Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse

 

Auf Antrag des Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschloss der Kreistag einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen, folgende Ausschüsse zu bilden:

 

a)      gemeinsamer Schulausschuss für die allgemein- und berufsbildenden Schulen,

b)      Jugendhilfeausschuss,

c)       Sozialausschuss,

d)      Ausschuss für Kultur und Freizeit,

e)      Ausschuss für Planung und Umwelt und

f)       Verkehrsausschuss

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Im nächsten Schritt ist zu beschließen, wie sich die Ausschüsse zusammensetzen sollen. Da für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss auch hierbei besondere Rechtsvorschriften gelten, sollte die Zusammensetzung dieser Ausschüsse gesondert beschlossen werden.“

 

b) Zusammensetzung der Ausschüsse

 

ba) Schulausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Das Nieders. Schulgesetz trifft einige besondere Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen Schulausschusses für die allgemein- und berufsbildenden Schulen.

 

In der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Schulausschuss zunächst 14 Kreistagsabgeordnete an.

 

Neben den Kreistagsmitgliedern, die in der Mehrheit sein müssen, sind gesetzlich mindestens die folgenden 8 stimmberechtigten Vertreter zusätzlich zu berufen:

 

je 1 Vertreter/in der Lehrer der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Eltern der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen,

 

Nach § 23 der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jedes Ausschussmitglied ein Vertreter zu bestellen.

 

Für die weiteren stimmberechtigten Mitglieder soll mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern  vorgeschlagen werden.

 

Der Kreistag kann für diese Ausschussmitglieder auch eine noch höhere Anzahl von Vertretern oder Ersatzmitgliedern festsetzen, wobei er nicht verpflichtet ist, die Vertreter/innen dieser Organisationen in einem gleichen Verhältnis zu berufen. Bei einer Aufstockung muss aber beachtet werden, dass die Kreistagsmitglieder in der Mehrheit bleiben. Die jeweiligen Organisationen schlagen ihre Vertreter/innen vor, diese Vorschläge sind für den Kreistag bindend.

 

Ich darf nun um Vorschläge für die Zusammensetzung des Schulausschusses bitten.“

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig folgende Zusammensetzung des Schulausschusses:

 

15 Kreistagsabgeordnete

je 1 Vertreter/in der Lehrer der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Eltern der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

je 1 Vertreter/in der Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände für
       Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen

 

Für diese stimmberechtigten Vertreter können bis zu 2 Ersatzpersonen berufen werden.

 

 

bb) Jugendhilfeausschuss

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Auch für die Bildung des Jugendhilfeausschusses bestehen besondere gesetzliche Vorschriften und Satzungsregelungen, die zu berücksichtigen sind. Nach § 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg muss der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode festlegen, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Abhängig von dieser Festlegung ergibt sich dann aus § 2 Abs. 2 der Satzung die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder. Außerdem sind nach § 3 der Satzung auch beratende Mitglieder, d.h. Mitglieder ohne Stimmrecht, zu berufen.

 

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat einen Vertreter. Die Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder sollen möglichst Frauen sein.

 

Zunächst ist also die Größe des Jugendhilfeausschusses festzulegen.“

 

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig bei einer Stimmenthaltung, dass dem Jugendhilfeausschuss für die Dauer der Wahlperiode 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen.

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Welche in der Satzung geregelten Konsequenzen sich aus dieser Zusammensetzung ergeben, werde ich bei der Benennung der Ausschussmitglieder erläutern.“

 

bc) Verbleibende Ausschüsse

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Für die weiteren Ausschüsse bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften, die ihre Zusammensetzung regeln. Dem Sozialausschuss gehörten bisher 12 Kreistagsabgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder und 6 beratende Mitglieder an, die von folgenden Wohlfahrtsverbänden / Organisationen vorgeschlagen wurden:

 

§  Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V.

§  Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland

§  Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.

§  DER Paritätische Cloppenburg

§  Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Cloppenburg e.V.

§  Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg

 

Das Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg wird vom Beirat gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Bildung dieses Gremiums bestimmt und steht daher nicht zur Disposition. Hierzu muss allerdings zunächst der neu berufene Beirat, dessen Mitglieder unter Tagesordnungspunkt 15 noch benannt werden, zusammenkommen, so dass diese Position in der heutigen Sitzung noch offen bleiben muss.

