a) Festlegung der zu
bildenden Ausschüsse
Auf Antrag des
Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschloss der
Kreistag einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen, folgende Ausschüsse zu bilden:
a)
gemeinsamer Schulausschuss für die
allgemein- und berufsbildenden Schulen,
b)
Jugendhilfeausschuss,
c)
Sozialausschuss,
d)
Ausschuss für Kultur und Freizeit,
e)
Ausschuss für Planung und Umwelt und
f)
Verkehrsausschuss
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Im nächsten Schritt ist zu beschließen, wie sich die Ausschüsse
zusammensetzen sollen. Da für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss
auch hierbei besondere Rechtsvorschriften gelten, sollte die Zusammensetzung
dieser Ausschüsse gesondert beschlossen werden.“
b) Zusammensetzung der
Ausschüsse
ba) Schulausschuss
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Das Nieders. Schulgesetz trifft einige besondere Regelungen über die
Bildung eines gemeinsamen Schulausschusses für die allgemein- und
berufsbildenden Schulen.
In der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Schulausschuss zunächst 14
Kreistagsabgeordnete an.
Neben den Kreistagsmitgliedern, die in der Mehrheit sein müssen, sind
gesetzlich mindestens die folgenden 8 stimmberechtigten Vertreter
zusätzlich zu berufen:
je 1 Vertreter/in der Lehrer der allgemein- und berufsbildenden
Schulen,
je 1 Vertreter/in der Eltern der allgemein- und berufsbildenden
Schulen,
je 1 Vertreter/in der Schüler der allgemein- und berufsbildenden
Schulen,
je 1 Vertreter/in der Arbeitgeberverbände und
Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen,
Nach § 23 der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jedes
Ausschussmitglied ein Vertreter zu bestellen.
Für die weiteren stimmberechtigten Mitglieder soll mindestens die
einfache Zahl von Ersatzmitgliedern
vorgeschlagen werden.
Der Kreistag kann für diese Ausschussmitglieder auch eine noch höhere
Anzahl von Vertretern oder Ersatzmitgliedern festsetzen, wobei er nicht
verpflichtet ist, die Vertreter/innen dieser Organisationen in einem gleichen
Verhältnis zu berufen. Bei einer Aufstockung muss aber beachtet werden, dass
die Kreistagsmitglieder in der Mehrheit bleiben. Die jeweiligen Organisationen
schlagen ihre Vertreter/innen vor, diese Vorschläge sind für den Kreistag
bindend.
Ich darf nun um Vorschläge für die Zusammensetzung des Schulausschusses
bitten.“
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion
beschloss der Kreistag einstimmig folgende Zusammensetzung des
Schulausschusses:
15 Kreistagsabgeordnete
je 1 Vertreter/in der Lehrer
der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der Eltern der
allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der Schüler
der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der
Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände für
Angelegenheiten der
berufsbildenden Schulen
Für diese stimmberechtigten
Vertreter können bis zu 2 Ersatzpersonen berufen werden.
bb) Jugendhilfeausschuss
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Auch für die Bildung
des Jugendhilfeausschusses bestehen besondere gesetzliche Vorschriften und
Satzungsregelungen, die zu berücksichtigen sind. Nach § 2 der Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Cloppenburg muss der Kreistag für die Dauer der
Wahlperiode festlegen, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte
Mitglieder angehören. Abhängig von dieser Festlegung ergibt sich dann aus § 2
Abs. 2 der Satzung die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder.
Außerdem sind nach § 3 der Satzung auch beratende Mitglieder, d.h.
Mitglieder ohne Stimmrecht, zu berufen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat einen Vertreter. Die
Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder sollen
möglichst Frauen sein.
