Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es meldete sich eine Einwohnerin aus Timmerlage und beschwerte sich darüber, dass die Zusage des vorherigen Landrates Eveslage, für die Ortschaft Timmerlage werde es im Rahmen des Ausbaus der E 233 Lärmschutz geben, nicht eingehalten worden sei. Die Dorfgemeinschaft Timmerlage sei nicht für den Ausbau der E 233. Mit den dortigen Einwohnern hätte es keine Gespräche gegeben. Darüber hinaus sei der Ausbau des nachgeordneten Wegenetzes gestrichen worden. Auch die Rastanlage in Timmerlage sei von den dortigen Anwohnern nicht gewollt, da es auch hier keinen Lärmschutz geben werde. Durch den Ausbau seien die dort ansässigen Landwirte in ihrer Existenz bedroht. Wenn für die Ortschaft Timmerlage nichts getan werde, würden die für den Ausbau der E 233 erforderlichen Flächen nicht abgegeben werden.

 

Herr Kreisbaurat Raue teilte mit, dass er sich an eine solche Zusage des Landrates nicht erinnern könne. Zum besagten Zeitpunkt seien die Planungen noch nicht so weit gewesen, dass eine qualifizierte Aussage zum Lärmschutz möglich gewesen sei.

 

Es habe mehrere Gespräche mit dieser Einwohnerin und weiteren Anwohnern aus Timmerlage im Kreishaus, im Rathaus der Gemeinde Lastrup und vor Ort in Timmerlage gegeben, in denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes in Timmerlage erörtert worden seien. Nach einem Gespräch im zuständigen Ministerium in Berlin sei der Versuch einer pragmatischen Lösung außerhalb der straßenrechtlichen Vorgaben mit den Anliegern weiter erörtert worden.

 

Anschließend meldete sich ein Einwohner aus Löningen und erkundigte sich bezüglich des Verkehrsunfallberichts, ob zukünftig eine geschlechtsspezifische Aufteilung der Verkehrsunfälle, wie auch von Frau Kreistagsabgeordnete, Dr. Kannen erfragt, erfolgen könne. Dies sei kein Statistikfaktor, erklärte der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde. Man werde sich jedoch erkundigen, ob dies möglich sei.

 

Auf weitere Nachfrage des Einwohners, ob auch eine Auflistung der Verkehrsunfälle erfolgen könne, die durch die gleichzeitige Nutzung neuer Medien verursacht würden, gab der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, an, dass dieses nicht messbar sei. Hier wolle man präventiv tätig werden. Herr Kreisrat Varnhorn führte hierzu weiter aus, dass diese Unfallursachen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht von der Polizei erfasst werden dürften. Neueste Studien würden aber bestätigen, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle bei Nutzung von z. B. Smartphones angestiegen sei.

 

Des Weiteren bat der Einwohner um Überprüfung des Standortes der Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung an der Lichtzeichenanlage in Borkhorn, die seines Erachtens dort nicht korrekt stehe. Eine Überprüfung wurde ihm vom Vorsitzenden, Herrn Kreistagsabgeordneten Kolde, zugesagt.

 

Hinsichtlich der gefährlichen Kreuzung in Elisabethfehn-Süd gab der Einwohner den Hinweis, die Standorte der Fahrradständer und der Haltestelle zu hinterfragen. Herr Kreisrat Varnhorn sagte zu, diese Anregungen zu prüfen und bei der weiteren Planung in die Abwägung einzustellen.

 

Abschließend erklärte der Einwohner, dass er keinen Vorteil durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 sähe und sprach sich gegen den Bau aus.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, stellte fest, dass der vierstreifige Ausbau der E 233 im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei, in der Region gewollt sei und auch erfolgen werde.

 

 

Frau Hollah bat als Einwohnerin aus Lastrup darum, Umleitungsstrecken für Straßenbaumaßnahmen vor Baubeginn auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Als negatives Beispiel nannte sie die Baumaßnahme im Zuge der B 213 in Lastrup. Die Umleitungsbeschilderung sei von vielen Verkehrsteilnehmern ignoriert worden, so dass der Verkehr über nicht dafür geeignete Strecken verlaufen sei. Somit seien auch Schäden an diesen Strecken entstanden. Daher müsse im Vorfeld eine bessere Abstimmung mit der betroffenen Gemeinde erfolgen. Evtl. sei auch der Einsatz von Lichtzeichenanlagen an Umleitungsstellen zu prüfen, um eine bessere Wahrnehmung zu erlangen.

 

Herr Kreisrat Varnhorn äußerte hierzu, dass es sich bei jeder Umleitungsbeschilderung um eine Einzelmaßnahme handele, die individuell umzusetzen sei. Die Umleitungsbeschilderung für die Baumaßnahme auf der B 213 in Lastrup sei nicht optimal erfolgt. Um zukünftig eine Verbesserung zu erlangen, habe die Verwaltung das Schreiben der Gemeinde Lastrup zu dieser Umleitungsmaßnahme als Anlass genommen, um eine bessere Abstimmung zu erlangen.