Der Kreistag beschloss einstimmig bei 3
Stimmenthaltungen, den Landrat für das Jahr 2013 zu entlasten.
Landrat Wimberg verließ für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.
Erster Kreisrat Frische trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/16/330 vor und teilte ergänzend mit, dass die Gesetzesänderung in Bezug auf § 129 NKomVG morgen vom Landtag beschlossen werden solle.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, teilte mit, in der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.10.2014 und der dann folgenden Sitzung des Kreistages vom 23.10.2014 sei dem Landrat für das Jahr 2012 die Entlastung erteilt worden. In der Sitzung des Kreistages vom 21.07.2015 sei über den Jahresabschluss 2013 ohne Entlastung des Landrats beschlossen worden. Solange keine Gesetzesänderung vorläge, müsse man sich an bestehende Gesetze halten. Der mit Protokoll zur Sitzung des Kreisausschusses übersandte Vermerk des Amtes für Finanzen vom 20.10.2016 sei für sie für eine zustimmende Beschlussfassung zu wenig. Das geltende Gesetz sei anzuwenden. Ein Vorgriff auf die sich ändernde Rechtslage sei nur denkbar, wenn eine schriftliche Stellungnahme des Innenministeriums vorläge. Konsolidierte Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2015 lägen bislang noch nicht vor. Eine Entlastung des Landrates könne unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage nicht erteilt werden.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt wies nochmals auf die für morgen anstehende Gesetzesänderung hin.
Kreistagsabgeordneter Schröer, Vorsitzender der CDU-Fraktion,
hielt die Ausführungen von Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen für überholt. Er
führte an, warum es zu den Verzögerungen bei der Erstellung der
Gesamtabschlüsse gekommen sei, und zwar sei der Hauptgrund dafür die Einführung
eines neuen Haushaltssystems (Doppik). Sollte sich auch nach einer entlastenden
Beschlussfassung eine Verfehlung des Landrates ergeben, sei dieser noch immer
in der Verantwortung. Die CDU-Fraktion würde dem Landrat Entlastung
erteilen.