1.      Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Der Kreuzungsbereich der K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisabethfehn-Süd soll verkehrssicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage zu untersuchen und mit Kosten zu hinterlegen. Die Maßnahme ist hinsichtlich der Gestaltung und Finanzierung entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 15.10.2015 sowie vom 17.12.2015 mit der Gemeinde Barßel abzustimmen.

 

2.      Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig mit einer Enthaltung, dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Für den Kreuzungsbereich der L 838 / L 840 / K 298 / K 258 in Löningen, Bunnen soll sowohl die Installation einer Lichtzeichenanlage mit Einbeziehung der Bahn sowie der Bau eines Kreisverkehrsplatzes geplant und hierfür die Kosten ermittelt werden.

 


Herr Kreisrat Varnhorn ging darauf ein, dass der Kreistag in der Sitzung am 15.10.2015 sowie ergänzend am 17.12.2015 beschlossen habe, unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung durch die Verkehrsunfallkommission untersuchen zu lassen und, sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht gegeben seien, Vorschläge zur Entschärfung dieser Kreuzungsbereiche auszuarbeiten.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion habe mit Antrag vom 22.12.2015 um Überprüfung der Kreuzungsbereiche der K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisabethfehn-Süd sowie der L 838 / L 840 / K 298 und K 358 in Löningen, Bunnen gebeten. Das Ergebnis dieser Überprüfung solle nunmehr vorgestellt werden. Hierzu übergab er das Wort an Herrn PHK Heppner.

 

Herr Heppner erläuterte, dass der Kreuzungsbereich K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisabethfehn-Süd aufgrund des Antrages der Eheleute Fricke auf Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage untersucht worden sei. Das Ergebnis dieser Untersuchung stellte er anhand des der Vorlage V-VERK/16/105 beigefügten Berichts sowie der als Anlage 1 zu TOP 7 beigefügten Präsentation vor.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Loots teilte Herr PHK Heppner mit, dass die Zählung in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr während der Hauptzeiten des Schülerverkehrs bei Dunkelheit und trockener Witterung erfolgt sei. Bei der Zählung seien auch die Schüler berücksichtigt worden, die mit Kraftfahrzeugen zur Bushaltestelle gebracht worden seien.

 

Herr PHK Heppner erklärte weiterhin, dass die nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Zahlen für die Installation einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) in diesem Bereich nicht erreicht worden seien. Daher könne nicht die Anordnung einer Lichtsignalanlage erfolgen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Loots gab zu bedenken, dass die Anzahl der querenden Fußgänger erreicht worden sei, nur die Belastung durch Kraftfahrzeuge hier nicht so hoch sei. Hier müsse seines Erachtens eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, da der Kreuzungsbereich gefährlich sei.

 

Auch er sei der Meinung, so Herr PHK Heppner, dass es sich um einen gefährlichen Kreuzungsbereich handele, was auch aus seinem Bericht hervorgehe. Aufgrund der dort aufgeführten Empfehlungen habe er bereits mit der Polizei in Barßel und Friesoythe Kontakt aufgenommen und eine stärkere Überprüfung des Kraftfahrzeugverkehrs in diesem Bereich abgestimmt. Zudem gehe er davon aus, dass nach Umsetzung der weiteren empfohlenen Maßnahmen einer Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich erreicht werden könne.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Rosenbaum bedankte sich zunächst bei Herrn PHK Heppner für die so umfangreiche und gute Analyse des Kreuzungsbereiches. Seines Erachtens müsse in diesem Bereich eine Fußgänger-Lichtsignalanlage errichtet werden. Zudem müsse überprüft werden, ob auch eine Verlegung der Haltestelle in Frage käme. Eine Realisierung müsse gemeinsam mit der Gemeinde Barßel erfolgen. Die Kosten sollten je zu 50 % von der Gemeinde Barßel und dem Landkreis Cloppenburg getragen werden. Er stelle den Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage in diesem Bereich.

 

Herr PHK Heppner gab zu bedenken, dass bei so geringen Querungs- und Belastungszahlen die Gefahr bestünde, dass die Fußgänger-Lichtsignalanlage nicht benutzt oder nicht beachtet werde.