 

Für jedes beratende Mitglied wurden bisher auch entsprechende Vertreter benannt.

 

Dem Ausschuss für Kultur und Freizeit gehörten bisher 12 Kreistagsabgeordnete und dem Ausschuss für Planung und Umwelt 19 Kreistagsabgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder an.

 

Der Verkehrsausschuss setzte sich in der vergangenen Wahlperiode aus 17 Kreistagsabgeordneten zusammen. Weiterhin gehörten ihm jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme an. Auch für diese beratenden Mitglieder konnte bisher jeweils ein Vertreter benannt werden.

 

Soll die Zusammensetzung dieser Ausschüsse unverändert bleiben?“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beantragte dass sich die weiteren noch zu bildenden Ausschüsse künftig wie folgt zusammensetzen sollen:

Sozialausschuss: 13 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6 beratenden Mitglieder, die nach der Satzung vom Beirat für Menschen mit Behinderung bestimmt bzw. von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw. Organisationen berufen werden können. Weiterhin haben sich die Fraktionen und Gruppen im Vorfeld der heutigen Sitzung darauf verständigt, dass der Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes Mitglied in den Sozialausschuss entsenden kann. Für jedes beratende Mitglied kann jeweils eine Ersatzperson benannt werden.

Ausschuss für Kultur und Freizeit: 13 Kreistagsabgeordnete

Ausschuss für Planung und Umwelt: 18 Kreistagsabgeordnete

Verkehrsausschuss: 18 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem Ausschuss jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann jeweils ein Vertreter benannt werden.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe Grüne/UWG, teilte mit, sie könne dem gestellten Antrag zustimmen, hätte jedoch eine Ergänzung zu den beratenden Mitgliedern.
Im Ausschuss für Kultur und Freizeit sollte ein beratendes Mitglied vom Kreissportbund gestellt werden. Die Teilnahme des Kreissportbundes bei den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Freizeit sollte durch eine entsprechende Berufung legalisiert werden. Der Kreissportbund habe jetzt aufgrund der Vorgaben aus dem Jugendamt einen Sitz im Jugendhilfeausschuss, wo er nicht hingehöre. Sie bat die Verwaltung, diese Situation nochmals zu prüfen, zumal noch Vertreter benannt werden müssten. Ferner sollte in diesen Fachausschuss ein Vertreter der Bildungseinrichtungen (z. B. VHS, Bildungswerk) berufen werden. Außerdem sollte eine beratende Stimme der Museen geprüft werden.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt sprach an die Kreisverwaltung die Empfehlung aus, die vorgenannten Vorschläge der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen zu prüfen.

 

Der Kreistag beschloss einstimmig die Zusammensetzung der weiteren noch zu bildenden Ausschüsse wie folgt:

 

Sozialausschuss: 13 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6 beratenden Mitglieder, die nach der Satzung vom Beirat für Menschen mit Behinderung bestimmt bzw. von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw. Organisationen berufen werden können. Weiterhin kann der Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes Mitglied in den Sozialausschuss entsenden. Für jedes beratende Mitglied kann jeweils eine Ersatzperson benannt werden.

Ausschuss für Kultur und Freizeit: 13 Kreistagsabgeordnete

Ausschuss für Planung und Umwelt: 18 Kreistagsabgeordnete

Verkehrsausschuss: 18 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem Ausschuss jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann jeweils ein Vertreter benannt werden.

 

c) Benennung der Ausschussmitglieder

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Es ist nunmehr zu entscheiden, welche Kreistagsabgeordneten und welche weiteren Mitglieder den Ausschüssen namentlich angehören sollen.

 

Nach dem Proportionalverfahren von Hare-Niemeyer wird festgelegt, welche Sitze auf die jeweiligen Fraktionen und Gruppen entfallen. Dieses Verteilungsverfahren kann dazu führen, dass z.B. zwei oder mehr Fraktionen oder Gruppen um einen noch verbleibenden Sitz konkurrieren. Dieser Sitz wird dann im Losverfahren vergeben. Das Los ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG vom Kreistagsvorsitzenden zu ziehen. Fraktionen und Gruppen, die keinen Ausschusssitz erhalten, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Dieses sog. Grundmandat entfällt, wenn ihnen ein Ausschusssitz mit Stimmrecht überlassen wird. Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied werden.