Zunächst ist also die Größe des Jugendhilfeausschusses
festzulegen.“
Auf Vorschlag der
CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig bei einer Stimmenthaltung, dass
dem Jugendhilfeausschuss für die Dauer der Wahlperiode 15 stimmberechtigte
Mitglieder angehören sollen.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Welche in der Satzung geregelten Konsequenzen sich aus dieser
Zusammensetzung ergeben, werde ich bei der Benennung der Ausschussmitglieder
erläutern.“
bc) Verbleibende Ausschüsse
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Für die weiteren Ausschüsse bestehen keine
besonderen Rechtsvorschriften, die ihre Zusammensetzung regeln. Dem Sozialausschuss
gehörten bisher 12 Kreistagsabgeordnete als
stimmberechtigte Mitglieder und 6 beratende Mitglieder an, die von folgenden
Wohlfahrtsverbänden / Organisationen vorgeschlagen wurden:
§
Landes-Caritasverband
für Oldenburg e. V.
§ Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland
§
Deutsches
Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.
§ DER Paritätische Cloppenburg
§
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Cloppenburg e.V.
§
Beirat
für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg
Das Mitglied des Beirats für
Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg wird vom Beirat gemäß § 5
Abs. 2 der Satzung über die Bildung dieses Gremiums bestimmt und steht daher
nicht zur Disposition. Hierzu muss allerdings zunächst der neu berufene Beirat,
dessen Mitglieder unter Tagesordnungspunkt 15 noch benannt werden,
zusammenkommen, so dass diese Position in der heutigen Sitzung noch offen
bleiben muss.
Für jedes beratende Mitglied
wurden bisher auch entsprechende Vertreter benannt.
Dem Ausschuss für Kultur und Freizeit gehörten bisher 12
Kreistagsabgeordnete und dem Ausschuss für Planung und Umwelt 19
Kreistagsabgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder an.
Der Verkehrsausschuss setzte sich in der vergangenen
Wahlperiode aus 17 Kreistagsabgeordneten zusammen.
Weiterhin gehörten ihm jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission
und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme an. Auch für diese
beratenden Mitglieder konnte bisher jeweils ein Vertreter benannt werden.
Soll die
Zusammensetzung dieser Ausschüsse unverändert bleiben?“
Kreistagsabgeordneter
Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beantragte dass sich die weiteren noch zu bildenden Ausschüsse künftig wie folgt
zusammensetzen sollen:
Sozialausschuss: 13 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6 beratenden
Mitglieder, die nach der Satzung vom Beirat für Menschen mit Behinderung
bestimmt bzw. von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw. Organisationen berufen
werden können. Weiterhin haben sich die Fraktionen und Gruppen im Vorfeld der
heutigen Sitzung darauf verständigt, dass der Verein der Integrationslotsen im
Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes Mitglied in den Sozialausschuss
entsenden kann. Für jedes beratende Mitglied kann jeweils eine Ersatzperson
benannt werden.
Ausschuss für Kultur und Freizeit: 13 Kreistagsabgeordnete
Ausschuss für Planung und Umwelt: 18 Kreistagsabgeordnete
Verkehrsausschuss: 18 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem
Ausschuss jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der
Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann
jeweils ein Vertreter benannt werden.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe Grüne/UWG, teilte mit,
sie könne dem gestellten Antrag zustimmen, hätte jedoch eine Ergänzung zu den
beratenden Mitgliedern.
Im Ausschuss für Kultur und Freizeit sollte ein beratendes Mitglied vom
Kreissportbund gestellt werden. Die Teilnahme des Kreissportbundes bei den Sitzungen
des Ausschusses für Kultur und Freizeit sollte durch eine entsprechende
Berufung legalisiert werden. Der Kreissportbund habe jetzt aufgrund der
Vorgaben aus dem Jugendamt einen Sitz im Jugendhilfeausschuss, wo er nicht
hingehöre. Sie bat die Verwaltung, diese Situation nochmals zu prüfen, zumal
noch Vertreter benannt werden müssten. Ferner sollte in diesen Fachausschuss
ein Vertreter der Bildungseinrichtungen (z. B. VHS, Bildungswerk) berufen
werden. Außerdem sollte eine beratende Stimme der Museen geprüft werden.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt sprach an die
Kreisverwaltung die Empfehlung aus, die vorgenannten Vorschläge der
Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen zu prüfen.
