Der Kreistag nahm das
Prüfungsergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung im Bereich „Planung der
Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen nach § 13 KiTaG zur Kenntnis. Er
beschloss einstimmig, dass in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
über das Ergebnis der Überprüfung beraten wird.
Kreisausschuss am 26.04.2016
Landrat Wimberg trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-KA/16/304 vor.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen war der Meinung, dass dieses Ergebnis der überörtlichen Kommunalprüfung auch im Jugendhilfeausschuss als zuständigem Fachausschuss zu beraten sei. Sie beantragte daher, dass der Kreistag den Prüfungsbericht nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern beschließt, dass in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über mögliche Konsequenzen aus der Überprüfung beraten werde.
Kreistagsabgeordneter Schröer erklärte, dass aus seiner Sicht nichts gegen eine Beratung im Jugendhilfeausschuss spreche.