 

Für den Jugendhilfeausschuss gilt zunächst die Besonderheit, dass nach der Satzung des Jugendamtes Kreistagsabgeordnete oder von den Fraktionen oder Gruppen statt ihrer auch in der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen berufen werden können. Es gibt zudem eine besondere Regelung des sog. Grundmandats. Auch hieraus ergibt sich, dass Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss keinen Sitz erlangen für ihr Grundmandat Personen vorschlagen können, die nicht dem Kreistag angehören, aber in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

Weiterhin weise ich darauf hin, dass auch in den Ausschüssen die folgende Vertretungsregelung aus dem Kreisausschuss anzuwenden ist:

 

Die Fraktionen und Gruppen bestellen für jedes stimmberechtigte Kreistagsmitglied einen Stellvertreter. Eine Fraktion oder Gruppe, die nur ein Mitglied in den Ausschuss entsenden kann oder auf die ein Grundmandat entfällt, kann zwei Vertreter benennen.

 

Die einzelnen Positionen der stimmberechtigten und der beratenden Mitglieder der Ausschüsse sind ebenfalls gemäß § § 71 Abs. 7 NKomVG nach dem o.a. Proportionalverfahren zu besetzen. Hierbei ist das sog. Vorausmandat gemäß § 71 Abs. 3 NKomVG zu berücksichtigen, d.h. die Mehrheitsfraktion im Kreistag soll auch bei den Benennungsrechten für die jeweilige Position die Mehrheit erhalten. Aufgrund dieser Regelungen steht damit im Ergebnis das Vorschlagsrecht  jeweils der Mehrheitsfraktion im Kreistag zu.

Wendet man das oben beschriebene Verteilungsverfahren an, so ergeben sich für die Fraktionen und Gruppen folgende Benennungsrechte für ihre Mitglieder in den Ausschüssen:

 

Schulausschuss

Bei 15 Ausschussmitgliedern

 

CDU – Fraktion:                                                                              9 Sitze

SPD – Faktion:                                                                 3 Sitze

FDP/Tabeling Gruppe                                                  1 Sitz

Gruppe Grüne/UWG                                                   1 Sitz

AFD Fraktion                                                                                    1 Sitz

 

Sozialausschuss und Ausschuss für Kultur und Freizeit

Bei 13 Ausschussmitgliedern

 

CDU – Fraktion:                                                                              8 Sitze

SPD – Faktion:                                                                 3 Sitze

FDP/Tabeling Gruppe                                                  1 Sitz

Gruppe Grüne/UWG                                                   1 Sitz

AFD Fraktion                                                                                    Grundmandat

 

Ausschuss für Planung und Umwelt und Verkehrsausschuss

Bei 18 Ausschussmitgliedern

 

CDU – Fraktion:                                                                              11 Sitze

SPD – Faktion:                                                                 4 Sitze

FDP/Tabeling Gruppe                                                  1 Sitz

Gruppe Grüne/UWG                                                   1 Sitz

AFD Fraktion                                                                                    1 Sitz

 

 

Jugendhilfeausschuss

Bei 15 stimmberechtigten Mitgliedern sind für diesen Ausschuss zunächst 9 Kreistagsabgeordnete zu berufen, deren Benennungsrecht sich wie folgt verteilen:

 

CDU – Fraktion:                                                                              5 Sitze

SPD – Faktion:                                                                 2 Sitze

FDP/Tabeling Gruppe                                                  1 Sitz

Gruppe Grüne/UWG                                                   1 Sitz

AFD Fraktion                                                                                    Grundmandat

 

 

Die Fraktionen und Gruppen sowie die Einzelbewerber haben der Kreisverwaltung rechtzeitig vor der Sitzung die Zusammenstellungen ihrer Ausschussmitglieder und der jeweiligen Ersatzmitglieder bzw. ihre Mitteilungen zum Grundmandat übersandt. Hieraus wurde eine Power-Point-Präsentation erstellt, die ich kurz vorstellen möchte. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nachdem die Fraktionen und Gruppen ihre Ausschussmitglieder benannt und der Kreistagsabgeordnete Michael von Klitzing, der keiner Fraktion oder Gruppe angehört, angegeben hat, in welchem Ausschuss er sein Grundmandat wahrnehmen möchte, sind nunmehr die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder für die Ausschüsse zu berufen.