Der Kreistag beschloss
einstimmig die Zusammensetzung der weiteren noch zu bildenden Ausschüsse wie
folgt:
Sozialausschuss: 13 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6
beratenden Mitglieder, die nach der Satzung vom Beirat für Menschen mit
Behinderung bestimmt bzw. von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw.
Organisationen berufen werden können. Weiterhin kann der Verein der
Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes Mitglied in den
Sozialausschuss entsenden. Für jedes beratende Mitglied kann jeweils eine
Ersatzperson benannt werden.
Ausschuss für Kultur und Freizeit: 13 Kreistagsabgeordnete
Ausschuss für Planung und Umwelt: 18 Kreistagsabgeordnete
Verkehrsausschuss: 18 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem
Ausschuss jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der
Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann
jeweils ein Vertreter benannt werden.
c) Benennung der Ausschussmitglieder
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Es ist nunmehr zu
entscheiden, welche Kreistagsabgeordneten und welche weiteren Mitglieder den
Ausschüssen namentlich angehören sollen.
Nach dem Proportionalverfahren von
Hare-Niemeyer wird festgelegt, welche Sitze auf die jeweiligen Fraktionen und
Gruppen entfallen. Dieses Verteilungsverfahren kann dazu führen, dass z.B. zwei
oder mehr Fraktionen oder Gruppen um einen noch verbleibenden Sitz
konkurrieren. Dieser Sitz wird dann im Losverfahren vergeben. Das Los ist gemäß
§ 71 Abs. 2 NKomVG vom Kreistagsvorsitzenden zu ziehen. Fraktionen und Gruppen,
die keinen Ausschusssitz erhalten, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied
mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Dieses sog. Grundmandat
entfällt, wenn ihnen ein Ausschusssitz mit Stimmrecht überlassen wird.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können in einem
Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied werden.
Für den Jugendhilfeausschuss
gilt zunächst die Besonderheit, dass nach der Satzung des Jugendamtes
Kreistagsabgeordnete oder von den Fraktionen oder Gruppen statt ihrer auch in
der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen berufen werden können. Es gibt
zudem eine besondere Regelung des sog. Grundmandats. Auch hieraus ergibt sich,
dass Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss keinen Sitz erlangen
für ihr Grundmandat Personen vorschlagen können, die nicht dem Kreistag
angehören, aber in der Jugendhilfe erfahren sind.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass auch in den Ausschüssen die
folgende Vertretungsregelung aus dem Kreisausschuss anzuwenden ist:
Die Fraktionen und Gruppen bestellen für jedes
stimmberechtigte Kreistagsmitglied einen Stellvertreter. Eine Fraktion oder
Gruppe, die nur ein Mitglied in den Ausschuss entsenden kann oder auf die ein
Grundmandat entfällt, kann zwei Vertreter benennen.
Die einzelnen Positionen der stimmberechtigten und der beratenden
Mitglieder der Ausschüsse sind ebenfalls gemäß § § 71 Abs. 7 NKomVG nach dem
o.a. Proportionalverfahren zu besetzen. Hierbei ist das sog. Vorausmandat gemäß § 71 Abs. 3 NKomVG zu
berücksichtigen, d.h. die Mehrheitsfraktion im Kreistag soll auch bei den
Benennungsrechten für die jeweilige Position die Mehrheit erhalten. Aufgrund dieser
Regelungen steht damit im Ergebnis das Vorschlagsrecht jeweils der Mehrheitsfraktion im Kreistag zu.
