Der Kreistag
beschloss einstimmig, dass die bisher gültige Geschäftsordnung der vergangenen
Wahlperiode zunächst weiter gelten soll.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt:
„Der Kreistag muss sich jetzt eine
Geschäftsordnung geben.
Ob
und inwieweit die in der vergangenen Wahlperiode beschlossene Geschäftsordnung
verändert werden soll, ist noch nicht von allen Fraktionen und Gruppen abschließend beraten worden.
Deshalb hat sich bisher bewährt, dass in dieser konstituierenden Sitzung
beschlossen wird, dass die alte Geschäftsordnung zunächst weiter gilt.
Es liegt allerdings ein Antrag der Gruppe
Grüne/UWG zu diesem Tagesordnungspunkt vor, so dass ich zunächst Herrn
Wesselmann das Wort erteile.“
Kreistagsabgeordneter Wesselmann trug den
Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/16/046 vor und erklärte, dass die Gruppe
Grüne/UWG der heutigen Beschlussfassung über die Geschäftsordnung unter
Vorbehalt zustimmen werde.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt:
„Vielen
Dank Herr Wesselmann. Da sich der Gruppenantrag auf die nächste Sitzung des
Kreistages am 20.12.2016 bezieht, sollte er zusammen mit einem noch
vorzulegendem Entwurf für eine Neufassung der Geschäftsordnung der
Kreisverwaltung zunächst von allen Fraktionen und Gruppen beraten werden, so
dass der Kreisausschuss und dann der Kreistag in seiner nächsten Sitzung die
Neufassung der Geschäftsordnung beraten können.
In
dieser Sitzung könnte somit beschlossen werden, dass die alte Geschäftsordnung
zunächst weiter gilt und die Anträge zur Neufassung der Geschäftsordnung in der
nächsten Kreistagssitzung beraten werden.“