Kreisoberamtsrätin Schröder stellte den Sozialhaushalt 2016 vor. Sie sagte, dass man insbesondere im Bereich Asyl abwarten müsse, wie sich die Lage entwickle. Derzeit stelle sich der Teilhaushalt wie folgt dar:

 

Die Erträge beliefen sich auf 70,3 Mio. Euro, das sei ein Zuwachs von 11 Mio. Euro zu 2015. Der Aufwand beliefe sich auf 120,5 Mio. Euro, das sei ein Zuwachs von 32,5 Mio. Euro.

Das Gesamtdefizit im Teilhaushalt Soziales beliefe sich einschließlich Personal- und Sachkosten auf 50,2 Mio. Euro und liege damit um 21,4 Mio. Euro höher als in 2015.

Nur bezogen auf den Kernsozialhaushalt, also die Stellen, die das Sozialamt bewirtschafte, betrage das Defizit 48,3 Mio. Euro. Dies entspreche einem Zuwachs von 21,1 Mio. Euro zu 2015.

 

Zu einzelnen Teilbereichen des Haushaltes führte Kreisoberamtsrätin Schröder wie folgt aus:

Das Gesamtbudget für den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen betrage rd. 42 Mio. Euro. Dabei betrügen die Ausgaben rd. 42,2 Mio. Euro (ein Zuwachs von 2,1 Mio. Euro zu 2015), die Einnahmen rd. 37,9 Mio. Euro (ein Zuwachs von 1,7 Mio. Euro zu 2015).

Das Defizit habe sich von 2015 mit 3,9 Mio. Euro zu 2016 mit 4,4 Mio. Euro um rd. 500.000 Euro erhöht.

 

Dies sei für den Bereich der Eingliederungshilfe auf Kostensteigerungen in folgenden Bereichen zurückzuführen:

Im Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendliche (von der Frühförderung bis zum Studium) komme es zu Mehrausgaben von rd. 735.000 €.

Dies sei insbesondere auf steigende Zahlen bei den Integrations-/Inklusionshelfern zurückzuführen (von 40 in 2015 auf 56 für 2016) und auf eine Fallzahlensteigerung im teilstationären Bereich, insbesondere bei den Integrationskindergärten, um insgesamt 15 Fälle.

 

Im Bereich der Hilfen für Erwachsene betrügen die Mehrausgaben für die ambulante Wohnbetreuung rd. 160.000 Euro. Hier gebe es einen Fallanstieg um 18 auf 201. Gerade im Bereich der Hilfen für seelisch behinderte Menschen seien die Fallzahlen stark, aber auch im Bereich der Hilfen für geistig behinderte Menschen leicht steigend.

Im Bereich der Werkstatt für behinderte Menschen betrügen die Mehrausgaben rd. 370.000 Euro. Dies sei darauf zurückzuführen, dass es in 2016 rd. 30 Mehrfälle gebe, teilweise anteilig für das Jahr.

Im Bereich des stationären Wohnens und der tagesstrukturierenden Maßnahmen komme es zu Mehrausgaben von rd. 860.000 Euro.

Die stationär betreuten Fälle seien sehr unterschiedlich kostenintensiv. Die Vergütung der Einrichtungen erfolge –ähnlich wie Pflegestufen in Pflegeheimen- nach verschiedenen Stufen. Die Einstufung sei aber filigraner, und es stehe die Förderung der Bewohner im Vordergrund.

Zwei sehr kostenintensive Fälle mit je rd. 10.000 Euro monatlich führten zu hohen Mehrkosten. Außerdem gebe es im Bereich der seelisch behinderten Menschen 7 zusätzliche Fälle, für die Mehrkosten entstehen.

Im Bereich der Tagesstruktur und Tagesstätte für seelisch behinderte Menschen verursachten 10 neue Fälle Mehrkosten.

 

Die Mehreinnahmen resultierten aus voraussichtlich höheren Abschlägen für das Quotale System, also der Erstattung vom Land. Zudem werde der voraussichtlich aus der Abrechnung 2015 in 2016 an das Land zu erstattende Betrag geringer ausfallen als in diesem Jahr.

 

Für den Bereich der Hilfe zur Pflege sei die Defiziterhöhung um rd. 180.000 Euro auf folgende Faktoren zurückzuführen:

Es würden zu den derzeit rd. 350 laufenden Fällen über 30 neue Leistungsbezieher erwartet. Die Auslastungsquote der Pflegeheime sei hoch. Zudem sei die Kostensteigerung der Pflegesätze im Laufe des Jahres 2015 in vielen Pflegeheimen höher ausgefallen als erwartet und schlage in 2016 voll zu Buche.

Mehreinnahmen würden in Höhe von etwa 320.000 Euro erwartet, zurückzuführen auf erhöhte Renten, Kostenbeiträge aus Wohn- und Altenteilsrechten, Wohngeld etc.

 

Für den Bereich Asyl sei die größte Defizitentwicklung zu erwarten. Hier habe sich das Defizit von geplanten 3,8 Mio. Euro in 2015 auf rd. 24 Mio. Euro in 2016 entwickelt, also ein Zuwachs von 20,2 Mio. Euro.

Die Einnahmen hätten sich von 2,55 Mio. Euro in 2015 zu 4,86 Mio. Euro in 2016 erhöht. Davon würden 4,75 Mio. Euro durch das Land erstattet. Zugrunde gelegt würde dabei eine Pauschale von 9.500 Euro pro Leistungsbezieher nach dem AsylbLG. Allerdings bilde die Grundlage die Asylbewerberzahl aus dem Vorvorjahr, also aus 2014. Dort sei die Zahl der Leistungsberechtigten mit rd. 500 wesentlich geringer gewesen als es in 2016 der Fall sein werde. Das Land beabsichtige nicht, von dieser Praxis abzuweichen.