 

Ich werde zunächst diejenigen Vorschläge vortragen, an die der Kreistag gebunden ist.

 

Schulausschuss

 

Für den Schulausschuss liegen bisher folgende Vorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder vor, die für den Kreistag bindend sind:

 

Vertreter/in der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen:

Mitglied: Herr Kai Kuszak, Förderschule Soesteschule Barßel

Ersatzmitglied: Herr Martin Hirschmann, Clemens-August-Gymnasium

 

Vertreter/in der Lehrer der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Frau Jutta Göken, BBS Friesoythe

Ersatzmitglied: Frau Ulrike Abeln, BBS Technik Cloppenburg

 

Vertreter/in der Eltern der allgemeinbildenden Schulen:

Mitglied: Cord-Jürgen Bruns, Danziger Straße 21, 26683 Saterland-Sedelsberg

Ersatzmitglied: Arwid Romey, Am Werl 52, 49661 Cloppenburg

 

Vertreter/in der Eltern der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Brigitte Schulte, Alter Schwaneburger Weg 1, 26169 Friesoythe

Ersatzmitglied: Burkhard Willen, Kastanienallee 5, 49624 Löningen

 

Vertreter/in der Arbeitgeberverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Jens Rigterink, Kreishandwerkerschaft, Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg

Ersatzmitglied: Detlef Irmer, Kreishandwerkerschaft, Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg

 

Vertreter/in der Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:

Mitglied: Heinrich Gärtner, Nietzschestraße 5, 49661 Cloppenburg

1. Ersatzmitglied: Benno Schwarz, Zedernweg 2, 49661 Cloppenburg

2. Ersatzmitglied: Manfred Grätz, Am Forstgarten 5 B, 49661 Cloppenburg

 

Vertreter/in der Schüler/innnen der allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen wurden bisher noch nicht benannt. Sobald entsprechende Vorschläge vorliegen, wird die Berufung nachgeholt.

 

Sozialausschuss

 

Neben dem beratenden Mitglied, dass noch vom Beirat für Menschen mit Behinderungen zu benennen ist, sind für den Sozialausschuss 6 weitere beratenden Mitglieder und ihre Vertreter auf Empfehlung der vorschlagsberechtigten Wohlfahrtsverbände und Organisationen zu berufen.

 

Für diese beratenden Mitglieder des Sozialauschusses  liegen folgende Vorschläge vor:

 

Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.

Mitglied: Dieter Fangmann, Glockenheide 4, 49434 Steinfeld

Vertreterin: Regina Bunger, Rosenring 5, 26683 Saterland

 

Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland

Mitglied: Martina Fisser, Pickerskamp 11, 49377 Vechta

Vertreterin: Marlies Kleefeld, Lahrer Straße 5, 49424 Goldenstedt

 

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.

Mitglied: Michael Pahl, Tannenbergstraße 8, 49624 Löningen

Vertreterin: Ursula Gronowski, Industriering 50, 26169 Friesoythe-Markhausen

 

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Cloppenburg e.V.

Mitglied: Brigitte Siebum, Schleusenstraße 64, 26676 Elisabethfehn

Vertreterin: Marianne von Garrel, Riege-Wolfstange 15a, 26169 Friesoythe

 

DER PARITÄTISCHE CLOPPENBURG

Mitglied: Hans-Jürgen Lehmann, Blumenstraße 9, 26127 Oldenburg

Vertreterin: Sabine Schulz, Ständelweg 5, 26127 Oldenburg

 

 

Da in dieser Sitzung beschlossen wurde, dass der Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg ein 7. beratendes Mitglied in den Sozialausschuss entsenden kann, bitte ich die Kreisverwaltung entsprechende Vorschläge einzuholen, so dass der Kreistag dann eine Nachbesetzung vornehmen kann.

 

Verkehrsausschuss

 

Für den Verkehrausschuss liegen folgende Vorschläge für die beratenden Mitglieder vor:

 

Verkehrsunfallkommission:

Mitglied: Norbert Heppner, Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg

Vertreter: Holger Bokeloh, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
                Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen

 

Kreisverkehrswacht:

Mitglied: Klaus Fangmann, Eibenweg 29, 49661 Cloppenburg

Vertreter: Achim Wach, Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg

 

Jugendhilfeausschuss

 

Da dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören, ergibt sich aus der Satzung für das Jugendamt, dass neben den 9 von den Fraktionen und Gruppen entsandten Mitgliedern folgende 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder dem Ausschuss angehören:

 

§  3 Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände),

§  3 Vertreter der Jugendgruppen und Jugendverbände (Jugendverbände).