Wendet man das oben
beschriebene Verteilungsverfahren an, so ergeben sich für die Fraktionen und
Gruppen folgende Benennungsrechte für ihre Mitglieder in den Ausschüssen:
Schulausschuss
Bei 15
Ausschussmitgliedern
CDU – Fraktion: 9
Sitze
SPD – Faktion: 3
Sitze
FDP/Tabeling Gruppe 1
Sitz
Gruppe Grüne/UWG 1
Sitz
AFD Fraktion 1
Sitz
Sozialausschuss und
Ausschuss für Kultur und Freizeit
Bei 13
Ausschussmitgliedern
CDU – Fraktion: 8
Sitze
SPD – Faktion: 3
Sitze
FDP/Tabeling Gruppe 1
Sitz
Gruppe Grüne/UWG 1
Sitz
AFD Fraktion Grundmandat
Ausschuss für
Planung und Umwelt und Verkehrsausschuss
Bei 18
Ausschussmitgliedern
CDU – Fraktion: 11
Sitze
SPD – Faktion: 4
Sitze
FDP/Tabeling Gruppe 1
Sitz
Gruppe Grüne/UWG 1
Sitz
AFD Fraktion 1
Sitz
Jugendhilfeausschuss
Bei 15
stimmberechtigten Mitgliedern sind für diesen Ausschuss zunächst 9
Kreistagsabgeordnete zu berufen, deren Benennungsrecht sich wie folgt
verteilen:
CDU – Fraktion: 5
Sitze
SPD – Faktion: 2
Sitze
FDP/Tabeling Gruppe 1
Sitz
Gruppe Grüne/UWG 1
Sitz
AFD Fraktion Grundmandat
Die Fraktionen und
Gruppen sowie die Einzelbewerber haben der Kreisverwaltung rechtzeitig vor der
Sitzung die Zusammenstellungen ihrer Ausschussmitglieder und der jeweiligen
Ersatzmitglieder bzw. ihre Mitteilungen zum Grundmandat übersandt. Hieraus
wurde eine Power-Point-Präsentation erstellt, die ich kurz vorstellen möchte.
Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Nachdem die
Fraktionen und Gruppen ihre Ausschussmitglieder benannt und der
Kreistagsabgeordnete Michael von Klitzing, der keiner Fraktion oder Gruppe
angehört, angegeben hat, in welchem Ausschuss er sein Grundmandat wahrnehmen
möchte, sind nunmehr die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder
für die Ausschüsse zu berufen.
Ich werde zunächst
diejenigen Vorschläge vortragen, an die der Kreistag gebunden ist.
Schulausschuss
Für den
Schulausschuss liegen bisher folgende Vorschläge für die stimmberechtigten
Mitglieder vor, die für den Kreistag bindend sind:
Vertreter/in der Lehrer der allgemeinbildenden
Schulen:
Mitglied: Herr Kai Kuszak, Förderschule Soesteschule Barßel
Ersatzmitglied: Herr Martin Hirschmann, Clemens-August-Gymnasium
Vertreter/in der Lehrer der berufsbildenden
Schulen:
Mitglied: Frau Jutta Göken, BBS Friesoythe
Ersatzmitglied: Frau Ulrike Abeln, BBS Technik Cloppenburg
Vertreter/in der Eltern der allgemeinbildenden
Schulen:
Mitglied: Cord-Jürgen Bruns, Danziger Straße
21, 26683 Saterland-Sedelsberg
Ersatzmitglied: Arwid Romey, Am Werl 52, 49661
Cloppenburg
Vertreter/in der Eltern der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Brigitte Schulte, Alter
Schwaneburger Weg 1, 26169 Friesoythe
Ersatzmitglied: Burkhard Willen,
Kastanienallee 5, 49624 Löningen
Vertreter/in der Arbeitgeberverbände für
Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Jens Rigterink,
Kreishandwerkerschaft, Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg
Ersatzmitglied: Detlef Irmer,
Kreishandwerkerschaft, Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg
Vertreter/in der Arbeitnehmerverbände für
Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Heinrich Gärtner, Nietzschestraße 5,
49661 Cloppenburg
1. Ersatzmitglied: Benno Schwarz, Zedernweg 2,
49661 Cloppenburg
2. Ersatzmitglied: Manfred Grätz, Am
Forstgarten 5 B, 49661 Cloppenburg
Vertreter/in der Schüler/innnen der
allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen wurden bisher noch
nicht benannt. Sobald entsprechende Vorschläge vorliegen, wird die Berufung
nachgeholt.
