V-JHA/16/091 vor.
Kreistagsabgeordnete Nüdling betonte, dass
gerade in den Grundschulen Schulsozialarbeit absolut notwendig sei. Die
SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stimmte dem
Beschlussvorschlag inhaltlich zu. Sie gab jedoch zu Bedenken, dass mit dem
letzten Satz, „Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit
für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden
die Zuschüsse entsprechend gekürzt“, die Zuschüsse
automatisch gekürzt werden, ohne die Kenntnis, unter welchen Bedingungen das
Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit an Grundschulen regele. Sie regte an,
den Satz zu streichen. Eine geänderte Förderung des Landes Niedersachsen mache
eine erneute Beratung in den kommunalen Gremien notwendig.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock betonte, dass
nach Auffassung der CDU-Fraktion Kinder- und Jugendliche an den Schulen
Unterstützung bräuchten. Die Lehrkräfte dürften mit den unterschiedlichen
Problemlagen nicht alleine gelassen werden. Die Entscheidung des Landes
Niedersachsen zum Ausbau der Schulsozialarbeit werde daher begrüßt. Die jetzige
Regelung könne allerdings nur ein erster Schritt sein, der insgesamt nicht
ausreiche. Dem Land müsse deutlich gemacht werden, dass mehr getan werden
müsse. Wenn der Kreistag die weitere Förderung der Schulsozialarbeit für
zunächst ein Jahr beschließen werde, gehe er davon aus, dass der letzte Satz
des Beschlussvorschlages nicht mehr zum tragen kommen werde.
Erster Kreisrat Frische hob nochmals hervor,
dass die Schulsozialarbeit eine Aufgabe des Landes sei, die der Landkreis als
freiwillige Leistung übernehme. Somit müsse es gerechtfertigt sein, im Falle
einer Förderung der Schulsozialarbeit des Landes an Grundschulen von dieser
freiwilligen Leistung abzusehen.
Nach Auffassung des Kreistagsabgeordneten
Riesenbeck sei eine Änderung der landesrechtlichen Regelung nicht vor Beginn
des nächsten Schuljahres zu erwarten. Es bestehe mithin ausreichend Zeit, ggf.
zu reagieren.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen beantragte, dem
Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
„Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis
Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung
der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese
Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden
aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie
die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für
die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der
Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.“
Der Antrag wurde mit 3-Ja Stimmen und 12-Nein
Stimmen abgelehnt.