Sitzung: 03.11.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Auf Antrag des
Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschloss der
Kreistag einstimmig, die Zahl der stimmberechtigen Kreistagsabgeordneten für
die Dauer der Wahlperiode auf insgesamt 10 zu erhöhen.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Es wurde
einstimmig beschlossen, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf insgesamt
10 zu erhöhen.
Nach dem
Proportionalverfahren von Hare-Niemeyer ergibt sich somit folgende Verteilung
der Sitze und Grundmandate:
CDU – Fraktion: 6 Sitze
SPD – Fraktion: 2 Sitze
FDP/Tabeling Gruppe 1 Sitz
Gruppe Grüne/UWG 1 Sitz
AfD Fraktion Grundmandat
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein
Stellvertreter zu bestellen. Eine Fraktion oder Gruppe, die nur ein Mitglied
entsenden kann oder auf die ein Grundmandat entfällt, kann zwei Vertreter
benennen.
Ich möchte jetzt die Fraktionen und Gruppen bitten,
entsprechend der von mir genannten Verteilung der Sitze und Grundmandate, die
Mitglieder zu benennen.“
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter wurden von
den Fraktionen und den Gruppen wie folgt benannt:
CDU – Fraktion:
Mitglied |
Vertreter/in |
Leonhard
Rosenbaum |
Torben
Haak |
Bernhard
Möller |
Gerhard
Bruns |
Reinhard
Lanfer |
Bernhard
Hackstedt |
Hermann
Schröer |
Dr.Michael
Hoffschroer |
Johannes
Kalvelage |
Dirk
Vaske |
Marlies
Hukelmann |
Hans
Götting |
SPD – Fraktion:
Mitglied |
Vertreter/in |
Hans
Meyer |
Detlef
Kolde |
Stefan
Riesenbeck |
Ursula
Nüdling |
Gruppe Grüne/UWG:
Mitglied |
Vertreter/in |
Vertreter/in |
Dr.Irmtraud
Kannen |
Ursula
Thomée |
Fabian
Wesselmann |
FDP/Tabeling Gruppe:
Mitglied |
Vertreter/in |
Vertreter/in |
Uwe
Behrens |
Jürgen
Tabeling |
Yilmaz
Mutlu |
AfD-Fraktion:
Mitglied |
Vertreter/in |
Dirk
Büscher |
Wilhelm
Fetzer |
Die Sitzverteilung
und die Besetzung des Kreisausschusses wurde vom Kreistag einstimmig
festgestellt.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Dem
Kreisausschuss gehören neben dem Landrat, der den Vorsitz führt, sechs weitere
stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete an. Der Kreistag kann vor der Wahl der
Mitglieder des Kreisausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass
dem Kreisausschuss zwei oder vier weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete
angehören sollen. Fraktionen und Gruppen, auf die kein Sitz entfällt, können
ein sog. Grundmandat beanspruchen, d.h. sie können ein Mitglied mit beratender
Stimme in den Kreisausschuss entsenden.“