Sozialausschuss
Neben dem beratenden
Mitglied, dass noch vom Beirat für Menschen mit Behinderungen zu benennen ist,
sind für den Sozialausschuss 6 weitere beratenden Mitglieder und ihre
Vertreter auf Empfehlung der vorschlagsberechtigten Wohlfahrtsverbände und
Organisationen zu berufen.
Für diese beratenden
Mitglieder des Sozialauschusses liegen
folgende Vorschläge vor:
Landes-Caritasverband
für Oldenburg e.V.
Mitglied: Dieter Fangmann, Glockenheide 4, 49434
Steinfeld
Vertreterin: Regina Bunger, Rosenring 5, 26683
Saterland
Diakonisches
Werk Oldenburger Münsterland
Mitglied: Martina Fisser, Pickerskamp 11, 49377
Vechta
Vertreterin: Marlies Kleefeld, Lahrer Straße 5,
49424 Goldenstedt
Deutsches Rotes
Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.
Mitglied: Michael Pahl, Tannenbergstraße 8, 49624
Löningen
Vertreterin: Ursula Gronowski, Industriering 50,
26169 Friesoythe-Markhausen
Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Cloppenburg e.V.
Mitglied: Brigitte Siebum, Schleusenstraße 64, 26676
Elisabethfehn
Vertreterin: Marianne von Garrel, Riege-Wolfstange
15a, 26169 Friesoythe
DER
PARITÄTISCHE CLOPPENBURG
Mitglied: Hans-Jürgen Lehmann, Blumenstraße 9, 26127
Oldenburg
Vertreterin: Sabine Schulz, Ständelweg 5, 26127
Oldenburg
Da in dieser
Sitzung beschlossen wurde, dass der Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes
Mitglied in den Sozialausschuss entsenden kann, bitte ich die Kreisverwaltung
entsprechende Vorschläge einzuholen, so dass der Kreistag dann eine
Nachbesetzung vornehmen kann.
Verkehrsausschuss
Für den
Verkehrausschuss liegen folgende Vorschläge für die beratenden Mitglieder vor:
Verkehrsunfallkommission:
Mitglied: Norbert
Heppner, Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg
Vertreter: Holger Bokeloh, Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich
Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen
Kreisverkehrswacht:
Mitglied: Klaus Fangmann,
Eibenweg 29, 49661 Cloppenburg
Vertreter: Achim Wach,
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg
Jugendhilfeausschuss
Da
dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören,
ergibt sich aus der Satzung für das Jugendamt, dass neben den 9 von den
Fraktionen und Gruppen entsandten Mitgliedern folgende 6 weitere
stimmberechtigte Mitglieder dem Ausschuss angehören:
§ 3 Vertreter der
Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände),
§
3
Vertreter der Jugendgruppen und Jugendverbände (Jugendverbände).
Die Vorschlagslisten für
die Auswahl wurden den Fraktionen und Gruppen vorab zur Verfügung gestellt.
Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Listen.
Nach dem Proportionalverfahren Hare Niemeyer
verteilen sich die Benennungsrecht wie folgt:
CDU – Fraktion 2
Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 2 Vertreter der Jugend-
verbände
SPD – Fraktion 1
Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 1 Vertreter der Jugend-
verbände
Beide Fraktionen haben sich im Vorfeld über die
Berufungen und die Mitteilung auch des jeweils 3. Vertreters der Wohlfahrts-
bzw. Jugendverbände durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU verständigt.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Ich benenne folgende stimmberechtigten Mitglieder und folgenden Vertreter
für den Jugendhilfausschuss:
stimmberechtigte Vertreter der Wohlfahrtsverbände
als erstes Mitglied: Andrea Feltes, Cloppenburg, vorgeschlagen vom
Kinderschutzbund
Vertreterin: Simone Elschen, Cloppenburg, vorgeschlagen vom
Landes–Caritasverband
als zweites Mitglied: Marianne von Garrel, Friesoythe, vorgeschlagen von
der Arbeiter-
wohlfahrt
Vertreterin: Gaby Tepe, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Diakonischen Werk
als drittes Mitglied: Marga Bahlmann, Cloppenburg, vorgeschlagen vom
Sozialdienst
kathol.