 

Die Vorschlagslisten für die Auswahl wurden den Fraktionen und Gruppen vorab zur Verfügung gestellt. Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Listen.

 

Nach dem Proportionalverfahren Hare Niemeyer verteilen sich die Benennungsrecht wie folgt:

CDU – Fraktion          2 Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 2 Vertreter der Jugend-
                                   verbände

SPD – Fraktion          1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 1 Vertreter der Jugend-

                                   verbände

 

Beide Fraktionen haben sich im Vorfeld über die Berufungen und die Mitteilung auch des jeweils 3. Vertreters der Wohlfahrts- bzw. Jugendverbände durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU verständigt.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Ich benenne folgende stimmberechtigten Mitglieder und folgenden Vertreter für den Jugendhilfausschuss:

 

stimmberechtigte Vertreter der Wohlfahrtsverbände

 

als erstes Mitglied: Andrea Feltes, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Kinderschutzbund

Vertreterin: Simone Elschen, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Landes–Caritasverband

als zweites Mitglied: Marianne von Garrel, Friesoythe, vorgeschlagen von der Arbeiter-
                                wohlfahrt

Vertreterin: Gaby Tepe, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Diakonischen Werk

als drittes Mitglied: Marga Bahlmann, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Sozialdienst
                               kathol. Frauen

Vertreterin: Brigitte Siebum, Barßel, vorgeschlagen von der Arbeiterwohlfahrt

 

stimmberechtigte Vertreter der Jugendverbände

 

als erstes Mitglied: Petra Oltmann, Bösel, vorgeschlagen vom Deutschen Roten Kreuz

Vertreter: Felix Klugmann, Lastrup, vorgeschlagen vom Bund der Deutschen
                Katholischen Jugend

als zweites Mitglied: Benjamin Dirks, Bösel, vorgeschlagen von der katholischen

                                 Landjugendbewegung

Vertreter: Thorsten Meyer, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Stadtjugendring

                 Cloppenburg

als drittes Mitglied: Frank Tönnies, Lastrup, vorgeschlagen vom Bund der Deutschen
                               Kath. Jugend (BDKJ)

Vertreter: Heike Meiners, Cloppenburg, vorgeschlagen vom Stadtjugendring

                Cloppenburg“

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Nach § 3 der Satzung des Jugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende 13 Mitglieder mit beratender Stimme an:

 

1.    die Leiterin des Jugendamtes,

2.    die Kreisjugendpflegerin,

3.    ein Vertreter der katholischen Kirche,

4.    ein Vertreter der evangelischen Kirche,

5.    eine Lehrkraft, die von der Landesschulbehörde benannt wird,

6.    ein Elternvertreter oder eine Erzieherin aus einer Kindertagesstätte,

7.    eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

8.    ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher,

9.    ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter,

10.  ein Vertreter des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Cloppenburg, e.V.,

11.  ein Vertreter des Kreissportbundes,

12.  ein Vertreter der Landjugend,

13.  ein Jugendschutzbeauftragter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.

 

Da unter den 6 stimmberechtigten Mitgliedern, die soeben von den Fraktionen vorgeschlagen wurden, bereits eine Vertreterin des Kinderschutzbundes (Frau Feltes) und ein Vertreter der Landjugend (Herr Dirks) ist, unterbleibt nach der Satzung für das Jugendamt insoweit die zusätzliche Berufung eines beratenden Mitglieds für den Kinderschutzbund und die Landjugend im Ausschuss.

 

Die Zahl der beratenden Mitglieder soll die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten. Die Hälfte der beratenden Mitglieder sollen Frauen sein. Beratende Mitglieder haben keinen Stellvertreter.

 

Zwingend vorgeschrieben ist die Berufung von Frau Lottmann als Leiterin des Jugendamtes und von Frau Pille als Kreisjugendpflegerin.

