Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, folgendes zu beschließen:

·        der Landkreis Cloppenburg nimmt ab dem 01.04.2016 am Bundesprogramm „Kindertagespflege“ teil und stellt hierfür den entsprechenden Antrag

·        es wird die Höchstfördersumme entsprechend den Vorgaben des Bundes beantragt

·        die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/082 vor.

 

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erinnerte daran, dass Kindertagespflegepersonen für die Förderung der Kinder einen großen Beitrag leisteten. Dafür sei eine gute Ausbildung wichtig, so dass sie die Teilnahme an dem Bundesprogramm „Kindertagespflege“ unterstütze. Durch die Einführung von Qualifizierungskursen mit 300 Unterrichtsstunden entfalle jedoch die bisherige Ausbildung mit einem Umfang von 160 Stunden. Sie gab zu bedenken, ob durch den mit einer Teilnahme an dem Bundesprogramm erhöhten Stundenumfang der Qualifikationskurse weiterhin ausreichend Bewerber für die Kindertagespflege gefunden werden könnten.

 

Frau Dr. Neumann erläuterte, dass das durch das Deutsche Jugendinstitut neu entwickelte Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege einen Stundenumfang von 300 Unterrichtseinheiten vorsähe. Es sei davon auszugehen, dass dieser Qualifizierungsstandard zukünftig bundesweit eingeführt werde. Mit der Teilnahme am Bundesprogramm habe der Landkreis Cloppenburg die Möglichkeit, diesen Qualitätsstandard frühzeitig zu implementieren. Der Baustein „Festanstellung für Kindertagespflegepersonen“ sei zudem eine gute Möglichkeit, angehende Kindertagespflegepersonen zu motivieren, an diesem Qualifizierungskurs teilzunehmen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erkundigte sich, bei wem eine Festanstellung erfolgen werde. Dies sei noch nicht abschließend geklärt, antwortete Frau Dr. Neumann. Voraussichtlich werde eine Festanstellung über das Kindertagespflegebüro erfolgen.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe fragte, ob und wie die weitere Bezuschussung des Bundesprogramms nach Ablauf der 3-jährigen Förderperiode vorgesehen sei. Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärte, dass die jetzigen Fördermittel in Höhe von 200.000 € im Jahr zukünftig nicht vom Landkreis aufgebracht werden müssten. Sie verwies darauf, dass die nunmehr im Rahmen des Projektes aufzubringenden Mittel für die Qualifizierungs- und Fortbildungskurse und die Betreuung der Kinder in Kindertagespflege zu einem nicht unerheblichen Anteil auch bereits jetzt anfielen. Frau Dr. Neumann ergänzte, dass in 3 Jahren eine Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Stunden eventuell bereits Standard sein werde. Die als Halbtagsstelle angelegte Funktionsstelle bei der Volkshochschule diene der Implementierung des Qualitätshandbuches und könne dann entfallen. Hinsichtlich der weiteren Halbtagsstelle beim Kindertagespflegebüro könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose erfolgen.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg hob hervor, dass die weitere Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen sinnvoll sei. Ein Teil dieser Kosten werde bereits heute durch den Landkreis getragen. Wenn auch die Befürchtung bestehe, dass der Landkreis Cloppenburg die Kosten der innerhalb von 3 Jahre geschaffenen Strukturen zukünftig zu tragen habe, würden insgesamt die Vorteile überwiegen, so dass er den Antrag unterstützen werde.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus betonte, dass durch die Umsetzung des Bundesprogramms eine Aufwertung der Tagespflegepersonen erfolge, so dass sie ebenfalls eine Teilnahme befürworte.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen ergänzte, dass die Kindertagespflege durch sich verfestigende und verlässliche Strukturen weiter professionalisiert werde. Dadurch könne der Landkreis Cloppenburg nur gewinnen.