Frauen
Vertreterin: Brigitte Siebum, Barßel, vorgeschlagen von der
Arbeiterwohlfahrt
stimmberechtigte Vertreter der Jugendverbände
als erstes Mitglied: Petra Oltmann, Bösel, vorgeschlagen vom Deutschen
Roten Kreuz
Vertreter: Felix Klugmann, Lastrup, vorgeschlagen vom Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
als zweites Mitglied: Benjamin Dirks, Bösel, vorgeschlagen von der
katholischen
Landjugendbewegung
Vertreter: Thorsten Meyer, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Stadtjugendring
Cloppenburg
als drittes Mitglied: Frank Tönnies, Lastrup, vorgeschlagen vom Bund der
Deutschen
Kath. Jugend (BDKJ)
Vertreter: Heike Meiners, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Stadtjugendring
Cloppenburg“
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Nach § 3 der Satzung des Jugendamtes gehören dem
Jugendhilfeausschuss folgende 13 Mitglieder mit beratender Stimme an:
1. die Leiterin des Jugendamtes,
2. die Kreisjugendpflegerin,
3. ein Vertreter der katholischen Kirche,
4. ein Vertreter der evangelischen Kirche,
5. eine Lehrkraft, die von der Landesschulbehörde
benannt wird,
6. ein Elternvertreter oder eine Erzieherin aus einer
Kindertagesstätte,
7. eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine
in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
8. ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder
und Jugendlicher,
9. ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder
ein Jugendrichter,
10. ein Vertreter des Deutschen Kinderschutzbundes,
Kreisverband Cloppenburg, e.V.,
11. ein Vertreter des Kreissportbundes,
12. ein Vertreter der Landjugend,
13. ein Jugendschutzbeauftragter der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta.
Da unter den 6
stimmberechtigten Mitgliedern, die soeben von den Fraktionen vorgeschlagen
wurden, bereits eine Vertreterin des Kinderschutzbundes (Frau Feltes) und ein
Vertreter der Landjugend (Herr Dirks) ist, unterbleibt nach der Satzung für das
Jugendamt insoweit die zusätzliche Berufung eines beratenden Mitglieds für den
Kinderschutzbund und die Landjugend im Ausschuss.
Die Zahl der beratenden Mitglieder soll die Zahl der stimmberechtigten
Mitglieder nicht überschreiten. Die Hälfte der beratenden Mitglieder sollen
Frauen sein. Beratende Mitglieder haben keinen Stellvertreter.
Zwingend vorgeschrieben ist die Berufung von Frau Lottmann als Leiterin des
Jugendamtes und von Frau Pille als Kreisjugendpflegerin.
Auch die Vorschlagsliste für die Auswahl der
beratenden Mitglieder wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt.
Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Liste. Ich weise daraufhin, dass der
Kreissportbund bisher kein beratendes Mitglied vorgeschlagen hat. Sobald ein
Vorschlag vorliegt kann die Berufung nachgeholt werden.
Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU – Fraktion den
jeweiligen Vertreter für die vorschlagsberechtigten Organisationen benennen.
