Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bauoberrat Ribinski gab einen kurzen Überblick über den Stand der Planungen des vierstreifigen Ausbaus der E 233.

 

Er erläuterte, dass sich weiterhin sämtliche Abschnitte des Landkreises Cloppenburg in der Prüfung der Landesbehörde bzw. in der Überarbeitung zur Berücksichtigung der Prüfanmerkungen durch die Landesbehörde befänden.

 

Zu den einzelnen Abschnitten gab er folgende Informationen:

 

Der Planungsabschnitt 4 wurde entsprechend der Prüfanmerkungen der NLStbV in enger Abstimmung mit dieser überarbeitet und Mitte April zur Weiterleitung an das BMVI erneut vorgelegt. derzeit prüfe die NLStbV die Unterlagen.

 

Die Prüfung des Planungsabschnittes 5 durch die NLStbV sei bereits erfolgt. Derzeit würden die Unterlagen entsprechend der Prüfanmerkungen überarbeitet. Begleitend fänden Abstimmungsgespräche mit der NLStbV statt.

 

Durch den Zentralen Geschäftsbereich der NLStbV sei der Planungsabschnitt 6 geprüft worden. Derzeit würden die Unterlagen entsprechend der Abstimmungen mit der NLStbV aufbereitet.

 

Die Prüfung des Planungsabschnittes 8 sei von der NLStbV Mitte März abgeschlossen worden. Entsprechend der Prüfanmerkungen würden geringfügige Überarbeitungen durchgeführt, um die Unterlage anschließend der NLStbV zur Weiterleitung an das BMVI vorzulegen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, teilte mit, dass Anwohner der Stadt Cloppenburg die Frage geäußert hätten, ob es im Zuge des Ausbaus der E 233 im Bereich der Ortsumgehung Cloppenburg weitere Lärmschutzmaßnahmen geben werde.

 

In dieser Sache wäre man einen großen Schritt nach vorne gekommen, erläuterte Herr Kreisbaurat Raue. Hierbei handele es sich um ein Projekt der NLStbV. In einem Gespräch mit dem BMVI im Sommer 2015 in Berlin sei noch einmal mit Nachdruck die Dringlichkeit dargestellt worden. Der Bund habe daher nun mit dem Land vereinbart, entsprechende Entwurfsplanungen zu erstellen.

 

Herr Haberland bestätigte, dass der Planungsauftrag für die Erstellung eines Lärmschutzes im Zuge der Ortsumgehung Cloppenburg bestehe. Die Planungen würden mit dem Landkreis und der Stadt Cloppenburg abgestimmt. Es handele sich hier um Lärmvorsorge, die allerdings ausschließlich bei Umsetzung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 durchgeführt werde. Daher werde diese Maßnahme einem Planungsabschnitt zugeordnet. Diese Lärmvorsorge beinhalte eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Brinker erkundigte sich, ob in den Bereichen, in denen kein aktiver Lärmschutz gewährt werden könne, durch Landschaftswälle bzw. Bepflanzung eine Lärmminderung erreicht werden könne.

 

Da man sich hier außerhalb vorgeschriebener Lärmschutzmaßnahmen befände, könne es sich hier nur um freiwillige Maßnahmen handeln, sofern hierfür Flächen zur Verfügung stünden, gab Herr Bauoberrat Ribinski zu bedenken. Evtl. könne aufgrund des Ausbaus anfallender überschüssiger Boden für solche Wälle genutzt werden. Diese Thematik werde im Planfeststellungsverfahren zu klären sein.