 

Auch die Vorschlagsliste für die Auswahl der beratenden Mitglieder wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Liste. Ich weise daraufhin, dass der Kreissportbund bisher kein beratendes Mitglied vorgeschlagen hat. Sobald ein Vorschlag vorliegt kann die Berufung nachgeholt werden.

 

Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU – Fraktion den jeweiligen Vertreter für die vorschlagsberechtigten Organisationen benennen.

 

Ich bitte um entsprechende Vorschläge.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Ich schlage vor, neben der Leiterin des Jugendamtes und der Kreisjugendpflegerin folgende weitere beratende Mitglieder zu berufen:

 

Vertreter/in der katholischen Kirche

 

 

Herr Björn Thedering, Emstek

 

Vertreter/in der evangelischen Kirche

 

 

Herr Thorben Andres, Vechta

 

Lehrkraft, die von der Landesschulbehörde benannt wird

 

 

Herr Kai Kuszak, Edewecht

 

Elternvertreter/in oder Erzieher/in aus einer Kindertagesstätte

 

 

Frau Sylvia Berude, Lohne

 

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

 

Frau Dr. Christina Neumann, Landkreis Cloppenburg

 

Vertreter/in der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher

 

 

Herr Dietmar Fangmann, Steinfeld-Mühlen

 

Vormundschaftsrichter/in, Familienrichter/in oder Jugendrichter/in

 

 

Frau Isabel Lindner, Friesoythe

 

Jugendschutzbeauftragte/r der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta

 

 

Herr Harald Nienaber, Cloppenburg”

 

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Nachdem nunmehr für alle Ausschüsse die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder beannten worden sind, hat die Vertretung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss festzustellen. Wer diesen Sitzverteilungen und den Ausschussbesetzungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“

 

 

Der Kreistag stellte einstimmig die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen fest.

 

Abschließend seien nunmehr die Ausschussvorsitzenden zu bestimmen.

 

 

d) Verteilung der Ausschussvorsitze

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Nach § 71 Abs. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Kreistagsvorsitzende zu ziehen hat, falls sich die beteiligten Fraktionen oder Gruppen nicht einigen. Die Fraktionen und Gruppen benennen in der Reihenfolge der Höchstzahlen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, und bestimmen die Vorsitzenden aus denjenigen Kreistagsabgeordneten, die den jeweiligen Ausschüssen angehören (Zugreifverfahren). Die Fraktionen und Gruppen, denen der Vorsitz zusteht, haben auch das Recht, den Stellvertreter aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zu bestimmen.

 

In das Verfahren sind folgende 6 Ausschüsse einzubeziehen:

a)      Schulausschuss

b)      Jugendhilfeausschuss

c)       Sozialausschuss

d)      Ausschuss für Kultur und Freizeit

e)      Ausschuss für Planung und Umwelt

f)       Verkehrsausschuss

 

Nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt ergibt sich folgende Verteilung der Zugriffsrechte:

 

Der CDU-Fraktion steht das Zugriffsrecht auf den 1. und 2. sowie den 4. bis 6. Ausschussvorsitz zu. Den 3. Ausschussvorsitz kann die SPD-Fraktion beanspruchen.

 

Ich bitte, die Fraktionen entsprechend diesen Vorgaben die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen und zugleich den Vorsitzenden und den Stellvertreter namentlich anzugeben.“

 

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion beanspruche ich zunächst folgende 2 Ausschussvorsitze und gebe hierzu die Namen der Vorsitzenden und Stellvertreter an:

 

Ausschuss

Vorsitzender

Stellvertreter

 

1) Ausschuss für Planung
    und Umwelt

 

Gregor Middendorf

 

Dr. Michael Hoffschroer

 

2) Schulausschuss

 

Stephan Schute

 

Richard Cloppenburg“

 

 

Kreistagsabgeordneter Johann Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD:

 

„Für die SPD-Fraktion beanspruche ich aus den vier verbleibenden Ausschussvorsitzen folgenden Vorsitz und gebe hierzu den Namen des Vorsitzenden und des Stellvertreter namentlich an:

 

Ausschuss

Vorsitzender

Stellvertreter

 

3) Verkehrsausschuss

 

Detlef Kolde

 

Bernd Roder”

 

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:

 

„Für die CDU-Fraktion gebe ich für die verbleibenden Ausschüsse namentlich die folgenden Vorsitzenden und Stellvertreter an:

 

Ausschuss

Vorsitzender

Stellvertreter

 

4) Sozialausschuss

 

Christoph Eilers

 

Dr. Sebastian Vaske

 

5) Ausschuss für Kultur
    und Freizeit

 

Iris Wichmann

 

Gerhard Bruns

 

6)Jugendhilfeausschuss

 

Julia Wienken

 

Klaus Karnbrock”

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

„Wer dieser Festlegung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“

 

Der Kreistag beschloss einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter.

