Sitzung: 30.08.2016 Sozialausschuss
a) Antrag der CDU-Fraktion: Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu
schaffen
Erster Kreisrat Frische teilte
mit, dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 25.08.2016 für die Sitzung des
Sozialausschusses am 30.08.2016 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber“ beantragt habe.
Erster Kreisrat Frische verwies
darauf, dass der Antrag verspätet eingegangen sei. Die nächste Sitzung finde in
der neuen Wahlperiode am 17.11.2016 statt. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sei
im Vorfeld dieser Sitzung über den Sachstand informiert worden.
Im Übrigen, so Erster Kreisrat Frische weiter, arbeite die Verwaltung mit
Nachdruck an der Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes der Bundesregierung vom
Juli 2016, mit dem Arbeitsgelegenheiten (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen)
unter Federführung der Agentur für Arbeit angeboten werden sollen.
b) Heranziehungsvereinbarungen Wohngeld und
Asylbewerberleistungsgesetz
Kreisoberamtsrätin Schröder trug
vor, dass die mit den Städten und Gemeinden
abgeschlossenen Heranziehungsvereinbarungen
zur Übernahme der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz und dem
Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2016 auslaufen würden. Die Vereinbarungen
seien in 2015 nur für die Laufzeit eines Jahres abgeschlossen worden, da auf
Wunsch der Städte und Gemeinden die Höhe der jeweiligen Kostenerstattung für
die Personal- und Sachkosten nochmals überprüft werden solle. Für beide
Aufgabenbereiche seien bislang Kostenerstattungen in Höhe von 215,00 Euro pro
Zahlfall (Wohngeld) bzw. Person (Asyl) festgelegt worden.
Kreisoberamtsrätin Schröder
berichtete weiter, dass die Thematik am 02.06.2016 in der Sitzung des
Arbeitskreises Soziales, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der
Bürgermeister bzw. ihrer Stellvertretungen, des Ersten Kreisrates sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung, behandelt worden sei. Im
Arbeitskreis sei eine Verständigung dahingehend erzielt worden, dass die in der
Heranziehungsvereinbarung Wohngeld an dem Kostenerstattungsbetrag von 215,00
Euro pro Zahlfall festgehalten werde. Für den Aufgabenbereich Asyl solle hingegen
die Kostenpauschale auf 300,00 Euro pro Person angehoben werden. Beide
Heranziehungsvereinbarungen sollen beginnend ab 01.01.2017 für die Dauer von
zwei Jahren mit den vorgenannten Kostenpauschalen abgeschlossen werden.
Das Ergebnis aus dem Arbeitskreis
Soziales solle den Bürgermeistern in der nächsten Dienstbesprechung der
Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 vorgestellt werden, so Kreisoberamtsrätin
Schröder weiter. Da die heutige Sitzung des
Sozialausschusses vor der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten
stattfinde und dies gleichzeitig die letzte Sitzung in dieser Wahlperiode sei,
sei beabsichtigt, die Heranziehungsvereinbarungen ohne Beteiligung des
Fachausschusses direkt dem Kreisausschuss und dann dem Kreistag vorzulegen.
Die Ausschussmitglieder nahmen den Vorschlag - ohne Bedenken zu äußern - zur
Kenntnis.
c)
Asylbewerber im Landkreis Cloppenburg
- Zuweisung / Unterbringung (Sachstandsbericht)
Kreisoberamtsrätin
Schröder kündigte einen Infobrief zu diesem Thema an, der in Kürze allen
Kreistagsabgeordneten per Mail zugesandt werde.
Weitere Mitteilungen lagen nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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