Ich bitte um entsprechende Vorschläge.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Ich schlage vor, neben der Leiterin des Jugendamtes und der
Kreisjugendpflegerin folgende weitere beratende Mitglieder zu berufen:
Vertreter/in
der katholischen Kirche
Herr Björn Thedering, Emstek |
Vertreter/in
der evangelischen Kirche
Herr Thorben Andres, Vechta |
Lehrkraft, die von der Landesschulbehörde benannt wird
Herr Kai Kuszak, Edewecht |
Elternvertreter/in oder Erzieher/in aus einer Kindertagesstätte
Frau Sylvia Berude, Lohne |
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder in der Mädchenarbeit erfahrene
Frau
Frau Dr. Christina Neumann, Landkreis Cloppenburg |
Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
Herr Dietmar Fangmann, Steinfeld-Mühlen |
Vormundschaftsrichter/in, Familienrichter/in oder Jugendrichter/in
Frau Isabel Lindner, Friesoythe |
Jugendschutzbeauftragte/r der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta
Herr Harald Nienaber, Cloppenburg” |
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Nachdem nunmehr
für alle Ausschüsse die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder
beannten worden sind, hat die Vertretung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die sich
ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss
festzustellen. Wer diesen Sitzverteilungen und den Ausschussbesetzungen
zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“
Der Kreistag stellte einstimmig die Sitzverteilungen
und Ausschussbesetzungen fest.
Abschließend seien
nunmehr die Ausschussvorsitzenden zu bestimmen.
d) Verteilung der
Ausschussvorsitze
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Nach § 71 Abs. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes werden die
Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen nach dem Höchstzahlverfahren
d'Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der
Kreistagsvorsitzende zu ziehen hat, falls sich die beteiligten Fraktionen oder
Gruppen nicht einigen. Die Fraktionen und Gruppen benennen in der Reihenfolge
der Höchstzahlen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, und bestimmen
die Vorsitzenden aus denjenigen Kreistagsabgeordneten, die den jeweiligen
Ausschüssen angehören (Zugreifverfahren). Die Fraktionen und Gruppen, denen der
Vorsitz zusteht, haben auch das Recht, den Stellvertreter aus dem Kreis der
Ausschussmitglieder zu bestimmen.
In das Verfahren sind folgende 6 Ausschüsse
einzubeziehen:
a)
Schulausschuss
b)
Jugendhilfeausschuss
c)
Sozialausschuss
d)
Ausschuss
für Kultur und Freizeit
e)
Ausschuss
für Planung und Umwelt
f)
Verkehrsausschuss
Nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt ergibt
sich folgende Verteilung der Zugriffsrechte:
Der CDU-Fraktion steht das Zugriffsrecht auf
den 1. und 2. sowie den 4. bis 6. Ausschussvorsitz zu. Den 3. Ausschussvorsitz
kann die SPD-Fraktion beanspruchen.
Ich bitte, die Fraktionen entsprechend
diesen Vorgaben die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen und
zugleich den Vorsitzenden und den Stellvertreter namentlich anzugeben.“
Kreistagsabgeordneter Götting,
Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Für die CDU-Fraktion
beanspruche ich zunächst folgende 2 Ausschussvorsitze und gebe hierzu die Namen
der Vorsitzenden und Stellvertreter an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
1) Ausschuss für
Planung |
Gregor Middendorf |
Dr. Michael
Hoffschroer |
2) Schulausschuss |
Stephan Schute |
Richard Cloppenburg“ |
Kreistagsabgeordneter Johann Meyer,
Fraktionsvorsitzender der SPD:
„Für die SPD-Fraktion
beanspruche ich aus den vier verbleibenden Ausschussvorsitzen folgenden Vorsitz
und gebe hierzu den Namen des Vorsitzenden und des Stellvertreter namentlich
an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
3)
Verkehrsausschuss |
Detlef Kolde |
Bernd Roder” |
Kreistagsabgeordneter Götting,
Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Für die CDU-Fraktion
gebe ich für die verbleibenden Ausschüsse namentlich die folgenden Vorsitzenden
und Stellvertreter an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
4)
Sozialausschuss |
Christoph Eilers |
Dr. Sebastian
Vaske |
5) Ausschuss für
Kultur |
Iris Wichmann |
Gerhard Bruns |
6)Jugendhilfeausschuss |
Julia Wienken |
Klaus Karnbrock” |
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Wer dieser Festlegung der Ausschussvorsitzenden und
ihrer Stellvertreter zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“
Der Kreistag beschloss einstimmig die von
den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter.
