Beschluss: zur Kenntnis genommen

Baudirektor Haedke trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/09/005 ausführlich vor.

Die Verbreiterung der K 296 und der Ausbau der K 302 Cappeln seien in den Investitionsplan 2011 verschoben worden, weil seitens der zuständigen Bewilligungsbehörde erklärt worden sei, dass 2010 keine neuen Maßnahmen ins Jahresbauprogramm aufgenommen würden.

Landrat Eveslage ergänzte, dass die GVFG-Mittel wegen der kommunalen Entlastungsstraßen nicht wie geplant zur Verfügung gestellt würden. Außerdem sei für den Landkreis Cloppenburg das GVFG-Programm finanziell sehr belastend, da dadurch eine hohe Vorfinanzierung entstehe. Zudem müsse der Eigenanteil des Landkreises von 40 % ebenfalls durch Kredite sichergestellt werden.

Landrat Eveslage und Ltd. Baudirektor Raue berichteten weiter, dass die vom Land Niedersachsen übernommene K 357 bekanntlich in einem sehr schlechten Zustand sei; nur im Bereich Lastrup sei ein Teilstück vom Land saniert worden.

Bei der Umstufung sei dem Landkreis Cloppenburg zugesichert worden, dass außerhalb der bisher geplanten GVFG-Maßnahmen GVFG-Mittel für den Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollten. Dies sei bis heute nicht geschehen. Bei einem vor kurzem im Wirtschaftsministerium geführten Gespräch sei noch einmal mit Nachdruck an diese Zusage erinnert worden. Die Maßnahme wurde für den Haushaltsplan 2010 vorgeschlagen, um das Land nicht aus der Verpflichtung zu entlassen.

Auf entsprechende Nachfrage aus dem Ausschuss wurde weiterhin berichtet, dass neuerdings die Bewilligungsbescheide mit Einschränkung versehen seien, dass also aus der Bewilligung von GVFG-Mitteln nicht geschlossen werden kann, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann. Es sei zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich seien oder Zuwendungen ganz entfallen. Dieses Finanzrisiko sei insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu berücksichtigen.

Der Verkehrsausschuss nahm den Bericht über den Haushalt 2010 und den Finanz- und Investitionsplan 2011 – 2013 bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis.