Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag
zu empfehlen, in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Schwangeren- und
Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
- dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth.
Kirche in Oldenburg e.V. einen jährlichen Zuschuss von bis zu 15.120,- €,
- dem Verein donum vitae von bis zu
17.800,- € und
- dem Sozialdienst kath. Frauen einen
jährlichen Zuschuss von bis zu 7.800,- €
als Defizitausgleich zu bewilligen.
Kreisamtsrätin Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend
der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/005 vor.
Kreistagsabgeordneter Möller dankte
den Beratungsstellen für ihre gute Arbeit in den vergangenen Jahren. Aufgrund
der Erörterungen in der CDU-Fraktion schlage er vor, in den kommenden drei
Jahren jeweils dem Diakonischen Werk einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.120,-
€, dem Verein donum vitae einen Zuschuss von bis zu 17.800,- € sowie dem
Sozialdienst kath. Frauen e.V. einen Zuschuss von bis zu 7.800,- € als
Defizitausgleich zu bewilligen.
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten
Meyer erklärte Kreisamtsrätin Krogmann, dass der Verwaltungsaufwand für die
Prüfung der Verwendungsnachweise relativ gering sei.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff
verwies darauf, dass der Kreistag für das Haushaltsjahr 2010 ein
Haushaltssicherungskonzept zur Konsolidierung der Finanzen beschlossen habe und
daher auch Kürzungen in Betracht zu ziehen seien. Hinsichtlich des Antrages der
Diakonie falle auf, dass die Personalkosten nur um 2 bis 3 % stiegen, der
Zuschussantrag jedoch um 50 % höher sei. Außerdem habe die Diakonie keinen
Eigenanteil eingeplant. Es stelle sich daher die Frage, ob ausschließlich der
Landkreis die Deckungslücke übernehmen müsse.
Kreistagsabgeordneter Meyer bat,
die verschiedenen Institutionen nicht gegeneinander auszuspielen.
Vorsitzender Niehaus erläuterte,
dass die Kosten bei donum vitae u.a. höher seien, weil dort zwei
Beratungsstellen betrieben würden.
Kreistagsabgeordnete Lüdders
meinte, dass die Bewilligung als Defizitausgleich und die Höchstbetragsregelung
(„bis zu“) sichere, dass nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten Grundlage
für die Zuschüsse seien. Wenn die Diakonie mit weniger Geld auskomme, sei dies
aufgrund der Spitzabrechnung kein Problem.
Kreistagsabgeordneter Friedhoff
machte – um Sparanreize zu setzen – den Gegenvorschlag, die Mittelbewilligung
erst nachträglich zu erhöhen, falls später tatsächlich höhere Kosten
nachgewiesen würden. Er warnte vor massiven finanziellen Problemen, wenn bei
den freiwilligen Leistungen keine Grenzen gezogen würden.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erläuterte, dass die Steigerung des Zuschussantrages der Diakonie auf den höheren Personalkosten beruhe. Im Übrigen befürworte er den vorliegenden Beschlussvorschlag.