Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
-  dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. einen jährlichen Zuschuss von bis zu 15.120,- €,
-  dem Verein donum vitae von bis zu 17.800,- € und
-  dem Sozialdienst kath. Frauen einen jährlichen Zuschuss von bis zu 7.800,- € 
als Defizitausgleich zu bewilligen.


Kreisamtsrätin Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/005  vor.

 

Kreistagsabgeordneter Möller dankte den Beratungsstellen für ihre gute Arbeit in den vergangenen Jahren. Aufgrund der Erörterungen in der CDU-Fraktion schlage er vor, in den kommenden drei Jahren jeweils dem Diakonischen Werk einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.120,- €, dem Verein donum vitae einen Zuschuss von bis zu 17.800,- € sowie dem Sozialdienst kath. Frauen e.V. einen Zuschuss von bis zu 7.800,- € als Defizitausgleich zu bewilligen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Meyer erklärte Kreisamtsrätin Krogmann, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Verwendungsnachweise relativ gering sei.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff verwies darauf, dass der Kreistag für das Haushaltsjahr 2010 ein Haushaltssicherungskonzept zur Konsolidierung der Finanzen beschlossen habe und daher auch Kürzungen in Betracht zu ziehen seien. Hinsichtlich des Antrages der Diakonie falle auf, dass die Personalkosten nur um 2 bis 3 % stiegen, der Zuschussantrag jedoch um 50 % höher sei. Außerdem habe die Diakonie keinen Eigenanteil eingeplant. Es stelle sich daher die Frage, ob ausschließlich der Landkreis die Deckungslücke übernehmen müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer bat, die verschiedenen Institutionen nicht gegeneinander auszuspielen.

 

Vorsitzender Niehaus erläuterte, dass die Kosten bei donum vitae u.a. höher seien, weil dort zwei Beratungsstellen betrieben würden.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders meinte, dass die Bewilligung als Defizitausgleich und die Höchstbetragsregelung („bis zu“) sichere, dass nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten Grundlage für die Zuschüsse seien. Wenn die Diakonie mit weniger Geld auskomme, sei dies aufgrund der Spitzabrechnung kein Problem.

 

Kreistagsabgeordneter Friedhoff machte – um Sparanreize zu setzen – den Gegenvorschlag, die Mittelbewilligung erst nachträglich zu erhöhen, falls später tatsächlich höhere Kosten nachgewiesen würden. Er warnte vor massiven finanziellen Problemen, wenn bei den freiwilligen Leistungen keine Grenzen gezogen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erläuterte, dass die Steigerung des Zuschussantrages der Diakonie auf den höheren Personalkosten beruhe. Im Übrigen befürworte er den vorliegenden Beschlussvorschlag.