Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Sozialausschuss beschloss mit zwei Gegenstimmen, zwei Enthaltungen und fünf Zustimmungen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN abzulehnen.

 

Der Sozialausschuss begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber. Er empfiehlt der Kreisverwaltung, die Umsetzung - insbesondere die Erfahrungen anderer Kommunen in Niedersachsen - im Auge zu behalten und im kommenden Jahr darüber dem Sozialausschuss zu berichten. Dem Kreistag wird empfohlen, sich diesem Beschluss anzuschließen.

 

 


Kreistagsabgeordnete Lüdders verwies auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, der alle wichtigen Aspekte enthalte. Sie erklärte, dass sie die Gesundheitskarte als eine Entlastung für die Verwaltung sehe, da beispielsweise die Einbindung des Gesundheitsamtes entfalle. Sie sehe diese Entscheidung nicht –wie in der Vorlage angeführt – als ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Hierzu erläuterte Kreisoberamtsrätin Schröder folgendes: Die Kommunen seien Kostenträger für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber. Sie könnten in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie der Vereinbarung beiträten.

Die elektronische Gesundheitskarte gelte für Asylbewerber, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten würden, sich also noch keine 15 Monate im Leistungsbezug befänden. Im Anschluss würden Leistungen in etwa analog der Sozialhilfe gezahlt, z.B. entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit nicht bereits vorher ein Wechsel in das Leistungssystem des SGB II erfolgt sei.

 

Die Leistungen, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte erbracht würden, seien gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt und bezögen sich im Wesentlichen auf Akut-Behandlungen, Schmerzzustände und schwangerschaftsbedingte Behandlungen.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ändere diese Leistungen nicht, die Leistungen würden nicht vergleichbar mit denen gesetzlich Krankenversicherter.

 

Bisher sei es so gewesen, dass der Sozialhilfeträger vor Ort (im Landkreis Cloppenburg die Städte und Gemeinden) einen Krankenschein ausstelle. Für den Hausarzt gelte dieser für ein Quartal, für Fachärzte in der Regel für eine Behandlung. Bei einem weiteren oder unklaren Behandlungserfordernis gebe das Gesundheitsamt hierzu eine Stellungnahme ab und dieser werde dann gefolgt.

Dieses Verfahren habe sich gut eingespielt, so dass man derzeit keine Notwendigkeit für eine Änderung sehe.

 

Könne künftig jedoch sichergestellt werden, dass auch mit der elektronischen Gesundheitskarte nur die eingeschränkten Leistungen erbracht werden, dies mit einer Verwaltungsvereinfachung einhergehe und die Kosten akzeptabel seien, so werde die Einführung befürwortet.

 

Dies sei aber derzeit nicht der Fall.

Es werde durch die Krankenkassen nicht geprüft, ob tatsächlich nur die unabweisbar erforderlichen Leistungen erbracht werden. Schätzungen würden davon ausgehen, dass dies zu einer enormen Kostensteigerung führen werde.

Für den Arzt selbst sei nicht erkennbar, dass der Patient nur eingeschränkte Leistungen erhalte, da dies zwar auf der Karte zu erkennen sei, im System des Arztes aber in der Regel nicht abgebildet werde.

 

Der Landkreis habe kein Prüfungsrecht gegenüber den Krankenkassen. Die dort entstehenden Kosten müssten so anerkannt werden. Auch die geforderten Verwaltungskosten seien mit 8 % viel zu hoch angesetzt. Es werde mit 300.000 – 400.000 € Mehrkosten gerechnet, ohne dass Verwaltungskosten in dem Umfang hier wegfallen würden.

Es seien mit der elektrischen Gesundheitskarte umständliche An-, Änderungs- und Abmeldeverfahren verbunden und Abrechnungen mit den Krankenkassen müssten weiterhin durch den Landkreis erfolgen.

 

Auch das Risiko des Missbrauchs trage allein der Landkreis.

 

In Nordrhein-Westfalen, das mit seiner Vereinbarung „Pate“ gestanden habe, sei das Interesse an einem Beitritt ebenfalls sehr verhalten. Von 396 möglichen Kommunen seien bisher nur 16 beigetreten.

Die ablehnende Haltung werde auch von anderen Ländern berichtet.

 

Landrat Wimberg sagte, dass nach seinen Kenntnissen aus der Landrätekonferenz eine Kommune in Niedersachsen den Beitritt überlege. Der Niedersächsische Landkreistag rate aufgrund der hohen Kosten und der Konditionen von einem Beitritt ab.

 

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass das Land hier einen Vertrag zulasten Dritter abgeschlossen habe, ohne dass es selbst an den Kosten beteiligt sei. Es könne nicht sichergestellt werden, dass die Asylbewerber tatsächlich nur die ihnen zustehenden Leistungen erhalten würden.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders gab zu Bedenken, dass Asylbewerber nicht den gleichen Zugang zum Gesundheitssystem hätten wie gesetzlich krankenversicherte Personen. Bei nicht rechtzeitiger Behandlung könnten unter Umständen Folgeerkrankungen wie beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen entstehen. Es sei doch möglich, das System zu erproben. Dafür gebe es Kündigungsfristen. Nur so gebe es keine Menschen zweiter Klasse mehr.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck sagte, dass der Sozialausschuss sich durchaus mit Geschäften der laufenden Verwaltung beschäftigen könne. Die Verwaltung heiße den Beitritt nicht gut. Gebe es denn derzeit Probleme für die Asylbewerber im tatsächlichen Ablauf?

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte, ihr seien keine Probleme mit dem derzeitigen Verfahren bekannt.

 

Hierzu sagte beratendes Mitglied Fangmann, dass die Kreisarbeitsgemeinschaft den Beitritt begrüße, da so eine Diskriminierung vermieden werde. Man müsse davon ausgehen, dass künftig der Großteil der Asylbewerber anerkannt würde. Diese seien dann über die Leistungen nach dem SGB II pflichtversichert. Dann könne man dieses auch von Anfang an sicherstellen. Eine Evaluation der Bertelsmannstiftung aus Bremen und Hamburg habe gezeigt, dass es keine Kostensteigerung, sondern sogar eine Senkung gebe.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah sagte, dass die CDU-Fraktion sehe, dass sich das bisherige System bewährt habe. Es gebe kurze Wege zwischen den Ärzten und den Rathäusern. Auch andere Kommunen würden sich von einem Beitritt distanzieren.

Sie beantrage daher, der Beschlussvorlage zu folgen.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, stellte den Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

2

Enthaltung:

2