Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der Gemeinde Saterland für die Sanierung der Sanitäreinrichtungen und die Realisierung der Barrierefreiheit zur Umsetzung der schulischen Inklusion in der Sporthalle Sedelsberg - unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des Landkreises Cloppenburg bezüglich der anerkennungsfähigen Maßnahmekosten - einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu höchstens 321.433,33 Euro zu gewähren.
Kreisoberamtsrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/15/084 vor.
Kreistagsabgeordneter Meyer (SPD-Fraktion) merkte an, dass
Sanierungsmaßnahmen möglicherweise als Maßnahmen zur Umsetzung der schulischen
Inklusion deklariert würden.
Dazu erklärte Erster Kreisrat Frische, dass auf HVB-Ebene die grundsätzliche
Bezuschussungsfähigkeit inklusionsbedingter Maßnahmen abgestimmt worden sei.
Kreistagsabgeordneter Cloppenburg (CDU-Fraktion) fragte
nach, ob bezüglich der Ermittlung der anerkennungsfähigen Maßnahmekosten eine
Abgrenzung zwischen den schulischen und den außerschulischen Nutzungsanteilen
vorgenommen würde.
Kreisoberamtsrat Deeken erklärte, dass grundsätzlich eine solche Abgrenzung
vorgenommen würde, besagte Sporthalle allerdings fast ausschließlich schulisch
genutzt würde.
Kreistagsabgeordnete Fugel (CDU-Fraktion) erklärte, dass es sich bei der Sporthalle um eine reine Schulsporthalle handele, die allenfalls in den Wintermonaten sporadisch von Sportvereinen genutzt würde.