Die Höhe der Pauschale von 9.500 Euro/Leistungsbezieher werde derzeit als auskömmlich betrachtet, man müsse aber schauen, wie sich die Ausgaben tatsächlich entwickelten.

 

Die Ausgaben würden voraussichtlich auf 28,8 Mio. Euro ansteigen, während der Planwert für 2015 sich auf 6,35 Mio. Euro beliefe.

Bei der Berechnung der Ausgabekosten sei aufgrund der Erfahrungen, die man in der Vergangenheit gemacht habe, von einem durchschnittlichen Ausgabewert von 8.000 Euro je Asylbewerber ausgegangen. Die Werte seien aber von Jahr zu Jahr schwankend und nur schwer zu kalkulieren, da z.B. auch Kosten der Krankenhilfe einflössen. Auch für die Unterbringung und Betreuung seien immer höhere Kosten aufzubringen.

 

Nicht eingerechnet seien die Personal- und Sachkosten des Landkreises sowie die Kosten, die die Städte und Gemeinden aus eigenen Mitteln für die Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern aufbrächten.

 

Die Berechnung des Ansatzes erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder folgendermaßen:

Ausgehend von den Flüchtlingen, die hier seien und bis zum Jahresende noch zugewiesen würden, gehe man von 1.800 Personen aus, die Ende 2015 in den Leistungsbezug 2016 wechselten.

Man rechne damit, dass monatlich weitere 300 Personen zugewiesen würden. Davon seien 50 % ganzjährig im Leistungsbezug, da nicht alle Personen im Januar kämen, so dass 1.800 Personen als Rechengröße für den Haushalt 2016 ganzjährig berücksichtigt worden seien.

 

Insgesamt ergebe dies für 2016 eine Zahl von 3.600 Asylbewerbern x 8.000 Euro Kosten jährlich, rd. 28,8 Mio. Ausgaben.

Die Kosten setzten sich dabei insbesondere aus folgenden Ausgaben zusammen: Krankenhilfe (rd. 4,6 Mio. Euro), Regelleistungen nach dem AsylbLG (rd. 20,5 Mio. Euro), Betreuungspauschale Kommunen (rd. 1,35 Mio. Euro), Personal- und Sachkosten der Städte und Gemeinden (rd. 1 Mio. Euro), sonstige Leistungen einschließlich Bildung und Teilhabe (rd. 1,2 Mio. Euro).

 

Das um 21,1 Mio. Euro höhere Defizit vom Plan 2015 zum Plan 2016 der vom Sozialamt bewirtschafteten Stellen sei also im Wesentlichen auf die Ausgabesteigerung im Asylbereich zurückzuführen.

 

Selbst wenn die Flüchtlingszahlen stark zurückgehen sollten –wovon derzeit nicht ausgegangen werde- oder die Flüchtlinge schnell in andere Leistungssysteme wie das SGB II überführt werden könnten, so wäre der Landkreis auch dort mit den Kosten der Unterkunft und weiteren Leistungen beteiligt. Im gesamten Sozialhaushalt bestehe Deckungsfähigkeit, so dass die Mittel dann an anderer Stelle benötigt würden.

 

Die Kosten für die Notunterkünfte in Cloppenburg und Cappeln würden nicht das Defizit im Haushalt tangieren, da diese Aufgaben in Amtshilfe übernommen würden und erwartet werde, dass diese Kosten vollständig vom Land erstattet würden.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder merkte zum Abschluss ihres Vortrages an, dass das Land plane, den Kommunen eine andere Darstellung des Asylhaushaltes vorzuschreiben. Dies sehe dann so aus, dass künftige Erstattungen des Landes bis zum Jahre 2018 schon jetzt als künftige Erträge gebucht werden sollten. Dies würde den Haushalt 2016 natürlich wesentlich besser dastehen lassen. Diese Buchungstechnik sei sehr umstritten.

Man müsse abwarten, was sich in dieser Hinsicht, ggf. auch bezüglich des Nachtraghaushaltes, noch ergebe.

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass die Darstellung im Haushalt so erfolge, wie es rechtlich zulässig sei.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder sagte zum Abschluss, dass der jetzige Haushalt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden sei. Ob er den tatsächlichen Entwicklungen standhalten könne, werde die Zeit ergeben.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneter Kalvelage erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Erstattung pro Asylbewerber 9.500 Euro betrage. Berechnet werde anhand eines Mittelwertes zu Beginn und Ende des Basisjahres, unabhängig von der einzelnen Verweildauer.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob man bei der Planung des Haushaltes die Rentensteigerung und die Änderung der Pflegestufen nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bereits berücksichtigt habe.

Hierzu erwiderte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Ausgaben mit einer Steigerung fortgeschrieben worden seien, ebenso die Einnahmen. Die konkreten Mehreinnahmen durch die Rentensteigerungen könne man schwer bestimmen. Die neuen Pflegegrade seien noch nicht berücksichtigt worden.

(Anmerkung: Die Überleitung der bestehenden Pflegestufen in die Pflegegrade erfolgt zum 01.01.2017.)

 

Auf Nachfrage erklärte Kreisoberamtsrätin Schröder, dass die Abrechnung der Kosten der Asylbewerber mit den Städten und Gemeinden vierteljährlich spitz erfolge. Monatlich würden Abschläge gezahlt und diese würden ggf. unterjährig angepasst.

 

Vorsitzender Möller stellte fest, dass weitere Wortmeldungen nicht bestanden.