 

Die Bildung der Ausschüsse sei damit abgeschlossen und es folgte die Berufung der Vertreterinnen oder Vertreter des Landkreises im Grundstücksverkehrsausschuss.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Die Bildung der Ausschüsse vollzieht sich in folgenden Schritten:

  • Es ist festzulegen welche Ausschüsse gebildet werden sollen,
  • dann ist zu beschließen, wie sich jeder Ausschuss zusammensetzen soll (d.h. Anzahl der Kreistagsmitglieder, weitere stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder),
  • schließlich werden die Mitglieder und Grundmandatsinhaber der Ausschüsse von den Fraktionen und Gruppen sowie den Einzelbewerbern bekannt
  • zuletzt erfolgt die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen.

 

Es ist also zunächst zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden sollen. Für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss ergibt sich aufgrund besonderer Rechtsvorschriften eine Verpflichtung zur Bildung.

 

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Gruppe Grüne/UWG vor, so dass ich zunächst Herrn Wesselmann das Wort erteile.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/16/047 vor.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Vielen Dank Herr Wesselmann. Da sich der Gruppenantrag auf die nächste Sitzung des Kreistages am 20.12.2016 bezieht, sollte auch dieser Antrag zunächst in den  Fraktionen und Gruppen beraten werden, um ihn dann in die Tagesordnung der nächsten Kreisausschuss- und Kreistagssitzung aufzunehmen.

 

Dann darf ich jetzt um Vorschläge zur Bildung der Ausschüsse bitten.“

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion:

 

„Ich beantrage, dass folgende 6 Ausschüsse gebildet werden sollen:

 

a)      gemeinsamer Schulausschuss für die allgemein- und berufsbildenden Schulen,

b)      Jugendhilfeausschuss,

c)       Sozialausschuss,

d)      Ausschuss für Kultur und Freizeit,

e)      Ausschuss für Planung und Umwelt und

f)       Verkehrsausschuss.”

 

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe Grüne/UWE teilte mit, diese Ausschüsse habe es in der letzten Wahlperiode auch schon gegeben. Sie habe einen Vorschlag unterbreitet, andere Ausschüsse zu benennen, zumal der Ausschuss für Planung und Umwelt überlastet sei. Dieser Vorschlag sei jedoch abgelehnt worden. Sie bat darum, nochmals über ihren Vorschlag folgender Ausschüsse nachzudenken:

 

Wegen der anstehenden Planung des Regionalen Raumordnungsprogramms sollte der Planungs- und Umweltausschuss entlastet werden. Regionale Raumordnung und Umwelt seien zwei Themen, die den Kreistag in der nächsten Periode viel beschäftigen werden. Der Name des Ausschusses sollte daher bleiben.

 

Das Thema Energie könne im Verkehrsausschuss angesiedelt werden, da zukünftig beide Bereiche gut vernetzt werden könnten.

 

Das Thema Sport könne im Schulausschuss angesiedelt werden, da es durch die Ganztagsschule und den Schulsport Verknüpfungspunkte gäbe.

 

Das Thema Wirtschaft könne im Sozialausschuss angesiedelt werden, da Wirtschaft und Arbeit auch immer vom sozialen Aspekt beurteilt werden sollten. Aktuelles Beispiel: Werkvertragsarbeiter.

 

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit sollte aufgewertet werden durch Themen, die den Kreistag in Zukunft beschäftigen werden: Kommunikation der gesellschaftlichen Gruppen und Integration in eine friedliche Gesellschaft wie z.B. Fremde und Einheimische, Jung und Alt, Reich und Arm, Landwirtschaft und Nicht-Landwirtschaft usw.

 

Die zukünftigen Ausschüsse wären dann:

Planung und Umwelt

Energie und Verkehr

Schule und Sport

Jugend und Familie

Wirtschaft und Soziales

Kultur und Integration