Nachtrag: 09.02.2016

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Diplom-Sozialpädagoge Jörg Backhaus, Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, berichtete über das Thema „Kindeswohlgefährdungen“.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, in welchen Fällen ein angemeldeter und in welchen Fällen ein unangemeldeter Hausbesuch erfolge. Diplom-Sozialpädagoge Backhaus erläuterte, dass bei einer Anzeige einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach einer ersten - aufgrund des Inhalts der Meldung - erfolgten Gefährdungsabschätzung in den überwiegenden Fällen noch am gleichen Tage ein Hausbesuch erfolge. Dieser erste Hausbesuch sei in annähernd 99% der Fälle unangemeldet. Neben der Wohnung werde auch, je nach Fallgestaltung, z. B. die Schule, der Kindergarten u. ä. aufgesucht, um mit den dortigen Fachkräften eine mögliche Kindeswohlgefährdung abzuklären. Nachfolgende Termine würden in aller Regel zuvor vereinbart und erfolgten nur in Ausnahmefällen unangemeldet. Das Jugendamt habe gegen den Willen der Eltern nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Es sei in jedem Fall die beste Möglichkeit, mit der Familie kooperativ zusammen zu arbeiten. Die Bindung der Kinder an ihre Eltern sei zu beachten, auch wenn es äußerlich schlecht laufe. Diplom-Sozialpädagoge Backhaus verwies nochmals auf das doppelte Mandat des Jugendamtes, einerseits den Familien bei der Erziehung ihrer Kinder Hilfe zu leisten, andererseits auch durch eine Herausnahme des Kindes in das Elternrecht eingreifen zu müssen.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg fragte, wieviele Fälle jeder Mitarbeiter zu betreuen habe. Diplom-Sozialarbeiter Backhaus teilte mit, dass er aktuell 58 Fälle bearbeite. Im Durchschnitt läge die Fallzahl bei etwas über 60 Fällen. Darunter seien Beratungen die in einem monatlichen Rhythmus, zum Teil wöchentlich, erfolgten, lose Beratungen mit 2 bis 3 Terminen im Jahr sowie die Betreuung von ambulanten und vollstationären Hilfen zur Erziehung zu verstehen.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus verwies auf einen Zeitungsbericht der letzten Tage, in dem sexuelle Übergriffe als eine Volkskrankheit beschrieben worden seien. Sie fragte, ob in der täglichen Arbeit ein Ansteigen der Fälle sexueller Übergriffe feststellbar sei. Diplom-Sozialarbeiter Backhaus antwortete, dass er einen solchen Fallanstieg nicht bestätigen könne. Zwar würden die Mitarbeiter des Jugendamtes durchaus mit dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Ein solcher könne jedoch nicht immer nachgewiesen werden