 

Durch Kinder sei der Verkehr des schräg verlaufenden Kreuzungsbereiches (von der Oltmann-Strenge-Straße zur K 329) schwer einzuschätzen, daher sei hier eine Fußgänger-Lichtsignalanlage erforderlich, machte Herr Kreistagsabgeordneter Rosenbaum deutlich.

 

Er könne den Antrag nur unterstützen, so Herr Kreistagsabgeordneter Loots. Aufgrund der hier vorliegenden Faktoren (schräger Kreuzungsverlauf, Lichtkegel der Beleuchtung schließt Fußgänger nicht ein) seien die Verkehrsteilnehmer verunsichert. Die Beinahe-Unfälle würden sich hier häufen. Daher sehe er hier entsprechenden Handlungsbedarf.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erklärte, dass sie die Einschätzung nicht nachvollziehen könne, warum die Fußgänger-Lichtsignalanlage nicht genutzt bzw. beachtet werde. Die im Bericht empfohlenen Vorschläge würden sicherlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich beitragen, hätten mit der Querung des Kreuzungsbereichs nichts zu tun. Auch sie befinde die Installation einer Fußgänger-Lichtsignalanlage als sinnvollste Lösung, auch wenn die von den Richtlinien vorgegebenen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Es sei das Bestreben aller, die Situation in diesem Bereich sicherer zu gestalten. Daher stelle sie den Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage in diesem Bereich.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Trenkamp unterstütze diesen Antrag, wenn sich die Gemeinde Barßel an dieser Maßnahme beteilige. Die Kosten sollten jeweils zur Hälfte vom Landkreis Cloppenburg und von der Gemeinde Barßel getragen werden. Diesbezüglich sei eine Einigung mit der Gemeinde Barßel zu erlangen.

 

Herr Kreisbaurat Raue äußerte ebenfalls, dass es sich hier um einen unübersichtlichen Kreuzungsbereich handele. Viele Kraftfahrzeugführer würden hier die Verbindung von der K 329 zur Oltmann-Strenge-Straße nutzen und somit die Brücke über den Elisabethfehnkanal belasten. Der Landkreis habe hohe Investitionen in den Ausbau der Kreisstraßen 318 und 296 getätigt, um neben der K 299 das überörtliche Straßennetz in diesem Bereich zu stärken und die Verkehrsbeziehungen auf diesen Strecken zu bündeln. Dies werde auch durch die Abstufung der K 329 zur Gemeindestraße unterstützt. Ferner sei die Oltmann-Strenge-Straße nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt. Der hohe bestehende Durchgangsverkehr werde schon seit langem von den dortigen Anliegern zu Recht bemängelt, weil diese Durchgangsverkehre ohne längere Fahrstrecken in Kauf nehmen zu müssen, bequem über die vom Landkreis ausgebauten Kreisstraßen verkehrssicher abgeleitet werden könnten. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob die Sperrung der Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr eine auch für den Anliegerverkehr vertretbare alternative verkehrssichernde Maßnahme wäre.

 

Man solle bedenken, so Herr Haberland, dass man mit der Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage ohne die Richtlinien zu beachten einen Präzedenzfall schaffen könne. Zudem seien die Richtlinien aufgrund eines großen Erfahrungsschatzes von Fachleuten entstanden und hätten ihren Sinn. Diese sollten nicht leichtfertig übergangen werden.

 

Die Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, befand Herr Kreistagsabgeordneter Loots nicht für die richtige Lösung. Sein Anliegen sei es, die Menschen zu schützen, auch wenn dies gegen die Richtlinien erfolgen müsse. Dies dürfe aber nicht willkürlich geschehen.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Rosenbaum sprach sich dafür aus, die Richtlinien nicht leichtfertig zu überschreiten. Die Gefährlichkeit für den Kreuzungsbereich sei hier jedoch gegeben, was ein Überschreiten hier rechtfertige. Die Schließung der Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr hielt er für unvorteilhaft für die Anlieger der Schleusenstraße.

 

Herr Landrat Wimberg stellte klar, dass kein Präzedenzfall geschaffen werden solle. Er verwies auf die im Kreistag getroffenen Beschlüsse vom 15.10.2015 sowie vom 17.12.2015. Danach sei es ein gemeinsames Anliegen des Landkreises und der Gemeinden, gefährliche Kreuzungsbereiche zu entschärfen. An diesen Beschluss solle man anknüpfen und sich mit der Gemeinde Barßel abstimmen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bat um Abstimmung über die Anträge auf Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich der K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisabethfehn-Süd.

 

 

Im Anschluss hieran stellte Herr PHK Heppner anhand der in der Anlage 2 zu TOP 7 beigefügten Präsentation den Sachverhalt an der Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich der L 838 / L 840 / K 298 und K 358 in Löningen, Bunnen sowie die von der Verkehrssicherheitskommission ausgesprochenen Empfehlung vor.

 

Herr Erster Kreisrat Frische ergänzte den Vortrag von Herrn PHK Heppner dahingehend, dass sich in diesem Kreuzungsbereich im Jahr 2016 bereits zwei weitere Unfälle ereignet hätten.

 

Auch der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, gab zu bedenken, dass es sich um einen unfallträchtigen Kreuzungsbereich handele. Seit ca. 30 Jahren würden sich hier immer wieder Unfälle ereignen. Insbesondere Vorfahrtsverletzungen seien hier zu verzeichnen. Dieses sei der Schwachpunkt des Kreuzungsbereiches.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah fragte an, ob in die Überlegungen der Verkehrssicherheitskommission auch die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes eingeflossen sei. Dies sei eine Alternative zur Lichtzeichenanlage, die auch im Dorferneuerungsprogramm für Bunnen aufgenommen werden könne.

 

Diese Alternative sei auch besprochen worden, so Herr PHK Heppner. Da sich die Einbindung der vorhandenen Bahnlinie in diesem Bereich in einem Kreisverkehrsplatz als sehr schwierig darstelle, sei diese Möglichkeit als unvorteilhaft angesehen worden.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bemerkte, dass die Umsetzung eines Kreisverkehrsplatzes in diesem Kreuzungsbereich bedeute, dass der gesamte Kreuzungsbereich verlegt werden müsse. Dies würde wahrscheinlich den Kostenrahmen sprengen.

 

Auch Herr Haberland gab zu bedenken, dass der Aufwand für den Bau eines Kreisverkehrsplatzes wesentlich größer sei als die Installation einer Lichtzeichenanlage, da dann eine Verlegung des Kreuzungsbereiches erfolgen müsse. Als Beispiel für einen Kreisverkehrsplatz mit Einbindung von Bahnschienen nannte er den sogenannten „Eisel“ in der Stadt Löningen.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah sprach die Befürchtung aus, dass eine Lichtzeichenanlage für den Kreuzungsbereich nicht ausreichend sei. Daher sei unter Berücksichtigung der Kosten auch die Prüfung eines Kreisverkehrsplatzes durchzuführen.

 

Eine Abwägung, welche Maßnahme hier durchzuführen sei, gestalte sich schwierig, wenn die Kosten nicht bekannt wären, befand auch Frau Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen. Sie halte einen Kreisverkehrsplatz für sinnvoller, jedoch sei ihr die Größenordnung hierfür nicht bekannt.

 

Herr Haberland teilte mit, dass im Rahmen der Planung für die Lichtzeichenanlage die Variante für einen Kreisverkehrsplatz mit untersucht werde. Die Kosten für eine Lichtzeichenanlage unter Einbeziehung der Bahnanlage würden nach einer ersten groben Schätzung ca. 500.000,- € betragen. Für einen Kreisverkehr müsse man schätzungsweise das Doppelte veranschlagen.

 

Herr Erster Kreisrat Frische wies darauf hin, dass es im Rahmen der Dorferneuerung Bunnen bereits Pläne für einen Kreisverkehr in diesem Bereich gäbe, auf die zurückgegriffen werden könnte.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, machte den Vorschlag, beide Varianten mit Hinterlegung von Kostenvoranschlägen beplanen zu lassen und dann vorzustellen.