Die Bildung der Ausschüsse sei damit abgeschlossen und es folgte die
Berufung der Vertreterinnen oder Vertreter des Landkreises im Grundstücksverkehrsausschuss.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Die Bildung der Ausschüsse vollzieht sich in folgenden Schritten:
- Es ist festzulegen welche Ausschüsse
gebildet werden sollen,
- dann ist zu beschließen, wie sich jeder
Ausschuss zusammensetzen soll (d.h. Anzahl der Kreistagsmitglieder,
weitere stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder),
- schließlich werden die Mitglieder und
Grundmandatsinhaber der Ausschüsse von den Fraktionen und Gruppen sowie
den Einzelbewerbern bekannt
- zuletzt erfolgt die Verteilung der
Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen.
Es ist also zunächst zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden
sollen. Für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss ergibt sich
aufgrund besonderer Rechtsvorschriften eine Verpflichtung zur Bildung.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein
Antrag der Gruppe Grüne/UWG vor, so dass ich zunächst Herrn Wesselmann das Wort
erteile.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann, trug den
Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/16/047 vor.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Vielen
Dank Herr Wesselmann. Da sich der Gruppenantrag auf die nächste Sitzung des
Kreistages am 20.12.2016 bezieht, sollte auch dieser Antrag zunächst in
den Fraktionen und Gruppen beraten
werden, um ihn dann in die Tagesordnung der nächsten Kreisausschuss- und
Kreistagssitzung aufzunehmen.
Dann darf ich jetzt um Vorschläge zur Bildung der Ausschüsse bitten.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion:
„Ich beantrage, dass folgende 6 Ausschüsse gebildet werden sollen:
a)
gemeinsamer
Schulausschuss für die allgemein- und berufsbildenden Schulen,
b)
Jugendhilfeausschuss,
c)
Sozialausschuss,
d)
Ausschuss
für Kultur und Freizeit,
e)
Ausschuss
für Planung und Umwelt und
f)
Verkehrsausschuss.”
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende
der Gruppe Grüne/UWE teilte mit, diese Ausschüsse habe es in der letzten
Wahlperiode auch schon gegeben. Sie habe einen Vorschlag unterbreitet, andere
Ausschüsse zu benennen, zumal der Ausschuss für Planung und Umwelt überlastet
sei. Dieser Vorschlag sei jedoch abgelehnt worden. Sie bat darum, nochmals über
ihren Vorschlag folgender Ausschüsse nachzudenken:
Wegen der anstehenden Planung des Regionalen
Raumordnungsprogramms sollte der Planungs- und Umweltausschuss entlastet
werden. Regionale Raumordnung und Umwelt seien zwei Themen, die den Kreistag in
der nächsten Periode viel beschäftigen werden. Der Name des Ausschusses sollte
daher bleiben.
Das Thema Energie könne im Verkehrsausschuss
angesiedelt werden, da zukünftig beide Bereiche gut vernetzt werden könnten.
Das Thema Sport könne im Schulausschuss
angesiedelt werden, da es durch die Ganztagsschule und den Schulsport
Verknüpfungspunkte gäbe.
Das Thema Wirtschaft könne im
Sozialausschuss angesiedelt werden, da Wirtschaft und Arbeit auch immer vom
sozialen Aspekt beurteilt werden sollten. Aktuelles Beispiel:
Werkvertragsarbeiter.
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit sollte
aufgewertet werden durch Themen, die den Kreistag in Zukunft beschäftigen
werden: Kommunikation der gesellschaftlichen Gruppen und Integration in eine
friedliche Gesellschaft wie z.B. Fremde und Einheimische, Jung und Alt, Reich
und Arm, Landwirtschaft und Nicht-Landwirtschaft usw.
Die zukünftigen Ausschüsse wären dann:
Planung und Umwelt
Energie und Verkehr
Schule und Sport
Jugend und Familie
Wirtschaft und Soziales
Kultur und Integration