Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig, dass die bisher gültige Geschäftsordnung der vergangenen Wahlperiode zunächst weiter gelten soll.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Der Kreistag muss sich jetzt eine Geschäftsordnung geben.

 

Ob und inwieweit die in der vergangenen Wahlperiode beschlossene Geschäftsordnung verändert werden soll, ist noch nicht von allen Fraktionen und Gruppen  abschließend beraten worden.

 

Deshalb hat sich bisher bewährt, dass  in dieser konstituierenden Sitzung beschlossen wird, dass die alte Geschäftsordnung zunächst weiter gilt.

 

Es liegt allerdings ein Antrag der Gruppe Grüne/UWG zu diesem Tagesordnungspunkt vor, so dass ich zunächst Herrn Wesselmann das Wort erteile.“

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/16/046 vor und erklärte, dass die Gruppe Grüne/UWG der heutigen Beschlussfassung über die Geschäftsordnung unter Vorbehalt zustimmen werde.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt:

 

„Vielen Dank Herr Wesselmann. Da sich der Gruppenantrag auf die nächste Sitzung des Kreistages am 20.12.2016 bezieht, sollte er zusammen mit einem noch vorzulegendem Entwurf für eine Neufassung der Geschäftsordnung der Kreisverwaltung zunächst von allen Fraktionen und Gruppen beraten werden, so dass der Kreisausschuss und dann der Kreistag in seiner nächsten Sitzung die Neufassung der Geschäftsordnung beraten können.

 

In dieser Sitzung könnte somit beschlossen werden, dass die alte Geschäftsordnung zunächst weiter gilt und die Anträge zur Neufassung der Geschäftsordnung in der nächsten Kreistagssitzung beraten werden.“