Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, den Antrag der FDP-Fraktion, die bisherige Wirtschaftsförderung beizubehalten, die Fördersumme dabei aber auf jeweils 20 % zu senken, abzulehnen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Wirtschaftsförderung zukünftig entsprechend der Folie 4 der Vorlage V-PLA/10/018 an die Steuereinnahmekraft (2/3) und die Arbeitslosenquote (1/3) in der jeweiligen Kommune zu binden, wurde vom Kreistag mit 14 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Der Kreistag beschloss bei 14 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, die bisherige Wirtschaftsförderung zur Gewerbegebietserschließung bei jeweils 25 % für alle kreisangehörigen Kommunen zu belassen.

 

 


Ausschüsse:    Ausschuss für Planung und Umwelt am 14.09.2010

                        Kreisausschuss am 07.10.2010

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordneter Freye erklärte, er habe bereits im Fachausschuss den Antrag gestellt, die Wirtschaftsförderung zukünftig entsprechend der Folie 4 der Vorlage V-PLA/10/018 an die Steuereinnahmekraft (2/3) und die Arbeitslosenquote (1/3) in der jeweiligen Kommune zu binden. Diesen Antrag stelle er hier im Kreistag erneut.

Der Kreistag habe sich einmütig dafür ausgesprochen, die Ausgleichsfunktion des Landkreises stärker fördern zu wollen und schwächere Gemeinden zu stärken. Die jetzige Beschlussempfehlung sei nicht nachvollziehbar. Eine bessere Planbarkeit der Gemeinden sei kein ausreichendes Argument. Über die Wirtschaftsförderung entscheide der Kreistag und nicht die Bürgermeister.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff vertrat die Meinung, dass die von der Wirtschaftsförderungsabteilung vorgelegten Berechnungsmodelle teilweise kompliziert seien und eine verlässliche Planung der Städte und Gemeinden durchaus beeinträchtigen würden. Er stelle daher den Antrag, die Wirtschaftsförderung dem Grundsatz nach beizubehalten, die Fördersumme aber auf 20 % zu senken. Der Landkreis habe hier jetzt die Möglichkeit zu sparen. Auch bei einer Fördersumme von 20 % würde kein einziges Gewerbegebiet weniger gebaut.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage erklärte, die UBF stimme dem Antrag der SPD zu. I.E. müsse ein landkreisweites Kataster über Gewerbegebiete angelegt werden, damit nicht ein Ausbau genehmigt werde, obwohl andere Gewerbegebiete noch leer stehen würden.

 

Landrat Eveslage wies darauf hin, dass die Gewerbegebietsförderung schon seit Jahren umgestellt worden sei und Zuschüsse nur noch gewährt würden, wenn ein konkreter Erschließungsbedarf nachgewiesen werde, d.h. wenn Unternehmen erweitern oder Betriebe sich neu ansiedeln wollten.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion nach intensiver Diskussion unter Abwägung der verschiedenen Konstellationen zu der Entscheidung gekommen sei, es bei dem jetzigen System zu belassen. Ziel sei nie gewesen, Mittel einzusparen, sondern evtl. zu einer anderen Verteilung zu kommen. Er bedanke sich bei der Verwaltung für die ausgearbeiteten Vorschläge.

 

Kreistagsabgeordneter Dobelmann erklärte, die Grünen könnten dem Antrag der SPD und ebenfalls dem Antrag der FDP zustimmen. Einerseits werde gespart und andererseits die soziale Komponente berücksichtigt. Zu kritisieren sei aber, dass durch den Ausbau der Gewerbegebiete zuviel Flächen überbaut und versiegelt worden seien. In den Förderrichtlinien müsse die Umweltverträglichkeit, die regionale und soziale Verträglichkeit und der Flächenverbrauch stärker berücksichtigt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer bemerkte, dass die Kommunen eine sehr unterschiedliche Finanzkraft hätten und der Landkreis eine Ausgleichsfunktion übernehmen müsse. Er könne nicht beurteilen, ob die Ablehnung der Bürgermeister der Hauptgrund für die Entscheidung der CDU-Fraktion gewesen sei. Die CDU-Fraktion solle sich mehr zutrauen, eigene Vorstellungen zu entwickeln. Die Berechnung der Fördersumme nach der Steuerkrafteinnahme sei unkompliziert und stelle kein Problem dar.